Lüneburger Rechtsgespräch: Rechtsberatung in Zeiten künstlicher Intelligenz
Legal Tech in der Praxis
20.05.2026 Wie verändert Künstliche Intelligenz die anwaltliche Praxis? Welche Aufgaben übernehmen intelligente Systeme bereits heute – und wie wandelt sich dadurch die Rolle von Juristinnen und Juristen? Über diese Fragen sprach Dr. Gerrit Beckhaus, LL.M. (Yale), EMBA beim Lüneburger Rechtsgespräch im Mai 2026. Als Partner bei Freshfields und Co-Head des Freshfields Lab – der zentralen Innovationseinheit der internationalen Wirtschaftskanzlei – prägt er diese Entwicklungen maßgeblich mit.
„Die Frage lautet heute nicht mehr, ob KI eingesetzt wird, sondern wie man sie sinnvoll in den Arbeitsprozess integriert“, so Beckhaus. Einen Schriftsatz ohne mehrstufige KI-gestützte Qualitätsprüfung zu versenden, sei kaum noch vorstellbar. Zunehmend kämen sogenannte agentische Systeme zum Einsatz, die nicht mehr nur einzelne Aufgaben bearbeiten, sondern ganze Arbeitsabläufe eigenständig koordinieren können. Daten und Kontext der Modelle rücken damit in den Fokus anwaltlicher Wertschöpfung, während sich die Rolle der Anwält*innen verlagert. „Die juristische Arbeit besteht vermehrt auch darin, generierten Output kritisch zu hinterfragen und zu validieren“, betonte Beckhaus.
Prognosen über die weitere Entwicklung glichen derzeit einem Blick in die Glaskugel: „Niemand kann seriös sagen, wie der Rechtsmarkt in zwei oder drei Jahren aussehen wird.“ Sicher sei jedoch, dass KI-Anwendungen künftig nahezu alle Bereiche juristischer Tätigkeit prägen würden. Beckhaus machte zudem deutlich, dass technologische Innovation sich nicht in der Beschleunigung bestehender Prozesse erschöpfe. Vielmehr entstünden neue Möglichkeiten und Formen juristischer Dienstleistungen. Beispielsweise könnten mit kanzleispezifischem Wissen angereicherte KI-Anwendungen an Mandant*innen lizensiert und diesen so unmittelbar zu Verfügung gestellt werden.
Den Studierenden riet er, sich frühzeitig mit den Entwicklungen vertraut zu machen. Wer souverän und reflektiert mit Künstlicher Intelligenz umgehe, werde die Zukunft juristischer Arbeit aktiv mitgestalten können.
„Uns war es wichtig, mit Gerrit Beckhaus einen ausgewiesenen Experten aus der Praxis einzuladen“, sagt Prof. Dr. Stefan Klingbeil, Sprecher der Leuphana Law School. „Denn wir wollen unsere Studierenden auf eine juristische Berufswelt vorbereiten, die sich derzeit tiefgreifend verändert. Die damit verbundenen Herausforderungen frühzeitig zu diskutieren, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, unsere Ausbildungsformate innovativ und zukunftsweisend weiterzuentwickeln.“
Ausblick
Das nächste Lüneburger Rechtsgespräch findet am Dienstag, den 16. Juni 2026 um 18 Uhr in Hörsaal 3 statt. Zu Gast ist Prof. Dr. Patrick Hilbert von der Universität Münster. Im Gespräch geht es um das Thema „Gibt und braucht es eine Verwaltungsrechtstheorie?“.
Kontakt
- Prof. Dr. Stefan Klingbeil, LL.M. (Yale)






