Lüneburger Rechtsgespräch: Deine Eizelle, unser Kind?
Eizellspende zwischen Verbot und Reform
10. Nov.
Neue reproduktionsmedizinische Möglichkeiten verändern die Bedingungen von Elternschaft und Familiengründung. Welche rechtlichen Antworten darauf erforderlich sind, diskutiert das Lüneburger Rechtsgespräch am Beispiel der Eizellspende.
©Christian Gelhausen
Die Eizellabgabe ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Im Frühjahr 2026 kündigte die damalige Gesundheitsministerin Reformen an, vor allem für nach Social Freezing nicht mehr benötigte Eizellen. Andere Fallkonstellationen wie die ROPA-Methode („Shared IVF“), mit der queere Paare einen gemeinsamen Kinderwunsch verwirklichen, werden bislang kaum diskutiert. Der Vortrag beschäftigt sich mit den vielfältigen Zugangs-, Gleichheits- und Gerechtigkeitsfragen, die das Reformprojekt aufwirft.
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner
Professur für Öffentliches Recht insb. Öffentliches Wirtschaftsrecht und Recht der Transformation
Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
WANN: 10. November 2026, 18.00 Uhr
WO: Hörsaal 3