Prof. Dr. Alexander Barth
Publications
Books and anthologies
- Unternehmensteuerreform 2008
Alexander Barth (Author) , 2007 Baden-Baden , 227 p.Research output: Books and anthologies › Monographs › Research
Journal contributions
- Drittarbeitslohn aus Sonderrechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Dritten im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht: Zugleich Anmerkungen zum Urteil des SG Lübeck v. 10.12.2015 - S3 KR 139/13
Alexander Barth (Author) , 01.01.2016 , in: Deutsches Steuerrecht, 50 , p. 2907 - 2914 , 8 p.Research output: Journal contributions › Notes on court decisions › Research
- Stirbt Daily Mail langsam?: Zu den Folgen von EuGH C-371/10 (National Grid indus) für Kollisionsrecht und Wegzugsbesteuerung
Alexander Schall (Author) , Alexander Barth (Author) , 19.04.2012 , in: NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, 15, 11 , p. 414-419 , 6 p.Research output: Journal contributions › Journal articles › Research
- Vorläufiger Rechtsschutz für eingetragenen Lebenspartner bei der Grunderwerbsteuer
Alexander Barth (Author) , Frank Fündling (Author) , 01.01.2011 , in: Steuerrecht kurzgefasst, 9 , p. 200 , 1 p.Research output: Journal contributions › Journal articles › Research
- Lohnsteuerliche Behandlung von Mitarbeitergutscheinen
Alexander Barth (Author) , Frank Fündling (Author) , 01.01.2011 , in: Steuerrecht kurzgefasst, 3, 11 , p. 230-234 , 1 p.Research output: Journal contributions › Journal articles › Research
- Verdeckte Gewinnausschüttungen bei disquotalen Einbringungen einer GmbH in eine KG (Kommentierung des BFH-Urteils vom 15.09.2004, I R 7/02), Fach 4 KStG, § 8
Alexander Barth (Author) , 01.04.2005 , in: Kommentierte Finanzrechtsprechung KFR, 19, 4 , p. 191 , 1 p.Research output: Journal contributions › Notes on court decisions › Research
Courses
Eines der größten Versäumnisse der Juristenausbildung (mit Ausnahme der Ausbildung in Bayern) liegt in der fehlenden Interdisziplinarität. Juristen müssen nicht mit Zahlen umgehen können (Judex non calculat). Das Gegenteil ist der Fall. Wirtschaftsanwälte und selbst Richter und Staatsanwälte kommen regelmäßig nicht ohne ein Grundverständnis von Bilanzen und den dahinter stehenden Transaktionen aus. Der Head of HR einer der führenden Wirtschaftskanzleien beklagte, dass selbst exzellenten JuristInnen das ganz grundlegende Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge fehle. Gebraucht werden in einer Wirtschaftskanzlei ganzheitlich denkende AnwältInnen.
Den ersten Schritt können Sie nun machen und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber norddeutschen "Normaljuristen" erwerben. Bilanzrecht für Juristen umfasst eine grundlegende Einführung in die Systematik der Buchführung und das Recht von Handels- und Steuerbilanzen.
Ein Kaufmann ist gemäß §§ 238 Abs. 1 und 242 Abs. 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Die Buchführung als Teil des externen Rechnungswesens (laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen des Betriebs für das jeweilige Geschäftsjahr, Zeitraumrechnung) ist dabei die Grundlage der Bilanzierung auf einen bestimmten Stichtag.
Das externe Rechnungswesen ist gesetzlich geregelt (u.a. HGB). Mit der Einrichtung einer (ordnungsgemäßen) Finanzbuchhaltung erfüllt der Kaufmann also seine gesetzlichen Pflichten. Diese haben die Aufgabe, externe Parteien über die Lage des Unternehmens zu informieren und ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen (z. B in Form des Jahresabschlusses - § 242 Abs. 3 HGB).
Adressaten des externen Rechnungswesens sind u.a. Gesellschafter, Kunden, Gläubiger aber auch der Staat. Gemäß § 140 AO hat der, der nach anderen als den Steuergesetzen verpflichtet ist, Bücher zu führen, diese Verpflichtung auch für Besteuerung zu erfüllen. Nicht verwunderlich ist es deshalb, dass die steuerliche Gewinnermittlung von Buchführungspflichtigen durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auf dem handelsrechtlichen Rechungswesen des Kaufmanns basiert (sog. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Ermittlung des steuerlichen Betriebsvermögens gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG).
