Besondere Zugangsvoraussetzungen
Für englischsprachige Major
Wenn Sie einen englischsprachigen Major am Leuphana College studieren möchten, benötigen Sie zusätzlich zur gültigen Hochschulzugangsberechtigung einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse. Alle Berwerber*innen müssen EINEN der unten aufgeführten Nachweise erbringen. Bewerber*innen aus dem Ausland müssen bei der Bewerbung für einen englischsprachigen Major keine Deutschkenntnisse nachweisen.
Nachweis der Englischkenntnisse
Englischnote
Mit folgenden schulischen Leistungen weisen Sie die erforderlichen Englischkenntisse nach:
- die im Abitur ausgewiesene Mindestpunktzahl von 11 Punkten im Fach Englisch als schriftliches Prüfungsfach der gymnasialen Oberstufe (als Durchschnitt der vier Kursstufenhalbjahre oder der Abiturprüfung)
oder - die in den weiteren gültigen HZBen ausgewiesene Abschlussnote von mindestens 2,0 im Fach Englisch
oder - European Baccalaureate mit Englisch als Sprache L1 oder L2 mit der ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 8.0
oder - IB-Diploma mit Englisch als Sprache A im Higher Level mit ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 6.0
Hinweis
Der Nachweis der Englischnote geht aus der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) hervor. Dies gilt auch für Bewerber*innen, die an einer deutschen Schule im Ausland ihr Abitur absolviert haben.
Englischtest
Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:
- TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 90 Punkten (Reading: 21 Punkte, Listening: 19 Punkte, Speaking: 22 Punkte, Writing: 20 Punkte)
Testdurchführung am Testzentrum oder als Home Edition, sowie 4-Fähigkeiten-TOEFL iBT-Paper Edition ab Testdatum 12. April 2021wird z. Z. auch als TOEFL iBT Home Edition angeboten - Cambridge B2 First mit mindestens Scale 175
- Cambridge C1 Advanced mit mindestens Scale 180
- Cambridge C2 Proficiency mit mindestens Scale 200
- IELTS Academic Version (International English Language Testing System) mit mindestens 6,5 Punkten
- Pearson Test of English, Academic Test (PTE Academic) mit mindestens 63 Punkten
- TOEIC- *4 skills* Test mit mindestens 850 Punkten im Bereich Listening and Reading und 340 Punkten im Bereich Speaking and Writing
Hinweis
Den Nachweis über den Englischtest müssen Sie als Kopie des Testbescheids mit Testergebnis einreichen. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung dürfen die Testergebnisse nicht älter als 2 Jahre sein.
Hochschulstudium
Erfolgreicher Abschluss eines englischsprachigen Studiums.
Muttersprache
Folgender Nachweis wird für Englisch als Muttersprache anerkannt:
- Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt
Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnises einreichen.
Wichtige Hinweise
Den Nachweis der Englischkenntnisse müssen Sie grundsätzlich mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn einreichen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Eingereichte Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Können Sie den Nachweis bei der Bewerbung nicht vorlegen, werden Sie, sofern Sie eine Zulassung erhalten, befristet zugelassen und müssen den Nachweis spätestens bis zum Vorlesungsbeginn erbringen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, erfolgt die Exmatrikulation.
Deutschkenntnisse
Bei der Bewerbung für einen englischsprachigen Major brauchen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland KEINE Deutschkenntnisse nachweisen.
Das Angebot englischsprachiger Minor ist beschränkt. Derzeit können Sie folgende Minor in Englisch studieren:
- Comparative Economic Law (EN)
- Nachhaltigkeitswissenschaften / Sustainability Science (DE / EN)*
- Philosophie / Philosophy (DE / EN)*
- Politikwissenschaft / Political Science (DE / EN)*
- Popular Music Studies (EN)
- Psychology and Society (EN)
- Raumwissenschaften / Spatial Sciences (DE / EN)*
- Volkswirtschaftslehre / Economics (DE / EN)*
*Deutschsprachiger Minor, der auch in Englisch studiert werden kann
Möchten Sie einen deutschsprachigen Minor studieren, dann sollten Sie idealerweise über Deutschkenntnisse auf C1- oder DSH-2-Niveau verfügen.
Bitte beachten Sie, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache für die Gestaltung des Alltags in Lüneburg unerlässlich sind, wie etwa bei der Wohnungssuche.
Kontakt & Beratung
Erstauskunft zu Studium und Bewerbung
Infoportal
Studierendenservice
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee
Fon 04131.677-2277
Fax 04131.677-1430
studierendenservice@leuphana.de
Öffnungszeiten
Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo bis Do 9 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr
Beratungstermin vereinbaren
Studienberatung am College
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee
Offene Beratung
Mi 11 – 13 Uhr (auf dem Campus)
Do 16 – 18 Uhr (digital via Zoom)
Deutschkurse an der Leuphana
Gazetten
Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den Zugang und die Zulassung zum "Leuphana-Bachelor" mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen:
Nr. 73/24 vom 22.03.2024
Zugangsordnung für alle Bachelor-Studiengänge (2-Fach-Bachelor) mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 74/24 vom 22.03.2024
Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (2-Fach-Bachelor):
Nr. 75/24 vom 22.03.2024