Lüneburger Rechtsgespräch: Zivilrecht im Nationalsozialismus
Zum Mythos von der Standhaftigkeit der Zivilrichter
22.04.2026 Wie funktionierten die zivilrechtliche Wissenschaft und Praxis im NS-Regime? Blieben die Richter standhaft? Welche Lehren lassen sich für das heutige Zivilrecht ziehen? Zu Gast beim Lüneburger Rechtsgespräch im April 2026 war Dr. Susanne K. Paas, LL.M. (Yale) vom Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie. Sie zeigte eindrücklich, wie die Zivilrechtsdogmatik zunehmend in den Dienst der nationalsozialistischen Ideologie gestellt wurde – und weshalb ein Blick auf die Jahre 1933 bis 1945 für das heutige Zivilrecht unverzichtbar ist.
„Im Zivilrecht sind die Richter standhaft geblieben.“ Mit diesem bis heute verbreiteten Narrativ setzte sich Susanne Paas in ihrem Vortrag kritisch auseinander. Sie verdeutlichte die Problematik an einem zivilrechtlichen Urteil aus dem Jahr 1936: Hier weigerte sich ein Vater, die Schulgebühren in Höhe von 55 Reichsmark für seine Tochter zu zahlen. Zur Begründung führte er an, er sei ein alter Nationalsozialist und hätte sein Kind niemals bei einem jüdischen Schulleiter angemeldet, wenn ihm dessen Herkunft bekannt gewesen wäre. Das Amtsgericht Mainz gab ihm Recht: Die Anfechtung des Dienstvertrages nach § 119 Abs. 2 BGB greife, da die „Rasse“ eines Menschen „eine wesentliche Eigenschaft schlechthin“ sei. Denn mit der Machtübernahme am 30. Januar 1933 sei die Verkehrsanschauung „allein nach den Grundsätzen des Programms der NSDAP“ zu beurteilen.
Anhand dieser Entscheidung zeigte Paas, dass das Zivilrecht im Nationalsozialismus keineswegs unpolitisch gehandhabt wurde. Im Gegenteil: Unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln – darunter ideologisch aufgeladene Neuschöpfungen wie das „gesunde Volksempfinden“ – dienten als Einfallstore für Diskriminierung. Wo dies zur Exklusion nicht ausreichte, griffen Gerichte zur sogenannten „Kampfklausel“ und ließen geltendes Recht schlicht unangewendet.
Warum machten so viele Juristinnen und Juristen bereitwillig mit? Paas zeichnete ein Bild von vorauseilendem Gehorsam, Opportunismus und gezielter politischer Einflussnahme. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums eröffnete 26 Prozent der Lehrstühle für eine junge, regimetreue Generation, zu der unter anderem Karl Larenz gehörte. Während jüdische Juristinnen und Juristen verfolgt und ihre Schriften systematisch erfasst wurden, profitierten systemkonforme Kollegen von geringerer Arbeitsbelastung, besserer Bezahlung und erheblichen Karrierechancen.
Ausblick
Das nächste Lüneburger Rechtsgespräch findet am Dienstag, den 19. Mai 2026 um 18 Uhr in Hörsaal 3 statt. Zu Gast ist Dr. Gerrit M. Beckhaus, LL.M. (Yale), Partner bei Freshfields und Co-Head des Freshfields Lab. Im Gespräch geht es um das Thema „Legal Tech in der Praxis: Zur Transformation des Rechtsmarkts durch KI“.
Kontakt
- Prof. Dr. Stefan Klingbeil, LL.M. (Yale)