Fazit: Wer Steuerjurist oder Wirtschaftsanwalt werden möchte, kommt um Kenntnisse des externen Rechnungswesens nicht herum.
In der Grundlagenveranstaltung werden fallorientiert Grundlagen der Buchführung und der Bilanzierung nach Handelsrecht vermittelt. "Soll an Haben" sollte nach Besuch der Veranstaltung also kein Problem mehr sein, die Grundsätze der Bilanzierung nach Handelsrecht und ausgewählte Bilanzposten sollten verstanden und verinnerlicht sein
Den ersten Schritt können Sie nun machen und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber norddeutschen "Normaljuristen" erwerben. Bilanzrecht für Juristen umfasst eine grundlegende Einführung in die Systematik der Buchführung und das Recht von Handels- und Steuerbilanzen.
Ein Kaufmann ist gemäß §§ 238 Abs. 1 und 242 Abs. 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Die Buchführung als Teil des externen Rechnungswesens (laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen des Betriebs für das jeweilige Geschäftsjahr, Zeitraumrechnung) ist dabei die Grundlage der Bilanzierung auf einen bestimmten Stichtag.
Das externe Rechnungswesen ist gesetzlich geregelt (u.a. HGB). Mit der Einrichtung einer (ordnungsgemäßen) Finanzbuchhaltung erfüllt der Kaufmann also seine gesetzlichen Pflichten. Diese haben die Aufgabe, externe Parteien über die Lage des Unternehmens zu informieren und ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen (z. B in Form des Jahresabschlusses - § 242 Abs. 3 HGB).
Adressaten des externen Rechnungswesens sind u.a. Gesellschafter, Kunden, Gläubiger aber auch der Staat. Gemäß § 140 AO hat der, der nach anderen als den Steuergesetzen verpflichtet ist, Bücher zu führen, diese Verpflichtung auch für Besteuerung zu erfüllen. Nicht verwunderlich ist es deshalb, dass die steuerliche Gewinnermittlung von Buchführungspflichtigen durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auf dem handelsrechtlichen Rechungswesen des Kaufmanns basiert (sog. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Ermittlung des steuerlichen Betriebsvermögens gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG).
Fazit: Wer Steuerjurist oder Wirtschaftsanwalt werden möchte, kommt um Kenntnisse des externen Rechnungswesens nicht herum.
In der Grundlagenveranstaltung werden fallorientiert Grundlagen der Buchführung und der Bilanzierung nach Handelsrecht vermittelt. "Soll an Haben" sollte nach Besuch der Veranstaltung also kein Problem mehr sein, die Grundsätze der Bilanzierung nach Handelsrecht und ausgewählte Bilanzposten sollten verstanden und verinnerlicht sein
Grundlagen der Besteuerung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften, mit Schwerpunkt steuerliche Gewinnermittlung.
I. Einkommensteuerliche Grundlagen
1. Einführung in der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von natürlichen Personen
2. Abgrenzung der Gewinneinkünfte
3. Steuerliche Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich/Einnahmen-/Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG
4. Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit durch Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
II. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von Kapitalgesellschaften und Besteuerung der Anteilseigner
I. Einkommensteuerliche Grundlagen
1. Einführung in der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von natürlichen Personen
2. Abgrenzung der Gewinneinkünfte
3. Steuerliche Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich/Einnahmen-/Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG
4. Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit durch Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
II. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von Kapitalgesellschaften und Besteuerung der Anteilseigner
Das Grundgesetz (GG) verkörpert die Werteordnung der Bundesrepublik und ist juristischer Maßstab für alle Gesetze der BRD. Unter dem Blickwinkel der Besteuerung regelt das GG nicht nur, wer Steuergesetze erlassen darf, wer die Steuergesetze verwaltet und wem das Steueraufkommen zukommt (Finanzverfassungsrecht), sondern auch die Voraussetzungen, unter denen die Besteuerung verfassungsgemäß ist.
Die Bundesrepublik hat 1957 mit dem Abschluss des Vertrages zur Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten eine übernationale Organisation geschaffen, die heutige Europäische Union (EU). Das Vertragswerk, der EG-Vertrag, ist innerstaatlich anwendbares Recht und geht den einfachen und damit auch Steuergesetzen vor; diese müssen sich also inhaltlich auch an den Regelungen EG-Vertrages messen lassen.
