Angebote für Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung
Mit dem Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission können auch kürzere Fort- und Weiterbildungsaufenthalte im europäischen Ausland gefördert werden. Erstinformationen zu dieser Förderlinie erhalten Sie nachstehend und im International Center. Die Ansprechpersonen finden Sie am Ende dieser Seite.
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken mit ERASMUS+
Erasmus+ fördert Kurzaufenthalte von Hochschulpersonal zur Fort- und Weiterbildung an europäischen Gastinstitutionen wie z.B. Hochschulen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, NGOs oder Forschungseinrichtungen. Die Förderung umfasst länderabhängige Aufenthaltspauschalen sowie Reisekostenpauschalen (s.u.). Kursgebühren können nicht erstattet werden.
Vorteile
- Auslandsaufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch mit internationalen Kolleg*innen und Gewinnung neuer Perspektiven
- Stärkung eigener Kompetenzen
- Aufbau von Netzwerken
Förderfähig sind z.B.
- Job Shadowing (Hauptinhalt ist der Austausch mit Kolleg*innen an der Gasthochschule, die im gleichen Arbeitsfeld arbeiten)
- die Teilnahme an Workshops oder Seminaren
- die Teilnahme an einer Staff Mobility Week an einer Gasthochschule
- die Teilnahme an einem Sprachintensivkurs mit Bezug zur Tätigkeit an der Leuphana
Staff Mobility Weeks werden an vielen Universitäten regelmäßig angeboten und häufig für bestimmte Zielgruppen (z.B. Mitarbeiter*innen Bibliothek) organisiert. Ankündigungen von Staff Weeks an Partneruniversitäten leitet das IC ggf. an die entsprechenden Bereiche an der Leuphana weiter. Eine Liste von Staff Weeks in Europa finden Sie in der Datenbank IMOTION
Förderfähiger Personenkreis
Gefördert werden können angestellte Mitarbeiter*innen der Universität aus allen Bereichen, z.B.
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Studierendenservice
- Studienberatung
- Hochschulmarketing
- Technologie und Transfer
Voraussetzung sind solide Kenntnisse der englischen Sprache bzw. der Sprache des Gastlandes.
Förderbedingungen
- Die Dauer einer Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken kann 2 bis 60 aufeinander folgende Tage ohne Reisezeit betragen. An der Leuphana stehen i.d.R. Mittel für einwöchige Aufenthalte zur Verfügung, darüber hinausgehende Arbeitstage können ohne finanzielle Förderung genehmigt werden (zero grant Zeiten).
- Aufenthalte, für die eine Fahrt- und Aufenthaltskostenerstattung durch Dritte erfolgt, können finanziell nicht bezuschusst werden.
- Eine mehrfache Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden vorrangig Personen gefördert, die noch keine Erasmus-Förderung erhalten haben.
Bewerbungsverfahren
Anträge auf Förderung einer Mobilität zu Fort- oder Weiterbildungszwecken können laufend, spätestens jedoch zwei Monate vor der geplanten Mobilität gestellt werden. Bitte besprechen Sie das Vorhaben im Vorfeld mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten. Förderzusagen erfolgen bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Reihenfolge des Antragseingangs, solange Mittel verfügbar sind.
Wir werden Ihren Antrag prüfen und Sie zeitnah informieren, ob die von Ihnen geplante Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden kann.
Formalitäten
Vor der Mobilität
Nach der vorläufigen Förderzusage senden Sie uns bitte umgehend, spätestens jedoch 4 Wochen vor der Mobilität, das Mobility Agreement (die Angabe des Projekts finden Sie in der Zusage). Das Mobility Agreement regelt die Modalitäten der geplanten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme und ist in Absprache mit der zuständigen Person an der Gastinstitution zu erstellen und von Ihnen und dem/der Verantwortlichen der Gastinstitution zu unterzeichnen. Mobilitäten, die Wochenenden einschließen, müssen erläutert und begründet werden.
Zusammen mit dem Mobility Agreement reichen Sie bitte eine Kopie des genehmigten Dienstreiseantrags und, sofern Sie für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen werden bzw. mit dem Schiff reisen, wenn der Zielort sonst nur mit dem Flugzeug erreichbar ist, die "Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel" ein. In der Ehrenwörtlichen Erklärung geben Sie auch die Zahl der benötigten Reisetage an.
Sobald das von Ihnen und der Gastinstitution unterzeichnete Mobility Agreement und die Dienstreisegenehmigung vorliegen, können wir die Fördervereinbarung, das Grant Agreement, erstellen. Im Grant Agreement wird die Förderung des Aufenthalts und der An- und Abreisetage geregelt. Erst wenn das Grant Agreement unterzeichnet im Original im International Center vorliegt, können wir die Auszahlung von 70% des vereinbarten Zuschusses veranlassen.
Alle Unterlagen müssen vor der Mobilität vollständig und unterschrieben vorliegen.
Nach der Mobilität
Bitte reichen Sie spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Fort-/Weiterbildung eine Bestätigung über Umfang und Dauer der Mobilität ein, die von der verantwortlichen Person an der Gastinstitution unterzeichnet ist.
Sie erhalten zudem automatisch per E-Mail die Aufforderung, an der 'EU-Survey-Onlineumfrage' teilzunehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend und Voraussetzung für die Auszahlung der restlichen 30% des vereinbarten Zuschusses.
Anerkennung
Erasmus Personalmobilitäten werden als Arbeitszeit im Rahmen einer genehmigten Dienstreise gewertet. Teilnehmende erhalten nach Abschluss der Mobilität ein Zertifikat, das auch der Personalakte beigefügt wird.
Fördersätze Personalmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken und zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Dabei gelten einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen. Die Tagespauschale wird auch für die erforderlichen Reisetage (gemäß Ehrenwörtlicher Erklärung) gezahlt: im Projekt 2023 und 2024 bis zu zwei Reisetage (ein Tag vor und ein Tag nach der Mobilität) für Standardreisen (kein Green Travel) und bis zu 4 Tage (Projekt 2023) bzw. 6 Tage (Projekt 2024) für nachhaltiges Reisen. Mit der Förderzusage erfahren Sie, aus welchem Projekt Sie gefördert werden.
Zielländer | Tagespauschale in EUR 1. - 14. Tag (ohne Reisetage) | Tagespauschale in EUR 15. – 60. Tag (ohne Reisetage) |
---|---|---|
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 | 126 |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 | 112 |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn | 140 | 98 |
Zusätzlich können Fahrtkosten in Abhängigkeit von der realen Entfernung zwischen Lüneburg und dem Zielort erstattet werden. Die Entfernungen werden europaweit einheitlich ermittelt mit dem Distanzrechner
Einfache Entfernung in km gemäß Distanzrechner | Projekt 2022 und 2023 | |
---|---|---|
Betrag in EUR Hin- und Rückfahrt | Betrag in EUR Hin- und Rückfahrt für grünes Reisen* | |
10-99 | 23 | - |
100 - 499 | 180 | 210 |
500 - 1.999 | 275 | 320 |
2.000 - 2.999 | 360 | 410 |
3.000 - 3.999 | 530 | 610 |
4.000 - 7.999 | 820 | - |
8.000 und mehr | 1.500 | - |
*Im Fokus der horizontalen Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden
Kontakt
Eva Voßhagen
Koordinatorin Studium & Lehre im Ausland
C5.103b
+49.4131.677-1073
eva.vosshagen@leuphana.de
Carola Pellenwessel
Geschäftszimmer
C5.129
Fon +49.4131.677-1070
carola.pellenwessel@leuphana.de