Konferenz: Post the UN Summit of the Future

18. Sept. - 19. Sept.

‘POST THE UN SUMMIT OF THE FUTURE’:

TOWARDS A (RE-)CONSIDERATION OF THE RIGHT TO SELF-DETERMINATION, SOVEREIGN EQUALITY AND SUSTAINABLE DEVELOPMENT IN A DIVIDED AND TRANSFORMING GLOBAL LEGAL ORDER

 

18.-19. SEPTEMBER 2025 IN WINDHOEK, NAMIBIA


Die Konferenz ist ein Gemeinschaftsprojekt der University of Namibia (UNAM), des Ortsbüros der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie des Joachim-Herz-Promotionskollegs an der Leuphana Universität Lüneburg.

Hintergrund

Seit der Verabschiedung der UN-Charta im Jahr 1945 ist die Weltgemeinschaft einem steten Wandel unterworfen. Die Dekolonialisierung, der Kalte Krieg und sein Ende, der Krieg gegen den Terror und aktuell der Kampf für ein globales und gemeinschaftliches Handeln gegen den Klimawandel, die Bekämpfung von Armut und Hunger sowie das Streben nach nachhaltiger Entwicklung haben das Gesicht der internationalen Beziehungen grundlegend verändert. In jüngster Zeit wurde dieser Trend zusätzlich verstärkt durch erhebliche Erosionen und Angriffe auf den Multilateralismus und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Angesichts dieser Entwicklungen ist es nur folgerichtig, einen Moment innezuhalten und das internationale Rechtssystem als Ganzes zu betrachten, um seinen Reformbedarf bzw. seine -notwendigkeit zu bewerten. Genau dieser Schritt wurde im Jahr 2024 auf dem UN Summit of the Future vollzogen. Im Ergebnis bekräftigten die Staats- und Regierungschefs ihr Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Achtung des Völkerrechts. Sie erkannten auch an, dass das multilaterale System und seine Institutionen – mit den Vereinten Nationen und ihrer Charta im Zentrum – gestärkt werden müssen, um mit einer sich verändernden Welt Schritt zu halten. Der Pact for the Future, den sie bei dieser Gelegenheit unterzeichneten, befasst sich daher mit den großen Herausforderungen unserer Zeit, die die Welt nur durch Kooperation und Zusammenarbeit bewältigen kann – zum Wohle der heutigen und künftigen Generationen.

Als Architekten des Gipfels haben Namibia und Deutschland eine herausragende Rolle bei der Entwicklung dieser neuen (bzw. erneuerten) Vision eines multilateralen Systems gespielt. Dieses System soll seine Versprechen einlösen, Lösungen für die drängenden Herausforderungen von heute und morgen bieten und von dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit geleitet werden. Darüber hinaus sind die beiden Länder aufgrund ihrer Geschichte von einigen der wichtigsten Aspekte, die im Pact for the Future angesprochen werden, unmittelbar betroffen. Das Jahr 2025 markiert den 80. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Charta, den 35. Jahrestag der Unabhängigkeit Namibias, aber auch den 35. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung. Insbesondere die letzten beiden Ereignisse sind eindrucksvolle Beispiele für die praktische Anwendung des Völkerrechts und insbesondere des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Gleichzeitig arbeiten Namibia und Deutschland derzeit an der Aufarbeitung ihrer gemeinsamen kolonialen Vergangenheit, um diese zu bewältigen, ihre künftigen Beziehungen auf eine rechtsstaatliche Ebene zu heben, dem Prinzip der souveränen Geltung zu verschaffen und Wiedergutmachung für vergangenes Unrecht zu leisten (siehe Aktion 7 des Pacts). Ihre gemeinsame Geschichte ist überschattet von deutschen kolonialen Gräueltaten, Ungerechtigkeiten und dem Völkermord an den Herero und Nama (1904–1908). Die Ziele des Pact for the Future können jedoch nur dann wirklich verwirklicht werden, wenn die koloniale Vergangenheit (und damit die historische Schuld des Globalen Nordens), der bisher ungleiche und hierarchische (um nicht zu sagen: neokoloniale) Charakter des Völkerrechts, die Beschränkungen der vollen Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker sowie die Unterordnung des Globalen Südens thematisiert und beseitigt werden. Das Völkerrecht muss diese Aspekte umfassend berücksichtigen.

Veranstaltungsort

Casa Blanca Boutique Hotel (Link)

Address: c/o Gous & Fritsche St, Pioneerspark, Windhoek, Namibia (google maps)

Programm:

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