Bachelor: Lehren und Lernen
Informationen für Studierende
Auf dieser Seite finden Sie umfassende administratorische Informationen rund um Ihr aktuelles Studium Lehren und Lernen.
Sind Sie Studieninterssiert*e oder sollten Sie inhaltliche Fragen bezüglich Ihres Studiums haben, finden Sie mögliche Antworten unter Bachelor: Studienangebot am College.
Informationen für Studierende
Welche Module und Prüfungsleistungen Sie im Bachelor Lehren und Lernen absolvieren müssen, erfahren Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage. Bei administrativen und prüfungsbezogenen Fragen erhalten Sie Unterstützung von den zuständigen Ansprechpersonen im Studierendenservice.
Prüfungsordnungen
Fachspezifische Anlage (FSA)
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Rahmenprüfungsordnung
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (16. Juni 2023)
- Sechste Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (16. Juni 2023)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (8. September 2022)
- Fünfte Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (8. September 2022)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (18. August 2021)
- Vierte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Vo- raussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (18. August 2021)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (März 2020)
- Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für eine Lehramt vermittelt werden (März 2020)
- Anlage zu § 3a Abs. 6 und § 4 der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (August 2019)
Weiter Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle (27. September 2023)
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle (3. November 2022)
- Neufassung Anlage 11 Notenumrechnungstabelle (16. September 2021)
Weitere Ordnungen
- Neufassung der Anlage zur Praktikumsordnung für die Schulpraktika in den Studienprogrammen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (31. August 2021)
- Neubekanntmachung der Praktikumsordnung für die Schulpraktika in den Studienprogrammen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (31. August 2021)
- Erste Änderung der Praktikumsordnung für die Schulpraktika in den Studienprogrammen Lehren und Lernen (B.A.), Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) (31. August 2021)
- Praktikumsordnung für die Schulpraktika in den Studienprogrammen Lehren und Lernen (B.A.), Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) (6. März 2015)
Archiv
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2022/2023 (26. September 2022)
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2022 (10. Februar 2022)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (31. Januar 2022)
- Erste Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (31. Januar 2022)
- Beschluss des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur alternativen Durchführung von Lehrveran- staltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise in den Studienprogrammen der Universität für das Wintersemester 2021/2022 (14. Januar 2022)
- Neufassung der Anlage18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor-und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/22 (28. April 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021 (8. Juni 2021)
- Zweite Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstu- diengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021 (8. Juni 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021(12. März 2021)
- Erste Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021(12. März 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (19. Februar 2021)
- Zweite Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (19. Februar 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Erste Änderung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 22. Dezember 2020
- Neufassung der Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 7. August 2020
- Anlage 18 zur Rahmenprüfungsordnung zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 24. April 2020
Rahmenprüfungsordnung
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2018/2019 (Mai 2018)
- Zweite Änderung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2018/2019 (Mai 2018)
- Erste Änderung und Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung (31. Juni 20216)
- Neufassung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2015/2016 (März 2015)
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung (März 2014)
- Berichtigung der vierten Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Mai 2014)
- Vierte Änderung der Rahmenprüfungsordnung (März 2014)
- Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Juli 2012)
- Zweite Änderung der Rahmenprüfungsordnung (September 2011)
- Erste Änderung der Rahmenprüfungsordnung (Mai 2010)
- Rahmenprüfungsordnung Leuphana Lehrerbildung (März 2009)
Modulübersicht / Modulhandbuch
Die Modulübersicht für den Bachelor Lehren und Lernen finden Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.
Das Modulhandbuch ist auf myStudy eingebunden und nach dem Login zu finden unter >Veranstaltungsverzeichnis >Modulhandbuch. Im Modulhandbuch werden die zuständigen Verantwortlichen sowie hauptamtlich Lehrenden für jedes Major-Modul genannt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Prüfungsoptionen.
Informationen und Formulare
Broschüre: Prüfungsinformationen
In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.
Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.
Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem myCampus. Die Prüfungstermine sind absolut verbindlich.
Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November. Bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über myCampus von einer Prüfungsleistung zurücktreten.
Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Dies wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Nach erfolgreicher Anmeldung zur Prüfungsleistung erhalten Sie eine E-Mail. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem*r zuständigen Sachbearbeiter*in der Prüfungsadministration im Studierendenservice.
