Gibt und braucht es eine Verwaltungsrechtstheorie?

16. Juni

Prof. Dr. Patrick Hilbert
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht
Direktor des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht
Universität Münster

Die Verfassungstheorie ist als komplementäre Reflexionstheorie der Verfassungsdogmatik mittlerweile fest etabliert. Von Verwaltungsrechtstheorie ist hingegen so gut wie nie die Rede. Dieser Befund drängt zu der Frage, ob es eine eigenständige Verwaltungsrechtstheorie gibt und welche Leistungen sie erbringen kann. Diesen und den hiermit verbundenen Fragen geht der Vortrag nach.

16. Juni 2026, 18.00 Uhr, Hörsaal 3