Anerkennung und Notenumrechnung

Die Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen an einer Gasthochschule im Ausland ist in den Rahmenprüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Leuphana geregelt. Danach sind Prüfungsleistungen grundsätzlich anerkennungsfähig, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu den an der Leuphana zu erbringenden Prüfungsleistungen bestehen. Über die Anerkennung auswärtiger Prüfungsleistungen entscheidet grundsätzlich der zuständige Prüfungsausschuss (vgl. RPOen Bachelor und Master). Ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren erfolgt durch den Abschluss eines Learning Agreements.

Ablauf vereinfachtes Anerkennungsverfahren

  • 1. Schritt: Vor dem Auslandsaufenthalt - Verbindliche Vereinbarungen treffen
  • 2. Schritt: Zu Beginn des Auslandsaufenthaltes - Notwendige Änderungen beantragen
  • 3. Schritt: Nach dem Auslandsaufenthalt - Anerkennungsverfahren abschließen
  • Step 1: Before the mobility - conclusion of binding agreements
  • Step 2: During the first weeks of the mobility - agreement on necessary changes
  • Step 3: After the mobility - Completion of the recognition procedure

Ablauf vereinfachtes Anerkennungsverfahren

1. Schritt: Vor dem Auslandsaufenthalt - Verbindliche Vereinbarungen treffen

Im Learning Agreement werden verbindliche Vereinbarungen über das Studienprogramm an der Gasthochschule und dessen Anerkennung durch die Leuphana Universität Lüneburg getroffen. So erhalten Sie schon vor Aufnahme eines Auslandsstudiums Sicherheit darüber, dass die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass Learning Agreements im Rahmen des vereinfachten Anerkennungsverfahrens ausschließlich vor und während des laufenden Auslandsaufenthaltes bearbeitet werden; eine Bearbeitung nach dem Aufenthalt ist nicht möglich.

Wenn Sie als Free Mover ein Studium an einer ausländischen Hochschule absolvieren, die keine Partnerhochschule der Leuphana ist, empfehlen wir den Abschluss eines Learning Agreement. Bitte beachten Sie, dass Leistungen, die Sie als Free Mover während eines Auslandssemesters erbringen, gemäß RPO (Bachelor und Master) grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn es sich bei der gewählten Gasthochschule um eine anerkannte Hochschuleinrichtung handelt und somit keine wesentlichen Unterschiede bestehen zwischen den dort erworbenen Qualifikationen (Kenntnisse und Kompetenzen) und denen, die an der Leuphana erworben werden. Die Gasthochschule muss in der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz mit dem Status H+ gekennzeichnet sein, damit die dort erbrachten studentischen Leistungen hier anerkannt werden können.

Das Learning Agreement prüfen die Verantwortlichen für Ihren Studiengang. Für Master-Studierende sind dies i.d.R. der/die Majorverantwortliche und der/die Verantwortliche/n für das Komplementärstudium, für Bachelor-Studierende je nach Kurswahl die Verantwortlichen für Major, Minor und Komplementärstudium (Lehren und Lernen: Fachkoordinator*innen). Das Formular finden Sie auf der Seite  "Informationen und Formulare".

Um die Anerkennungsfähigkeit von Leistungen, die Sie an der Gasthochschule erbringen werden, prüfen zu können, müssen Sie den Verantwortlichen Kurs-/Modulbeschreibungen vorlegen, die Sie in der Regel auf den Webseiten der Gasthochschule finden; aus diesen soll hervorgehen, welche Kompetenzen und Qualifikationen erworben werden.
Weitere Hinweise:

