Besondere Zugangsvoraussetzungen

Für englischsprachige Major

Wenn Sie einen englischsprachigen Major am Leuphana College studieren möchten, benötigen Sie zusätzlich zur gültigen Hochschulzugangsberechtigung einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse. Alle Berwerber*innen müssen EINEN der unten aufgeführten Nachweise erbringen. Bewerber*innen aus dem Ausland müssen bei der Bewerbung für einen englischsprachigen Major keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Nachweis der Englischkenntnisse

Englischnote

Mit folgenden schulischen Leistungen weisen Sie die erforderlichen Englischkenntisse nach:

  • die im Abitur ausgewiesene Mindestpunktzahl von 11 Punkten im Fach Englisch als schriftliches Prüfungsfach der gymnasialen Oberstufe (als Durchschnitt der vier Kursstufenhalbjahre oder der Abiturprüfung)
    oder
  • die in den weiteren gültigen HZBen ausgewiesene Abschlussnote von mindestens 2,0 im Fach Englisch
    oder
  • European Baccalaureate mit Englisch als Sprache L1 oder L2 mit der ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 8.0
    oder
  • IB-Diploma mit Englisch als Sprache A im Higher Level mit ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 6.0

Hinweis
Der Nachweis der Englischnote geht aus der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) hervor. Dies gilt auch für Bewerber*innen, die an einer deutschen Schule im Ausland ihr Abitur absolviert haben.

Englischtest

Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:

Hinweis
Den Nachweis über den Englischtest müssen Sie als Kopie des Testbescheids mit Testergebnis einreichen. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung dürfen die Testergebnisse nicht älter als 2 Jahre sein.

Hochschulstudium

Erfolgreicher Abschluss eines englischsprachigen Studiums.

Muttersprache

Folgender Nachweis wird für Englisch als Muttersprache anerkannt:

  • Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnises einreichen.

Wichtige Hinweise

Den Nachweis der Englischkenntnisse müssen Sie grundsätzlich mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn einreichen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Eingereichte Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Können Sie den Nachweis bei der Bewerbung nicht vorlegen, werden Sie, sofern Sie eine Zulassung erhalten, befristet zugelassen und müssen den Nachweis spätestens bis zum Vorlesungsbeginn erbringen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, erfolgt die Exmatrikulation.

Deutschkenntnisse

Bei der Bewerbung für einen englischsprachigen Major brauchen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland KEINE Deutschkenntnisse nachweisen.

Das Angebot englischsprachiger Minor ist beschränkt. Derzeit können Sie folgende Minor in Englisch studieren:

  • Comparative Economic Law (EN)
  • Nachhaltigkeitswissenschaften / Sustainability Science (DE / EN)*
  • Philosophie / Philosophy (DE / EN)*
  • Politikwissenschaft / Political Science (DE / EN)*
  • Popular Music Studies (EN)
  • Psychology and Society (EN)
  • Raumwissenschaften / Spatial Sciences (DE / EN)*
  • Volkswirtschaftslehre / Economics (DE / EN)*

    *Deutschsprachiger Minor, der auch in Englisch studiert werden kann

Möchten Sie einen deutschsprachigen Minor studieren, dann sollten Sie idealerweise über Deutschkenntnisse auf C1- oder DSH-2-Niveau verfügen.

Bitte beachten Sie, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache für die Gestaltung des Alltags in Lüneburg unerlässlich sind, wie etwa bei der Wohnungssuche.

Deutschkurse an der Leuphana

Erstauskunft zu Studium und Bewerbung

Infoportal
Studierendenservice
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Fon 04131.677-2277
Fax 04131.677-1430
studierendenservice@leuphana.de

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Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo bis Do 9 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr

Beratungstermin vereinbaren

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Offene Beratung
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Do 16 – 18 Uhr (digital via Zoom)
 

Gazetten

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den Zugang und die Zulassung zum "Leuphana-Bachelor" mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen: 
Nr. 73/24 vom 22.03.2024

Zugangsordnung für alle Bachelor-Studiengänge (2-Fach-Bachelor) mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 74/24 vom 22.03.2024

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (2-Fach-Bachelor):
Nr. 75/24 vom 22.03.2024