Das normative Ziel der Nachhaltigkeit erfordert die langfristige Bewahrung der Natur einschließlich ihrer Funktionen und Dienstleistungen für den Menschen. Bei der Konkretisierung dieser Normen kommt den rechtlichen Rahmensetzungen für nachhaltigkeitsrelevantes Handeln eine große Rolle zu.

Die integrative Verbindung des Umweltrechts mit dem Energierecht ist für die Rechtsprofessur von großer Bedeutung und bildet den wesentlichen Schwerpunkt in Forschung und Lehre. Natürliche Schnittstellen beider Bereiche sind das Recht der Erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und -suffizienz sowie der Ressourcenschonung.

Die Professur Öffentliches Recht, insb. Energie- und Umweltrecht fügt sich nahtlos in den Kontext der Nachhaltigkeitswissenschaften ein. Ihrer Arbeitsweise ist bereits im Grundansatz interdisziplinär ausgerichtet, und weist zudem in erheblichem Maße Transferleistungen in die Bereiche Umweltplanung, -ökonomie und -politik aus. Folglich ist die Professur im Institut für Nachhaltigkeitssteuerung angesiedelt.

Kontakt

  • Prof. Dr. Thomas Schomerus