Dieses Spannungsverhältnis zwischen höherrangigem und Bundes(steuer)recht ist Gegenstand der Veranstaltung, die in die Grundlagen des Verfassungsrechtes und des Europarechtes einführt. Dabei steht das Einkommensteuergesetz im Fokus der Betrachtung. Anhand des Grundgesetzes werden insbsondere die Grundprinzipien der Besteuerung herausgearbeitet; sodann wird abgeglichen, inwieweit die deutsche Einkommensbesteuerung diesem Maßstab gerecht wird. Die Ermittlung der Einkommensteuer von der Steuerpflicht über die Einkommensermittlungsebene, die Einkommensverwendungsebene bis zum zu versteuernden Einkommen bildet insoweit den thematischen Schwerpunkt der Veranstaltung.
Die Bundesrepublik hat 1957 mit dem Abschluss des Vertrages zur Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten eine übernationale Organisation geschaffen, die heutige Europäische Union (EU). Das Vertragswerk, der EG-Vertrag, ist innerstaatlich anwendbares Recht und geht den einfachen und damit auch Steuergesetzen vor; diese müssen sich also inhaltlich auch an den Regelungen EG-Vertrages messen lassen.
Dieses Spannungsverhältnis zwischen höherrangigem und Bundes(steuer)recht ist Gegenstand der Veranstaltung, die in die Grundlagen des Verfassungsrechtes und des Europarechtes einführt. Dabei steht das Einkommensteuergesetz im Fokus der Betrachtung. Anhand des Grundgesetzes werden insbsondere die Grundprinzipien der Besteuerung herausgearbeitet; sodann wird abgeglichen, inwieweit die deutsche Einkommensbesteuerung diesem Maßstab gerecht wird. Die Ermittlung der Einkommensteuer von der Steuerpflicht über die Einkommensermittlungsebene, die Einkommensverwendungsebene bis zum zu versteuernden Einkommen bildet insoweit den thematischen Schwerpunkt der Veranstaltung.
Die Einführung in das Arbeitsrecht setzt auf den bereits im 2. Semester erworbenen Kenntnissen im Wirtschaftsprivatrecht, insbesondere im allgemeinen Zivilrecht BGB auf.
Die Einführung in das Steuerrecht basiert auf den bereits im 2. Semester erworbenen Kenntnissen zum betrieblichen Rechnungswesen und insbesondere auf dem Handels- und Steuerbilanzrecht. Gegenstand der Vorlesung und Übung ist die steuerliche Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, die die Ermittlung des steuerlichen Betriebsvermögens (lt. Steuerbilanz) erforderlich macht und im Rahmen derer der Gewinn laut steuerlicher G.u.V. durch außerbilanzielle Hinzurechnung und Kürzungen zum steuerlichen Gewinn fortentwickelt wird. Dabei stehen die sog. nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 EStG im besonderen Fokus der Veranstaltung.
Die Einführung in das Steuerrecht basiert auf den bereits im 2. Semester erworbenen Kenntnissen zum betrieblichen Rechnungswesen und insbesondere auf dem Handels- und Steuerbilanzrecht. Gegenstand der Vorlesung und Übung ist die steuerliche Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, die die Ermittlung des steuerlichen Betriebsvermögens (lt. Steuerbilanz) erforderlich macht und im Rahmen derer der Gewinn laut steuerlicher G.u.V. durch außerbilanzielle Hinzurechnung und Kürzungen zum steuerlichen Gewinn fortentwickelt wird. Dabei stehen die sog. nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 EStG im besonderen Fokus der Veranstaltung.
Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter
1. Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
a) Gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Besteuerung
b) Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative
c) Personenegesellschaften als partielle Einkommensteuersubjekte
d) Einkünftequalifikation auf der Ebene einer Personengesellschaft (nach Maßgabe der Betätigung, Abfärbung gewerblicher Tätigkeiten, gewerblich geprägte Personengesellschaften)
d) Liebhaberei
2. Zweistufig-additive Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung
3. Besonderheiten der Besteuerung von Kommanditgesellschaften
1. Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
a) Gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Besteuerung
b) Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative
c) Personenegesellschaften als partielle Einkommensteuersubjekte
d) Einkünftequalifikation auf der Ebene einer Personengesellschaft (nach Maßgabe der Betätigung, Abfärbung gewerblicher Tätigkeiten, gewerblich geprägte Personengesellschaften)
d) Liebhaberei
2. Zweistufig-additive Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung
3. Besonderheiten der Besteuerung von Kommanditgesellschaften