Tipps für eine schnelle und richtige Prüfungsanmeldung in myCampus finden Sie hier.
Erkrankung
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original - je nach Art der Prüfung - beim Prüfer/bei der Prüferin oder im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Beeinträchtigung in Bezug auf die betreffende Prüfung hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Nähere Informationen finden Sie in den Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.
Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)
Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen / Praktikum im Ausland
Anerkennungen aus dem Inland
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
Verantwortliche für Anerkennungsfragen
Fachkoordinator_in
Bei Fragen zum Bachelor Lehren und Lernen helfen Ihnen die Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren der Leuphana Lehrerbildung gern weiter.
Prüfungsberechtigte Personen
Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.
Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.
Praktika Lehrerbildung
Im Laufe Ihres Studiums der Lehrerbildung absolvieren Sie verschiedene berufsrelevante Praktika. Zum Bachelor-Studium gehören die Schulpraktischen Studien I und II und evtl. ein Sozial- und Betriebspraktikum. Neben den Modulbeschreibungen und Hinweisen in den FSAn finden Sie alle relevanten Informationen zu den Praktika auf den Internetseiten der Einrichtung für Praxisstudien in der Lehrerbildung.
Notenbescheinigung per E-Mail
Aus Gründen des Datenschutzes können Notenbescheinigungen / Transcript of Records nur über die von der Leuphana Universität Lüneburg bereitgestellten E-Mail-Adresse angefordert und an diese verschickt werden.
Sollten Sie keine aktuelle universitäre E-Mail-Adresse mehr haben, müssen Sie den Antrag zur Ausstellung eines Transcript of Records per E-Mail ausfüllen.
Antrag auf Ausstellung und Übermittlung erbrachter Leistungen per E-Mail
Bachelor-Arbeit
Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.
Das Profilstudium
Die Leuphana ermöglicht es Ihnen, bereits frühzeitig selbstgewählte Schwerpunkte für spätere berufliche Aufgaben zu setzen. Durch die Wahl eines Profils können Sie sich dabei gezielt mit einer der zentralen Herausforderungen schulischer Bildung auf freiwilliger und selbstverantwortlicher Basis reflexiv auseinandersetzen. Unabhängig von den Unterrichtsfächern und der Schulform können Sie als Studierende des B.A. Lehren und Lernen eines der drei Profile belegen:
- Profil Inklusion und Diversität
- Profil Digitales Lehren und Lernen
- Profil Sprachliche Bildung
Download
Konzeptpapier der Profilstudiengänge im Lehramt
Profil Inklusion und Diversität
Lehrkräfte stehen vor der Herausforderung, einer immer größer werdenden Diversität konstruktiv zu begegnen und allen Schüler*innen die Teilhabe am schulischen und damit auch am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Für das Gelingen inklusiver Schulen sind eine positive Haltung und Wertschätzung von Verschiedenheit, diagnostische und adaptive Lehrkompetenzen und die Bereitschaft und Kompetenz zur Kooperation mit verschiedenen am Schulleben beteiligten Akteuren ausschlaggebend.
Im Rahmen des Profilstudiums Inklusion und Diversität setzen Sie sich mit folgenden Inhalten auseinander.
Individualebene
Die Inhalte, die sich auf die Individualebene beziehen, widmen sich der individuellen Lehrkraft und ihren Einstellungen zu Inklusion, ihrem Wissen über Diversitätsdimensionen sowie den sozialen Konstruktionsprozessen von Diversität und Verschiedenheit. Dabei sollen Sie besonders für die sozialen Konstruktionsprozesse von Diversität und Verschiedenheit sensibilisiert werden, um die Reproduktion von Kategorien beruhend auf gesellschaftlichen Konventionen, Denkgewohnheiten, Stereotypen und Vorurteilen im eigenen (pädagogischen) Handeln zu vermeiden. Im Rahmen dieser Inhaltsebene wird es Ihnen ermöglicht, Ihr Inklusionsverständnis zu erweitern.