  • Die Anerkennung von Modulteilleistungen ist nicht möglich.
  • Bachelor-Studierende können ausschließlich Leistungen auf Bachelor-Niveau, Master-Studierende ausschließlich auf Master-Niveau anrechnen lassen.
  • An ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen, die für den Leuphana Bachelor anerkannt werden sollen, werden grundsätzlich mit den CP der entsprechenden Leuphana Module übernommen, da der Anerkennung eines Kurses/Moduls nicht nur dessen Äquivalenz im Hinblick auf Kenntnisse und Kompetenzen sondern auch in Bezug auf den Workload zugrunde liegt (Beschluss 5. Sitzung des Prüfungsausschusses für den Leuphana Bachelor und das Komplementärstudium vom 05.05.2009).
  • Bei einem Kurs/Modul der Gasthochschule von 10 oder mehr CP (= ECTS credits), entscheidet der/die Verantwortliche, wie viele Leuphana Module angerechnet werden können.
    • Bei einem Kurs/Modul der Gasthochschule von weniger als 5 ECTS credits, entscheidet der/die Verantwortliche, wie viele Lehrveranstaltungen der Gasthochschule dem Workload eines Leuphana Moduls entsprechen.
    • Bei Leistungen, für die Anerkennung im Leuphana Master beantragt wird, entscheidet der/die Majorverantwortliche, ob ein Kurs/Modul der Gasthochschule dem Workload an der Leuphana entsprechend mit 5 oder 10 ECTS credits angerechnet werden kann bzw. wie viele Kurse der Gasthochschule dem Workload eines Leuphana Moduls entsprechen.
  • Anrechenbar sind Leistungen aus dem Curriculum des eigenen Major, Minor und Komplementärstudiums bzw. Studiengangs (GS).

2. Schritt: Zu Beginn des Auslandsaufenthaltes - Notwendige Änderungen beantragen

Sollten sich bei Ankunft an der Gasthochschule Änderungen des vereinbarten Studienprogramms ergeben, z.B. weil Kurse nicht angeboten werden oder es zeitliche Überschneidungen der gewählten Kurse gibt, können Änderungen am Learning Agreement vorgenommen werden. Aber: Jegliche Änderung des Learning Agreements, die die Anerkennung betrifft, bedarf der Zustimmung des/der jeweiligen Verantwortlichen. Die Zustimmung kann per E-Mail eingeholt werden und ist unter Beifügung der entsprechenden E-Mail-Korrespondenz in einem geänderten Learning Agreement zu dokumentieren. Die Formulare finden Sie auf der Seite  'Informationen und Formulare'.

3. Schritt: Nach dem Auslandsaufenthalt - Anerkennungsverfahren abschließen

Die Anerkennung der im Learning Agreement vereinbarten Prüfungsleistungen beantragen Sie nach Beendigung des Auslandsstudiums formlos beim Prüfungsservice. Dem Antrag ist das vollständige Learning Agreement, ggf. die E-Mail-Korrespondenz zur Dokumentation der Änderungen und das Transcript of Records (Zeugnis) der Gasthochschule beizufügen. Wurden alle Kurse/Module gemäß Learning Agreement erfolgreich absolviert und im Transcript of Records der Gasthochschule dokumentiert, erfolgt die Anerkennung ohne weitere Prüfung. Wurden einzelne Kurse nicht erfolgreich absolviert oder wird für einzelne Kurse, deren Anerkennungsfähigkeit zuvor bestätigt wurde, keine Anerkennung beantragt, ist dies im formlosen Antrag zu vermerken bzw. darzulegen, für welche Kurse die Anerkennung beantragt wird; der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und entscheidet über die Anerkennung.

Weitere Hinweise:
Im Ausland erbrachte Leistungen, für die eine Anerkennung erfolgt ist, werden im Abschlusszeugnis mit dem Zusatz „Anerkennung“ gekennzeichnet.
Im Ausland erbrachte Zusatzleistungen, werden in der Regel nicht im Abschlusszeugnis ausgewiesen. Diese Zusatzleistungen können Sie bei Bewerbungen durch Beifügung Ihres Transcript of Records der Gasthochschule dokumentieren.

Alle Absolvent*innen der Leuphana erhalten mit ihrem Abschlusszeugnis auch ein Diploma Supplement (DS). Das DS ist ein europaweit einheitlich verwendetes Dokument mit Angaben zur Universität, Studiengang, Studienabschluss und erworbenen Qualifikationen. Als ergänzende Information zu den offiziellen Dokumenten eines Hochschulabschlusses (Prüfungszeugnisse, Urkunden über Titelverleihung) soll es international wie national die Bewertung und Einstufung akademischer Abschlüsse sowohl für Studien- als auch Berufszwecke erleichtern und verbessern. Die Informationen des DS sollen für unterschiedliche Zielgruppen - in erster Linie in- und ausländische Hochschulen sowie Arbeitgeber - gleichermaßen leicht verständlich wie auch gehaltvoll sein (www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/diploma-supplement/).

Weitere Informationen erteilt der Prüfungsservice.