Forschungsprojekte

Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung

Kurzbeschreibung

Das auf 10 Monate angelegte Forschungsvorhaben „Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung“ wird von der Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, der Universität Lüneburg im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt.
Angesichts der Zielsetzung der Bundesregierung, die Energieproduktivität der deutschen Volkswirtschaft bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln zielt dieses Forschungsvorhaben auf die konkrete Weiterentwicklung der rechtlichen Instrumentarien zur Steigerung der Energieeffizienz. Gegenstand der Untersuchung ist daher zunächst die Analyse und Bewertung der bestehenden Regelungen zur effizienteren Energienutzung. Auf der Basis der dargestellten Optimierungs- und Entwicklungspotenziale werden konkrete Regelungsvorschläge zur Erreichung der Energieeffizienzziele geprüft und konkrete Handlungsvorschläge für die Gestaltung nationaler Instrumentarien zur Steigerung der Energieeffizienz aufgezeigt.

Hintergrund

Zur Einhaltung der Kyoto-Ziele, die auch in die EU-Strategie aufgenommen wurden, müssen die Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz künftig deutlich erhöht werden. Ein weiterer Grund für die politischen Aktivitäten zur Erhöhung der Energieeffizienz ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die durch den weltweit ansteigenden Energieverbrauch in Gefahr gerät. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit machen zudem die sich verstärkenden Abhängigkeiten der Industrieländer von Energieimporten die Schaffung neuer Effizienzmechanismen notwendig. Schließlich kann durch die Einführung von energieeffizienteren Technologien die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Gemeinschaft gesteigert werden.

Auf EU-Ebene wurde in jüngster Zeit zum einen die Endenergieeffizienzrichtlinie 2006/32/EG verabschiedet, welche die Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten durch folgende zentrale Maßnahmen steigern soll: Im Vordergrund steht die Festlegung von Effizienz-Richtzielen und die Schaffung von Mechanismen, Anreizen und institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine effizientere Endenergienutzung. Es sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher geschaffen werden. Zum anderen legte die Kommission am 19.10.2006 einen Aktionsplan für Energieeffizienz vor. Mit diesem Aktionsplan wurden ein strategischer Rahmen errichtet und Maßnahmen aufgezeigt, durch die bis 2020 der Prozess der Verwirklichung der Einsparpotenziale beim jährlichen Primärenergieverbrauch der EU intensiviert werden kann.

Auf der deutschen Ebene hat sich die Bundesregierung bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie vom 10. August 2005 zum Ziel gesetzt, die Energieproduktivität der deutschen Volkswirtschaft bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Auch im Zuge der aktuellen deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist der Bereich der Energieeffizienz einer der fünf Arbeitsschwerpunkte. Es ist vorgesehen, Energieeffizienz neben den erneuerbaren Energien zum zweiten Eckpfeiler einer modernen europäischen Energiepolitik machen. Mit dem am 1. September neugefassten Energieeinspargesetz (EnEG) und der bereits im Entwurf vorliegenden Novelle der Energiesparverordnung (EnEV) wurden im Bereich der Gebäudeeffizienz bereits wichtige Ansätze zur Energieeinsparung geregelt. Ziel des Forschungsvorhabens wird es sein, die bestehenden Regelungen für eine effizientere Energienutzung zu ermitteln, zu bewerten und Problembereiche herauszuarbeiten. Daran anknüpfend werden konkrete Optimierungspotenziale aufgezeigt und eine Weiterentwicklung des rechtlichen Instrumentariums zur Steigerung der Energieeffizienz auf den verschiedenen Regulierungsebenen geleistet.

Das Projekt

Das Forschungsvorhaben „Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung“ wird von der Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, der Universität Lüneburg im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt. Das auf 10 Monate angelegte Projekt dient der konkreten wissenschaftlichen Politikberatung auf dem Feld der Umwelt- und Energiepolitik.

Vor dem Hintergrund des weltweit steigenden Energieverbrauchs, den absehbaren Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie der fixierten Kyoto-Ziele ist die Steigerung der Energieeffizienz erklärtes und zunehmend bedeutsames Ziel europäischer und nationaler Nachhaltigkeitspolitik. Die Bundesregierung hat sich bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie vom 10. August 2005 zum Ziel gesetzt, die Energieproduktivität der deutschen Volkswirtschaft bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Um den politischen Vorgaben und Zielen gerecht werden zu können, müssen rechtliche Instrumentarien, die zu einer effizienteren Energienutzung führen, untersucht, (weiter-)entwickelt und implementiert werden.

Gegenstand des Forschungsvorhabens ist zunächst eine Analyse der bestehenden rechtlichen Instrumentarien. Die Bewertung der verschiedenen Regelungen erfolgt insbesondere hinsichtlich ihrer Einsparpotenziale, Effizienz, Rechtskonformität sowie ihrer politischen Durchsetzbarkeit. Es werden sodann Optimierungs- und Entwicklungspotenziale im Bereich der angestrebten Steigerung der Endenergieeffizienz herausgearbeitet. In der zweiten Projektphase, die den Schwerpunkt des Forschungsvorhabens darstellt, werden Vorschläge zur Weiter- und Neuentwicklung sowie zur Ausgestaltung ausgewählter Rechtsinstrumente für eine effizientere Energienutzung erarbeitet. Hierzu sind einige besonders vielversprechende Instrumente auszuwählen, die politisch und rechtlich realisierbar erscheinen. Die rechtlichen Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten zur Effizienzsteigerung werden konkretisiert und in Richtung umsetzbarer Gesetzgebungsvorschläge verdichtet.

Forschungsbericht

Der Abschlussbericht ist 2008 erschienen: Thomas Schomerus/Joachim Sanden, Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung, Forschungsbericht 206 41 111, Berichte des Umweltbundesamtes 1/08.