Forschungsprojekte

Vereinfachung und Verschlankung des Naturschutz- rechts

Kurzbeschreibung

Das auf sieben Monate angelegte Forschungsvorhaben „Vereinfachung und Verschlankung des Naturschutzrechts“ wird von der Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht der Leuphana Universität Lüneburg im Auftrag eines großen deutschen Wirtschaftsunternehmens durchgeführt.
Ziel des Projektes ist es, über die bestehende Gesetzgebung hinaus Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verschlankung des Naturschutzrechts sowie der damit in Verbindung stehenden gesetzlichen Regelwerke für Anwendungsbereiche insbesondere im Verkehrssektor aufzuzeigen.

Hintergrund

Über das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz vom 9.12.2006 hinaus bestehen weiterhin Potenziale für die Vereinfachung und Verschlankung des Naturschutzrechts. Eine Revision des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nach dem Vorbild ähnlicher Projekte für andere Umweltgesetze – vgl. etwa den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom 10.3.2006 (BR-Drs. 819/05) sowie auch die Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Planungsverfahren für Verkehrsprojekte vom 10.3.2006, BR-Drs. 94/06 – erscheint möglich. Über die Verfahrensaspekte hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere der Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben, auch materielle Anforderungen des Naturschutzes dereguliert werden. Ziel einer solchen Durchsicht ist es, unnötige Belastungen von Unternehmen im Verkehrssektor im Bereich naturschutzrechtlicher Anforderungen zu beseitigen, um Freiräume für ein verkehrswirtschaftliches Engagement in Deutschland zu schaffen.

Das Projekt

Das Forschungsvorhaben „Vereinfachung und Verschlankung des Naturschutzrechts“ wird von der Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, der Leuphana Universität Lüneburg im Auftrag eines großen deutschen Wirtschaftsunternehmens durchgeführt. Das auf sieben Monate angelegte Forschungsvorhaben dient der konkreten wissenschaftlichen Politikberatung auf dem Feld der Umweltpolitik bzw. des Umweltrechts. Es wird Hilfestellung bei der Analyse von Defiziten und beim Auffinden von Optimierungspotenzialen im Bereich des Naturschutzrechts sowohl auf der europäischen als auch auf der nationalen Ebene bereitstellen und dazu in Frage kommende administrierbare Gestaltungsoptionen erarbeiten. Das Forschungsvorhaben soll so weit konkretisiert und operationalisiert werden, dass die Instrumente des Naturschutzes mit unterschiedlichen Gestaltungsoptionen später zu einem handhabbaren und umsetzbaren Gesetzgebungsvorschlag verdichtet werden können.

Das Forschungsvorhaben dient dazu, zu überprüfen, ob Regelungen sowohl vereinfacht oder auch verschlankt werden können. Darüber hinaus sind konkrete Handlungsvorschläge für die künftige Gestaltung des Naturschutzrechts im Zuge der bevorstehenden Erarbeitung des Umweltgesetzbuches sowie einer möglichen Revision des europäischen Naturschutzrechts zu erwarten.

Gegenstand des Forschungsvorhabens ist zunächst eine Bestandsanalyse hinsichtlich der existierenden Rechtsgrundlagen des deutschen und europäischen Naturschutzrechts sowie verwandter Rechtsbereiche. Als Kernbereiche der Betrachtung ergeben sich hier auf europäischer Ebene vor allem die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie und auf nationaler Ebene das BNatSchG als solches sowie insbesondere Aspekte bezüglich der Eingriffsregelung, der Föderalismusreform, der Verzahnung der verschiedenen Umweltprüfungs- verfahren wie der UVP, der SUP sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ebenfalls im Fokus der Betrachtungen stehen der Artenschutz und einzelne Belange des Pflanzenschutzmittelrechts.
In zwei weiteren Schritten werden die ermittelten Optimierungsbereiche aus der Bestandsanalyse wieder aufgegriffen. In der ersten Phase liegt der Schwerpunkt auf dem deutschen Bundesnaturschutzrecht, in der zweiten Phase auf dem europäischen Naturschutzrecht. Diese beiden Arbeitsphasen fokussieren auf die konkrete Vereinfachung und Verschlankung der aufgearbeiteten Rechtsbereiche. Als wissenschaftliche Politikberatung für den Zuwendungsgeber wird Hilfestellung bei der politischen Umsetzung der Konzepte geleistet. Das schließt die Formulierung rechtspolitischer Konzeptpapiere mit ein. Abgeschlossen und flankiert wird das Forschungsvorhaben durch eine Reihe geplanter wissenschaftlicher Publikationen.