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Versicherung und Visum

Versicherung

Für ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Auslandsstudiums oder -praktikums sind Sie selbst zuständig. Obligatorisch ist eine ausreichende Krankenversicherung; dringend empfohlen wird eine Krankenversicherung, die auch den Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall umfasst sowie eine im Ausland gültige Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig nach dem Auslandsschutz Ihrer in Deutschland bestehenden Versicherungen und schließen Sie, wenn notwendig, Zusatzversicherungen für das Zielland ab. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse die Modalitäten im Zielland im Fall einer Erkrankung (z.B. Eigenbeteiligung, landesübliche Zuzahlungen, ggfs. Rücktransport, etc.). Der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung muss bei Studienaufenthalten im außereuropäischen Ausland häufig bereits bei der Einreise beziehungsweise mit dem Visumsantrag vorgelegt werden. Auch einige europäische Hochschulen verlangen einen Versicherungsnachweis.

Europa: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung eine European Health Insurance Card (EHIC) ausstellen. Oft befindet sich die EHIC auch schon auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte. Informationen finden Sie hier.

Der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) bietet speziell für Erasmus+ -Programmteilnehmende und Studierende mit DAAD-Stipendium (z.B. PROMOS) eine kombinierte Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung an, nähere Informationen und Formulare zur Anmeldung erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD. Wenn eine Unfallversicherung und/oder eine Privathaftpflichtversicherung bereits besteht (z.B. durch Mitversicherung bei den Eltern) wird allerdings dieses Versicherungspaket nicht unbedingt benötigt. Informationen finden Sie hier.

Für das Studium an einigen Partneruniversitäten der Leuphana (z.B. UQ in Australien, USA) ist der Abschluss einer lokalen privaten Krankenversicherung obligatorisch. Diese Versicherungen decken nicht immer alle Kosten ab. Es kann daher sinnvoll sein, eine weitere Zusatzversicherung abzuschließen.

Ggfs. sollten Sie für die Zeit zwischen Ankunft bzw. Abreise und Beginn/Ende des Studiums noch eine Reisekrankenversicherung abschließen.

In Ländern mit nationalen Gesundheitsdiensten (z.B. UK) können Leistungen von allen in Anspruch genommen werden.

Visum

EU-Bürger*innen haben grundsätzlich das Recht, sich in anderen EU-Staaten aufzuhalten und dort zu studieren oder zu arbeiten. Wenn der Auslandsaufenthalt kürzer als drei Monate ist, brauchen sie dafür lediglich einen gültigen Personalausweis. Bei Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten Dauer ist in der Regel die Anmeldung bei den örtlichen Behörden erforderlich. Dafür müssen Sie nachweisen,

  • dass Sie an einer Hochschule vor Ort eingeschrieben sind,
  • dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können und ein Einkommen haben, das über dem örtlichen Sozialhilfesatz liegt,
  • und dass Sie krankenversichert sind.

Für Studienaufenthalte in allen Ländern außerhalb der EU brauchen Sie zur Einreise in der Regel ein Studentenvisum. Über die genauen Bestimmungen informieren in der Regel die Gasthochschulen, aber natürlich auch das Auswärtige Amt und die jeweiligen Botschaften oder Konsulate. Ein Studentenvisum müssen Sie mindestens zwei Monate, für die USA mindestens vier Monate vor Studienbeginn beantragen. Sie brauchen dafür einen mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass und eine Studienplatzzusage von Ihrer Gasthochschule, die im Gastland erforderlichen Versicherungen sowie in der Regel einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie länderabhängig, weitere Nachweise, z.B. erforderliche Impfungen.

Internationale Regelstudierende

Studienaufenthalte in Europa: Internationale Regelstudierende mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland können bis zu 360 Tage in einem anderen EU-Land studieren, wenn der Aufenthaltstitel für Deutschland für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig ist, ein gültiger Reisepass und eine Krankenversicherung für das Gastland vorliegen und der Lebensunterhalt im Gastland finanziell abgesichert ist (REST-Richtlinie). Einige Mitgliedstaaten verlangen hierzu eine gesonderte Mitteilung an die jeweils zuständigen Behörden; eine Übersicht über die Verfahren finden Sie hier (Download-Bereich). Ein Aufenthaltstitel des anderen Mitgliedstaats ist nicht erforderlich. Internationale Regelstudierende sollten sich unmittelbar nach der Nominierung an ihre Gasthochschule wenden, um zu klären, ob und wie die REST-Richtlinie im Gastland umgesetzt wird und welche Dokumente wo einzureichen sind.

Studienaufenthalte außerhalb der EU: Internationale Regelstudierende aus Nicht-EU-Ländern mit Studentenvisum können mit dem von der Lüneburger Behörde erteilten Aufenthaltstitel für maximal 6 Monate das Land verlassen, wenn sie vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde einholen. Danach erlischt der Aufenthaltstitel und bei einer späteren Einreise muss erneut ein Visum bei einer deutschen Botschaft im Ausland beantragt werden. Die Bedingungen für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung bleiben unverändert, d.h. es muss auch für die Zeit des Auslandsaufenthalts ein gültiger Finanzierungsnachweis eingereicht werden.