Einreise und Aufenthalt
Studierende aus EU-/EWR-Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel kein Visum. Staatsangehörige eines Drittstaats benötigen hingegen in der Regel ein Visum zu Studienzwecken. Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist unter anderem der Nachweis einer gesicherten Finanzierung sowie eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes.
Dokumente zum Download in myCampus
Dokumente für die Anmeldung bei Behörden finden Sie zum Download in myCampus:
-Zulassungsbrief
-Immatrikulationsbescheinigung
-Transcript of Records
-Exmatrikulationsbescheinigung
Visum und Aufenthaltsbestimmungen
Detaillierte Informationen zum Visumsantrag stellt die Webseite VisaFlow bereit, die durch die einzelnen Schritte vor, während und nach der Antragstellung führt. Dieser Service ist kostenlos, da er staatlich gefördert wird. Bitte nutzen Sie dafür den Zugangscode UNILUENEBURG25.
Prüfen Sie im ersten Schritt auf der Webseite des Auswärtigen Amts, ob Sie visumspflichtig sind.
Beim Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland können Sie ein Visum online beantragen.
Die Leuphana Universität hat keinen Einfluss auf den Visumsprozess.
Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristen-/Besuchervisum ein, da dies nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden kann!
Studierende aus Nicht-EU Ländern, die in einem EU-Mitgliedstaat studieren, beachten bitte folgende gesetzliche Sonderregelung.
Studierende mit einer Staatsangehörigkeit aus der Europäischen Union, dem Europäischem Wirtschaftsraum (EWR=Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz benötigen kein Visum für ein Studium in Deutschland.
Informationen zu Einreise- und Aufenthalt finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.
Hinweis bei Hochschulwechsel
Wenn Sie bereits in Deutschland studieren und an die Leuphana Universität wechseln möchten, beachten Sie bitte:
Ihr Aufenthaltstitel ist an Ihre derzeitige Universität und Ihr Studienprogramm gebunden.
Bevor Sie wechseln, müssen Sie Ihre Ausländerbehörde informieren und den Wechsel genehmigen lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis aktualisiert wird und für Ihr neues Programm an der Leuphana gültig bleibt.
Finanzierungsnachweis
Schon bei der Beantragung eines Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während Ihres gesamten Aufenthalts decken können. Sie müssen dazu finanzielle Mittel von aktuell 992 € pro Monat nachweisen. Sie können dies durch die entsprechende Summe für mindestens ein Jahr auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk (Expatrio, Fintiba) nachweisen. Ausführliche Informationen zum Sperrkonto finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Bei der Beantragung und Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie jedesmal erneut einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Bitte beachten Sie, dass der monatliche Betrag ansteigt. Für das Wintersemester 2027/28 werden 1.025 € monatlich prognostiziert.
Ein Stipendium kann als Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts für ein Studium in Deutschland anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass das Stipendium die Anforderungen der deutschen Auslandsvertretung erfüllt. Weitere Informationen zu den anerkannten Stipendien und den Voraussetzungen finden Sie auf den offiziellen Informationsseiten des Auswärtigen Amts.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland nur sehr wenige Vollstipendien gibt und diese sehr kompetitiv sind.
Ein anerkannter Stipendiengeber ist der DAAD. Zur DAAD Stipendiendatenbank.
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt während des Studiums nicht durch ein Sperrkonto oder ein Stipendium nachweisen können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Mit einer Verpflichtungserklärung übernimmt eine in Deutschland lebende Person die finanzielle Verantwortung für Ihren Aufenthalt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und den rechtlichen Folgen finden Sie auf den offiziellen Informationsseiten des Auswärtigen Amts.
Bankkonto
Mir Ihrem Ausweis und der Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt können Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen. Die meisten Banken bieten kostenlose Girokonten für Studierende an.
Sollten Sie noch keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen.
Verschiedene Konten für mehrere Währungen (Wise, Revolut) können auch in Deutschland verwendet werden und ermöglichen es Ihnen ein deutsches oder europäisches Konto noch vor Ihrer Ankunft zu eröffnen.
Mit einem SEPA-Lastschriftverfahren erteilen Sie einer Organisation (z.B. der Krankenversicherung oder dem Studentenwohnheim) die Erlaubnis, fällige Zahlungen direkt von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Dafür müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und unterschreiben. So werden Zahlungen, beispielsweise die Miete, automatisch zum Fälligkeitstermin eingezogen.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Daher müssen auch internationale Studierende eine in Deutschland gültige und ausreichende Krankenversicherung nachweisen. Eine Reisekrankenversicherung ist für die Einschreibung keinem Fall ausreichend!
Bitte beachten Sie unbedingt die untenstehenden Informationen zur M10-Meldung.
Die Krankenversicherungspflicht besteht ab dem Zeitpunkt der Einschreibung, unabhängig von der tatsächlichen Einreise. Die Krankenkassen stellen Studierenden ggf. bei einer verspäteten Einreise trotzdem alle Beitragsmonate seit Semesterstart in Rechnung.
