Besondere Zugangsvoraussetzungen

Für den Major Ingenieurwissenschaften

Wenn Sie den deutschsprachigen Major Ingenieurwissenschaften am Leuphana College studieren möchten, benötigen Sie zusätzlich zur gültigen Hochschulzugangsberechtigung einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse. Alle Bewerber*innen müssen EINEN der unten aufgeführten Nachweise erbringen.
Bewerber*innen, die ihr IB-Diploma nicht in Deutschland erworben haben, müssen zusätzlich zu den Englischkenntnissen auch Deutschkenntnisse nachweisen.

Nachweis der Englischkenntnisse

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen Fremdsprachenkenntnisse in Englisch nachweisen. Reichen Sie bei Ihrer Bewerbung daher bitte einen der folgenden Nachweise ein:

Englischnote

Mit folgenden schulischen Leistungen weisen Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nach:

  • die Belegung des Fachs Englisch als Leistungs- oder Schwerpunktfach der gymnasialen Oberstufe
    oder
  • die in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ausgewiesene Mindestpunktzahl von 8 Punkten im Grundkurs/-fach Englisch der gymnasialen Oberstufe (als Durchschnitt der vier Kurshalbjahre und gegebenenfalls der Abiturprüfungen)
    oder
  • in der gültigen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ausgewiesene Abschlussnote von mindestens 3,0 im Fach Englisch
    oder
  • European Baccalaureate mit Englisch als Sprache ausgewiesene Abschlussnote 7.0
    oder
  • IB-Diploma mit Englisch im Standard Level ausgewiesene Abschlussnote 5

Hinweis
Der Nachweis der Englischnote geht aus der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) hervor. Dies gilt auch für Bewerber*innen, die an einer deutschen Schule im Ausland ihr Abitur absolviert haben.

Englischtest

Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:

  • TOEFL-IBT-Test (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 60 Punkten (Reading: 10 Punkte, Listening: 13 Punkte, Speaking: 18 Punkte, Writing: 15 Punkte) 
    Testdurchführung am Testzentrum oder als Home Edition, sowie 4-Fähigkeiten-TOEFL iBT-Paper Edition ab Testdatum 12. April 2021
  • Cambrigde B2 First  mindestens Scale 160
  • Cambridge C1 Advanced  mindestens Scale 180
  • Cambridge C2 Proficiency mindestens Scale 200
  • IELTS Academic Version (International Language Testing System) mit mindestens 4,5 Punkten
  • TOEIC Listening & Reading mit mindestens 650 Punkten
  • TOEIC Speaking & Writing mit mindestens 280 Punkte
  • Pearson Test of English, Academic Test (PTE Academic) mit mindestens 50 Punkten

Hinweis
Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Die Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

Hochschulstudium

Die erforderlichen Englischkenntnisse können Sie mit bereits absolvierten Modulen nachweisen, sofern diese die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 Credit Points (CP) nach ECTS, die in ausschließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden

Muttersprache

Folgender Nachweis wird für Englisch als Muttersprache anerkannt:

  • Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Hinweis
Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnisses einreichen.

Wichtige Hinweise zum Nachweis der Englischkenntnisse

Den Nachweis der Englischkenntnisse sollten Sie grundsätzlich mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum 15. Juli einreichen. Dabei zählt der Posteingang an der Leuphana als Ausschlussfrist und nicht der Poststempel. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Können Sie den Nachweis nicht vorlegen, werden Sie, wenn Sie eine Zulassung erhalten, befristet zugelassen und müssen den Nachweis spätestens bis zum Abschluss des 2. Fachsemesters erbringen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, erfolgt die Exmatrikulation.

Nachweis von Deutschkenntnissen

Wenn Sie an einer deutschen Schule im In- oder Ausland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen Sie KEINE Deutschkenntnisse nachweisen.

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH mindestens Stufe 1)*
  • Goethe Zertifikat mindestens C1*
  • Test DaF mit insgesamt mindestens 12 Punkten, davon in allen Teilprüfungen mindestens 3 Punkte (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck)*
  • erfolgreich absolvierte Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • erfolgreich abgeschlossenes deutschsprachiges Hochschulstudium (komplettes Studium in deutscher Sprache)
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)
  • Zeugnis der Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" oder "telc Deutsch C2"
  • International Baccalaureate IB-Diploma mit Deutsch als Sprache A im Higher Level mit ausgewiesener Abschlussnote von mindestens 6
  • European Baccalaureate mit Deutsch als Sprache L1 oder L2 mit ausgewiesener Abschlussnote 8.0
  • Sonstige Nachweise, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die Aufnahme eines Hochschulstudiums als Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse anerkannt wurden

*Bei Nachweis der erfolgreich bestanden DSH1 Prüfung, Goethe Zertifikat C1 oder Test DaF 3, kann eine Zulassung unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Studienbewerberinnen und -bewerber einen Deutschkurs über zwei Semester im Umfang von 10 Credit Points erfolgreich absolvieren.

Wichtige Hinweise

Die Deutschkenntnisse sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden.

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Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den Zugang und die Zulassung zum "Leuphana-Bachelor" mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen: 
Nr. 73/24 vom 22.03.2024

Zugangsordnung für alle Bachelor-Studiengänge (2-Fach-Bachelor) mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 74/24 vom 22.03.2024

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (2-Fach-Bachelor):
Nr. 75/24 vom 22.03.2024