Nicht nur für Driftkünstler: Vertragsrecht

Wirtschaftsprivatrecht, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag (II)

Hi Carlotta,

ja das Fahrsicherheitstraining war wirklich klasse. Deine Frage zu den unterschiedlichen Vertragstypen ist leicht zu beantworten – da genügt fast schon der Blick ins Gesetz. Gern möchte ich Dir die anderen Fragen heute Nachmittag beim Kaffee erläutern. You do like Cappuccino, don’t you?

Was sind die Unterschiede zwischen Kaufvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag? (mehrere Antworten möglich - bitte auswählen) (s. Hinweistext)

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Hinweistext BGB:

§ 433, BGB, Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 611, BGB, Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 631, BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.