Bitte denken Sie als Teilnehmende der Orientierungstage und Sprachkurse (März/September) bereits an ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Prüfen Sie z.B. verschiedene Anbieter, die Pakete anbieten, wie ein Sperrkonto, eine Krankenversicherung und eine Einreiseversicherung.
Studierende aus Staaten, mit denen ein Krankenversicherungsabkommen besteht (dazu gehören alle EU/EWR-Staaten, Großbritannien, die Schweiz, die Türkei sowie weitere Länder), benötigen als Nachweis nur die Krankenversicherungskarte ihres Heimatlandes (Europäische Krankenversicherungskarte EHIC/AT 11).
Bitte beachten Sie unbedingt auch die untenstehenden Informationen zur M10-Meldung.
Sobald Sie jedoch neben dem Studium auch arbeiten, muss ein Vertrag mit einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Außerdem empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, um eventuell anfallende Mehrkosten abzudecken.
Studierende aus Staaten, mit denen kein Krankenversicherungsabkommen besteht, können sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland zu einem Beitrag von ca. 140 Euro pro Monat versichern. Diese Versicherung kann im Voraus online geschlossen werden. Versicherungen des Heimatlandes werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die untenstehenden Informationen zur M10-Meldung.
Studierende, die bei der Einschreibung älter als 30 Jahre sind, und bisher noch nicht in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können nicht über eine gesetzliche Krankenkasse versichert werden. Sie haben aber die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Kontaktieren Sie uns gern für eine aktuelle Liste privater Krankenversicherungen, die für die Einschreibung anerkannt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die untenstehenden Informationen zur M10-Meldung.
Die Leuphana muss von einer gesetzlichen Krankenversicherung über Ihren Versicherungsstatus informiert werden.
Wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Krankenkasse über Ihre Einschreibung an der Leuphana informiert ist.
Wenn Sie nicht bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie eine Meldung Ihres Versicherungsstatus durch eine gesetzliche Krankenkasse eigenständig beantragen ("M10-Meldung"). Hierfür können Sie jede in Deutschland tätige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren. Geben Sie dabei bitte die Absendernummer der Leuphana an: H0000606
Untenstehend finden Sie eine Übersicht aller Krankenkassen, bei der Sie diese M10-Meldung online beantragen können:
Meldung des Wohnsitzes
Alle Studierenden müssen ihren Wohnsitz nach Ankunft offiziell anmelden. Wer in Lüneburg wohnt, kann einen Termin online beantragen.
Wenn Sie NICHT in der Stadt Lüneburg wohnen, müssen Sie sich in der jeweiligen Gemeinde/Stadt anmelden.
Im Rahmen der Orientierungstage unterstützt das International Center Sie bei der Anmeldung. Bei früherer oder späterer Anreise melden Sie sich selbständig an.
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis
- Bestätigung des Wohnungsgebers (pdf)
Bitte beachten Sie, dass bei Abreise die Abmeldung erforderlich ist!
Wenn Sie Deutschland verlassen, denken Sie bitte daran, Ihren Wohnsitz wieder abzumelden.
Sollten Sie innerhalb Lüneburgs oder in eine andere Stadt in Deutschland umziehen, melden Sie sich bitte um.
Das geht entweder vor Ort bei den Einwohnermeldeämtern oder online mit eID Karte oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter online Funktion.
Auf der Webseite der Stadt Lüneburg finden Sie weitere Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Aufenthaltserlaubnis
Nach visumfreier Einreise müssen Sie vor Ablauf der ersten 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, die Ihnen spätestens 90 Tage nach Einreise vorliegen muss.
Wenn Sie mit Visum eingereist sind, beantragen Sie sechs bis acht Wochen vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Ihr Studienaufenthalt über den Zeitraum des vorherigen Visums hinausgeht.
Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltserlaubnis.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und muss rechtzeitig vor ihrem Ablauf verlängert werden.
Voraussetzung für die Verlängerung ist der ordnungsgemäße Verlauf Ihres Studiums. Dabei wird geprüft, ob Sie regelmäßig Prüfungsleistungen erbringen und CP erwerben. Reichen Sie bei der Beantragung der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels ein aktuelles Transcript of Records ein (Download aus myCampus). So wird von der Ausländerbehörde festgestellt, ob Sie Ihr Studium voraussichtlich innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgreich abschließen können.
Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels muss außerdem eingereicht werden:
- ein aktueller Finanzierungsnachweis
- eine aktuelle Krankenversicherungsbestätigung
- eine Immatrikulationsbescheinigung (Download aus myCampus)
Nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland bleiben, um eine Arbeitsstelle zu suchen oder eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.
Je nach Ihrer persönlichen Situation kommen unterschiedliche Aufenthaltstitel in Betracht, beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU.
Langfristig besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Aufenthaltstiteln
Aufenthaltstitel online beantragen
Achtung: Die für Sie zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Wenn sie nicht in Lüneburg wohnen, können Sie über das BAMF Navi ermitteln, welche die für Sie zuständige Ausländerbehörde ist.
Die Ausländerbehörde Lüneburg finden Sie im Bürgeramt:
Bardowicker Str. 23, 1. Etage
21335 Lüneburg
Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Fon: +49.4131.3093252
termin-abh@stadt.lueneburg.de