Unterrichtsebene
Die zweite Ebene bezieht sich auf unterrichtliche Prozesse und das konkrete Handeln einer Lehrkraft im inklusiven Fachunterricht. Ein adaptiver Umgang mit differenten Lernvoraussetzungen der Schüler*innen ist eine zentrale Anforderung an professionelles Handeln von Lehrkräften. Sie setzen sich demnach vertieft mit allgemein- und fachdidaktischen Ansätzen zum Umgang mit Diversität in Schule und Unterricht sowie mit der Analyse, Planung und Reflexion von Lehr- und Lernsituationen in heterogenen Lerngruppen auseinander. Außerdem werden Fragestellungen der pädagogisch-psychologischen und sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung vertieft bearbeitet. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt dieser Ebene berücksichtigt sonderpädagogische Vertiefungsmöglichkeiten in den Bereichen Lernbeeinträchtigungen, Verhaltens- und Sprachstörungen.
Schulebene
Die Schulebene als dritte Ebene wendet sich dem Bereich der Schulentwicklung zu, da Inklusion nicht mit dem Unterricht endet. Dabei spielt die Kooperation zwischen unterschiedlichen Akteur*innen innerhalb einer Schule (auch außerschulischen Akteur*innen) eine bedeutende Rolle. Sie setzen sich vertieft mit Kooperationskonzepten, Modellen der Teamentwicklung und der Teamarbeit sowie mit Kommunikations- und Beratungsformen auseinander.
Profil Digitales Lehren und Lernen
Lehrkräfte stehen vor der Herausforderung dem durch Medien und Medienentwicklungen geprägten gesellschaftlichen Wandel im schulischen und unterrichtlichen Kontext konstruktiv zu begegnen. Eine zentrale Aufgabe ist dabei die Förderung von Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler in Richtung einer sachgerechten, selbstbestimmten, kritischen, sozial verantwortlichen und kreativen Mediennutzung.
Um sich auf diese Aufgabe vorzubereiten, setzen Sie sich im Profilstudium Digitales Lehren und Lernen mit mindestens einem der drei folgenden Themenbereiche auseinander:
Fachliches Lernen mit digitalen Medien
Inwiefern Medien und Medienangebote das fachliche Lernen didaktisch und methodisch unterstützen können, ist eine übergeordnete Fragestellung, die unter allgemeindidaktischen und lernpsychologischen Gesichtspunkten, aber vor allem auch unter fachspezifischen und den jeweils fachdidaktischen Prämissen bearbeitet wird. Aus fachlicher und fachdidaktischer Perspektive setzen Sie sich mit der Nutzung digitaler Medien auseinander. Augenmerk liegt hier auf der begründeten Auswahl als auch auf der rezeptiven und produktiven Nutzung von Medien als Werkzeuge für unterrichtliche Zwecke.
(Fachliches) Lernen über digitale Medien
Sie werden darauf vorbereitet, die Vermittlung von Kompetenzen in einer digitalen Welt in Ihren Fächern zu fördern. Darüber hinaus haben Sie im Profil Digitales Lehren und Lernen die Möglichkeit, sich mit der Bedeutung der Digitalisierung für Bildung, Erziehung und Lernen auseinanderzusetzen.
Digitale personale Bildung im (Fach-)Unterricht
In diesem Bereich beschäftigen Sie sich mit der Reflexions- und Kritikfähigkeit über digitale Medien. Sie setzen sich z.B. mit der Bearbeitung ethischer Fragen im Zusammenhang mit der digitalen Identität, mit technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung für das eigene Konsumverhalten oder mit Medienmanipulationen auseinander.
Profil Sprachliche Bildung in gesellschaftlicher Diversität
Alle Lernenden eignen sich fachliche Kompetenzen durch Sprache an. Die sprachlichen Kompetenzen der Schüler*innen sind jedoch sehr unterschiedlich. Sprachliche Bildung ist daher eine allgemeine Querschnittsaufgabe in Schule und Unterricht, um Bildungsteilhabe zu ermöglichen. Hierbei besteht eine zentrale Aufgabe für Lehrkräfte darin, die Spracherfahrungen aller Schüler*innen einzubeziehen und Lerngelegenheiten für die Aneignung bildungssprachlicher Kompetenzen zu schaffen.
Im Rahmen des Profilstudiums Sprachliche Bildung setzen Sie sich mit Inhalten aus den folgenden Bereichen auseinander:
Sprachliche Bildung und gesellschaftliche Diversität
In diesem Inhaltsbereich befassen Sie sich mit dem Zusammenhang zwischen den Spracherfahrungen der Schüler*innen und institutionellen Bedingungen für sprachliche Bildung. Sie setzen sich außerdem mit Ihrer eigenen Haltung zu gesellschaftlicher und sprachlicher Diversität auseinander.
