Forschungsprojekte

Weitere Vereinfachung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)

Kurzbeschreibung

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) soll effizienter und effektiver ausgestaltet werden, so dass eine bessere praktische Umsetzbarkeit der gesetzlichen Vorschriften erreicht wird. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des europäischen und nationalen Rechts werden Vorschläge für eine bessere Effizienz und damit eine Vereinfachung des Gesetzes erarbeitet.

Hintergrund

Die Europäische Union hat es sich seit einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, die Verwaltungsvorschriften und die rechtsverbindlichen Vorgaben für ihre Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Dementsprechend legte die Europäische Kommission im Dezember 2005 Vorschläge zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie vor. Die Vorschläge beinhalten sowohl Überarbeitungen der materiellen (insbesondere zum Abfallbegriff, zur Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung und zu Entsorgungsstandards) als auch der formellen Regelungen (insbesondere zu Genehmigungsvorbehalten und Registerpflichten). Aus Gründen der Rechtsvereinfachung und -harmonisierung sollen weiterhin die Bestimmungen der Altöl-Richtlinie sowie der Richtlinie über gefährliche Abfälle in die Abfallrahmenrichtlinie integriert und die damit überflüssig gewordenen Richtlinien aufgehoben werden.

In der laufenden Legislaturperiode führte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Vereinfachung des nationalen Abfallrechts Rechtsetzungsverfahren mit dem Ziel durch, die formalisierten Überwachungsverfahren zu vereinfachen und gleichzeitig effizienter zu gestalten. Dabei sollten vor allem die nationalen Vorgaben stärker an das EG-Recht angepasst werden. Darüber hinaus sollte die einschlägige Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshofs (EuGH) und der nationalen Verwaltungsgerichte in der nationalen Gesetzgebung stärker Berücksichtigung finden. Die so begonnenen Arbeiten werden mit dem Projekt „Weitere Vereinfachung des Abfallrechts“ fortgeführt.

Das Projekt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragte die Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, der Universität Lüneburg in Kooperation mit den Rechtsanwälten Prof. Versteyl mit der Durchführung des Projekts zur Vereinfachung des Abfallrechts. Das F+E-Projekt wird durch das Zukunftsinvestitions-Programm (ZIP) der Bundesregierung gefördert und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Die Projektleitung liegt bei Prof. Dr. Thomas Schomerus gemeinsam mit Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl. Seitens der Universität sind die Wissenschaftliche Mitarbeiterin RAin Annette Hunke LL.M. sowie die Wissenschaftlichen Hilfskräfte Assessorin Daniela Göbel LL.M. und Assessor Henning Teiwes in dem Projekt tätig.
Ziel des Vorhabens ist es, die §§ 2 (Anwendungsbereich), 3 (Begriffsbestimmungen), 16-18 (Übertragung der Entsorgungspflichten),
39 (Informationspflichten), 49-51 (Beförderer-/Händler- und Maklergenehmigungen) und 52 (Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften) des KrW-/AbfG anhand der folgenden Prüfungsgegenstände zu untersuchen und zu überarbeiten:

  • Rechtliche Bindungen
  • Erforderlichkeit
  • Effektivität, Effizienz
  • Plausibilität
  • gesetzgebungstechnische Qualität
  • Vollzugseignung
  • staatliche Vollzugskosten
  • Kosten für Bürger und Wirtschaft

Das Projekt wird in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, durchgeführt.

Forschungsbericht

Die Projektergebnisse sind 2010 als Band 14 der Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht erschienen: Thomas Schomerus/Ludger-Anselm Versteyl, Weitere Vereinfachung des Abfallrechts - Auf dem Weg zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, Nomos-Verlag.