FORSCHUNGSPROJEKTE

Umfang des Informationsanspruchs gegenüber dem BMU nach dem IFG und dem UIG hinsichtlich Daten, die der Bundesaufsicht nach dem Atom- und Strahlenschutzrecht vorliegen, sowie sensibler und sicherheitsrelevanter Daten nach der Störfall-Verordnung (Stsch 70001)

Die Untersuchung befasst sich mit der Reichweite der Informationsansprüche nach den Informationsfreiheitsgesetzen, insbesondere nach dem Umweltinformations- und dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es handelt sich um einen Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Kooperation mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Nachdem vor allem durch die EG-Umweltinformationsrichtlinie von 1990 mit dem UIG des Bundes von 1994, durch die Århus-Konvention von 1998 und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2005 für die öffentliche Verwaltung ein Paradigmenwechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung zum Prinzip der Öffentlichkeit eingeleitet worden war, sind die Informationsfreiheitsgesetze in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand von Diskussionen und Auseinandersetzungen in Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Literatur geworden. 

Mit dem vorliegenden Band kann nur eine Momentaufnahme (Stand: September 2010) eines immer dynamischeren Rechtsbereichs geleistet werden. Sachlich fokussiert die Untersuchung vor allem auf Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht im Geschäftsbereich des BMU.

  • Thomas Schomerus

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

2008 - 2010

Schomerus,  Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht, Forschungsbericht, UFOPLAN 2008, Stsch 70001, 491 S., Schriftenreihe des Bundesamtes für Strahlenschutz "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz“, Salzgitter 2010,
Volltext unter http://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-201011233819/3/BfS_2010_3608S70001.pdf