Sprachliche Bildung und Unterricht
Die Verbindung von fachlichem und sprachlichem Lehren und Lernen steht im Mittelpunkt dieses Inhaltsbereichs. Die zentrale Zielvorstellung ist dabei, Unterricht so zu gestalten, dass eine Teilnahme an fach- und schulrelevanter Kommunikation für alle Schüler*innen möglich wird. Dafür nehmen Sie besonders den fachlichen Diskurs und die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsfaches in den Blick.
Sprachliche Bildung und Schulorganisation
Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer durchgängigen sprachlichen Bildung in der Schule sind Gegenstand dieses Inhaltsbereichs. Die Entscheidungen für die Umsetzung einer durchgängigen Sprachbildung wird nicht von einzelnen Lehrkräften getroffen, sondern erfordert die Initiierung von gemeinsamen Entwicklungsprozessen in Schulen und die Verankerung von sprachlicher Bildung auf organisatorischer Ebene. Hierfür spielt die Kooperation zwischen relevanten Akteur*innen inner- und außerhalb einer Schule sowie ein Blick für institutionelle Teilhabemöglichkeiten eine bedeutende Rolle.
Ablauf
- Einstiegsreflexion. Sie gewährleistet frühzeitig eine intensive Auseinandersetzung mit zentralen profilbezogenen Inhalten und eigenen Vorerfahrungen.
- Lehrveranstaltungen und E-Portfolio. Sie belegen vier Lehrveranstaltungen mit Profilbezug und setzen sich in einem E-Portfolio reflexiv mit den profilbezogenen Inhalten dieser Lehrveranstaltungen sowie Ihrer eigenen Kompetenzentwicklung auseinander. Durch das E-Portfolio wird die selbstgesteuerte Kompetenzentwicklung sichtbar und für weitere Reflexionen zugänglich.
- Schulpraktika. Die Wahrnehmung, Analyse und Reflexion konkreter Handlungen werden im Rahmen der Schulpraktika gestärkt.
- Abschlussarbeit. In einer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) erfolgt eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Profilthema.
- Abschlussreflexion und Abschlussgespräch. Die Reflexion und das Gespräch mit einer*m Dozierenden am Ende des Studiums runden das Profilstudium ab, indem gemeinsam der Lernprozess reflektiert und individuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten formuliert werden.
Anmeldung
Sie können sich zwischen Beginn des ersten und Ende des vierten Semesters für ein Profil anmelden. Der Einstieg in das Profilstudium ist in diesem Zeitraum jederzeit möglich.
Bitte füllen Sie dafür das Anmeldeformular aus und senden es per E-Mail an die Koordinationsstelle für Profilstudiengänge.
Beruf & Karriere
Weitere Qualifikationen für das Lehramt
Wenn Sie nach dem Bachelor-Abschluss ein konsekutives Master-Studienprogramm der Lehrkräftebildung an der Graduate School erfolgreich absolvieren, erhalten Sie je nach Schwerpunkt im Master die Zugangsberechtigung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen beziehungsweise für den Vorbereitungsdienst an Haupt- und Realschulen.
Der Vorbereitungsdienst erfolgt in Studienseminaren und zugeordneten Schulen. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes mit der Staatsprüfung (früher: 2. Staatsexamen) können Sie sich für die Einstellung in den Schuldienst bewerben.
Der Vorbereitungsdienst kann in Niedersachsen oder jedem anderen Bundesland absolviert werden. Die Bewerbung dafür muss an das jeweilige Kultusministerium gerichtet werden.
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Ansprechpersonen
Studierendenservice
Fragen zur Studierendenadministration
- Jacqueline Strzalla
Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:
- Kirstin Blanck
Prüfungen Anfangsbuchstabe L-R:
- Corinna Müller
Prüfungen Anfangsbuchstabe S-Z:
- Regina Haas
Öffnungszeiten Studierendenservice
Vorlesungszeit
Mo und Di 10-12 Uhr
Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit
Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr
Studienprogramm-Verantwortliche
- Prof. Dr. Anke Karber