Professor Holterhus in 3sat-Sendung „BOSETTI LATE NIGHT“ zum Thema AfD-Verbot

18.06.2025 In einem Interview in der 3sat-Sendung „BOSETTI LATE NIGHT“ ordnet Professor Dr. Till Patrik Holterhus aktuelle Debatten um ein mögliches AfD-Verbot juristisch ein und erläutert die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbotsverfahrens.

©3sat (ZDF)
Professor Holterhus im Interview bei „BOSETTI LATE NIGHT“.

In der aktuellen Folge der mit dem Grimme-Preis 2024 ausgezeichneten 3sat-Sendung „BOSETTI LATE NIGHT“ widmet sich Moderatorin Sarah Bosetti der kontrovers diskutierten Frage eines möglichen AfD-Verbots. Im Rahmen eines Interviews bringt Professor Dr. Till Patrik Holterhus, Inhaber der Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Internationales Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Leuphana Law School, seine verfassungsrechtliche Expertise in die öffentliche Debatte ein.

Das Interview beleuchtet unter anderem die weitverbreitete Fehleinschätzung, die Größe einer Partei spreche gegen ihre Verbotsfähigkeit. Professor Holterhus stellt hierzu klar:

Es ist ein relativ übliches Missverständnis, dass irgendwie die Größe einer Partei, insbesondere eine große Größe, dem Parteiverbot entgegenstünde. Das Gegenteil ist der Fall. Das Bundesverfassungsgericht verlangt Potentialität als Untergrenze, also eine Mindestrelevanz. [...] Je größer eine verfassungsfeindliche Partei, desto eher muss sie verboten werden.“

Zugleich hebt er hervor, dass die Aufgaben des Verfassungsschutzes und ein mögliches Parteiverbotsverfahren strikt voneinander zu trennen seien:

Der Verfassungsschutz sammelt Informationen und informiert die politischen Gremien und die Öffentlichkeit über verfassungswidrige Bestrebungen. [...] Das Parteiverbotsverfahren [...] ist ein Verfahren, das komplett für sich steht. [...] Dann darf nicht der Hauch eines Anscheins entstehen, dass dieses Verfahren irgendwie von den Parteien, die gegenwärtig die Mehrheit stellen, betrieben wird, um einen Konkurrenten auszuschalten.“

Hier finden Sie die vollständige Sendung in der 3sat-Mediathek.