Fördermöglichkeiten
Auslandsaufenthalte zum Zweck der Forschung im Rahmen einer Promotion werden von vielen deutschen Organisationen gefördert. Aber auch in einer Reihe von möglichen Zielländern können Stipendien für einen Forschungaufenthalt im betreffenden Land beantragt werden. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme.
Uni-interne Förderung
Förderung im Erasmus+ Programm
In der laufenden Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 können Doktorand*innen je nach Status die folgenden Fördermaßnahmen beantragen. Bewilligungen erfolgen vorbehaltlich ausreichender Mittelzusagen der nationalen Agentur DAAD.
1. ALLE DOKTORAND*INNEN, DIE AN DER LEUPHANA EINGESCHRIEBEN SIND
An der Leuphana eingeschriebene Doktorand*innen können bei Mobilitäten in Erasmus-Programmländern (alle EU-Staaten sowie Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei) sowohl zu Studienzwecken (SMS) als auch zu Praktikumszwecken (SMP) gefördert werden. Möglich ist die Förderung von Langzeitmobilitäten (2-12 Monate physisch) und von Kurzzeitmobilitäten (5-30 Tage physisch). Jede Mobilität kann mit einer virtuellen Komponente kombiniert werden.
- Langzeitmobilität zu Studienzwecken (SMS)
Voraussetzung für die Förderung von Mobilitäten zu Studienzwecken ist ein Kooperationsvertrag zwischen der Leuphana und der Gasthochschule, in dem auch Doktorand*innenmobilität vereinbart wurde, sowie eine Betreuungszusage einer/eines Lehrenden an der Gasthochschule. In unserer Datenbank für Austauschprogramme finden Sie einen Überblick über alle Partneruniversitäten und die Fächer, für die Verträge bestehen. Bei Interesse an einem Forschungsaufenthalt an einer Partneruniversität kontaktieren Sie bitte frühzeitig, mindestens jedoch 3 Monate vor der geplanten Mobilität das Leuphana International Center (IC) und, wenn ein Platz und ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, anschließend die Gastuniversität.
Langzeitmobilitäten sind möglich von 2 bis max. 12 Monaten, der Zeitraum wird individuell mit dem/der Betreuer*in an der Gasthochschule abgestimmt.
- Kurzzeitmobilität zu Studienzwecken (SMS)
Bei Bestehen eines gültigen Kooperationsvertrags und einer Betreuungszusage (s.o.) können Doktorand*innen auch für promotionsrelevante Kurzzeitmobilitäten von 5-max. 30 Tagen gefördert werden, wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Bei Teilnahme an einem Blended Intensive Programme (BIP) ist eine virtuelle Phase für Doktorand*innen optional. Förderfähige Teilnehmende für ein Blended Intensive Program (BIP) wenden sich für Bewerbungsfristen, -unterlagen und -kriterien an das International Center.
Bei Interesse an einem Kurzzeit-Forschungsaufenthalt an einer Partneruniversität kontaktieren Sie bitte frühzeitig, mindestens jedoch 3 Monate vor der geplanten Mobilität das Leuphana International Center (IC) und, wenn ein Platz und ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, anschließend die Gastuniversität.
- Langzeit- (2-12 Monate) und Kurzzeitmobilitäten (5-30 Tage) zu Praktikumszwecken (SMP)
Auslandspraktika von Doktorand*innen, z.B. in Laboren, aber auch Forschungspraktika an ausländischen Hochschulen sind ebenfalls förderfähig. Ausführliche Informationen sowie alle Bestandteile des Förderantrags finden Sie hier. Bitte lesen Sie vor allem die Informationen unter „Dokumente und Downloads“ und kontaktieren Sie dann das Leuphana International Center (IC), um das weitere Prozedere zu besprechen.
2. DOKTORAND*INNEN, DIE IN EINEM ARBEITSVERHÄLTNIS MIT DER LEUPHANA STEHEN
Doktorand*innen, die sich in einem Arbeitsverhältnis mit der Leuphana befinden, z.B. als Wissenschaftliche Mitarbeiter*in, können außerdem Mobilitäten zu Lehrzwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) realisieren. Es stehen Mittel zur Verfügung für i.d.R. einwöchige physische Mobilitäten in Erasmus+-Programmländer, eine virtuelle Komponente ist optional.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
DOKUMENTE UND DOWNLOADS ERASMUS+ SMS
Die folgenden Formulare und Informationen finden Sie hier oder auf den verlinkten Seiten:
- Checkliste Erasmus
- Datenschutzerklärung
- Ehrenwörtliche Erklärung (unter Stipendienvereinbarung)
- Erasmus Stipendienvereinbarung (wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen individuell erstellt und zugesandt)
- Informationen zur Zusatzförderung (unter Stipendienvereinbarung)
- Erasmus Online Learning Agreement
- Confirmation of Arrival and Departure
- Online-Teilnehmerbericht: EU-Survey (verpflichtend, per Link nach der Mobilität)
- Erasmus+ Studierenden Charta
- Fördersätze und Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen
Qualifizierungsfonds
Die Graduate School unterstützt im Rahmen des Qualifizierungsfonds Nachwuchswissenschaftler*innen der Leuphana. Die Mittel können z.B. für die aktive Teilnahme an Konferenzen und Summer Schools im Ausland verwendet werden.
Externe Förderprogramme
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Das Programm Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden bietet flexible Förderlaufzeiten zwischen einem und zwölf Monaten. Das Stipendium kann in mehrere kürzere Aufenthalte gesplittet und auf verschiedene Gastländer verteilt werden und steht Bewerber*innen aller Fachrichtungen offen. In diesem Programm können auch Mittel für binationale Promotionsverfahren (Cotutelle) beantragt werden.
Deutsch-Französische Hochschule
Die Deutsch-Französische Hochschule fördert gemeinsame deutsch-französische Promotionen (Cotutelles). Es können sowohl Anträge für eine dreijährige Förderung zur Vorbereitung der Promotion wie auch zur Förderung der Disputation gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der DFH.
Max-Weber-Stiftung
Ziel der Stiftung ist die Forschungsförderung in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Mit dieser Zielrichtung unterhält die Stiftung im Ausland zehn Forschungsinstitute in verschiedenen Ländern und fördert deutsche und ausländische Wissenschaftler*innen und Nachwuchswissenschaftler*innen, davon mehr als 100 Doktorand*innen pro Jahr. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stiftung.
Minerva Stiftung
Die Minerva Stiftung fördert seit über 50 Jahren den wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Israel. Es können Anträge für deutsch-israelische Minerva Schools wie auch für das Minerva Stipendienprogramm für Forschungsaufenthalte von Doktorand*innen sowie Post-Docs in Israel bzw. Deutschland gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Stiftung.
ILSSE
ILSSE steht für "Israel-Lower Saxony Scholar Exchange" und ist das einzige Programm seiner Art, das die akademische Zusammenarbeit zwischen einem deutschen Bundesland und Israel und den palästinensischen Gebieten fördert. ILSSE wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie durch Spenden führender niedersächsischer Unternehmen, des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und der Leibniz Universitätsgesellschaft e.V. unterstützt. Das Programm ermöglicht Studierenden, Wissenschaftler*innen, Forscher*innen und Akademiker*innen aus Niedersachsen und den israelischen/palästinensischen Gebieten Kurzaufenthalte an einer der teilnehmenden Einrichtungen im Partnerland. Weitere Informationen finden Sie auf deren Webseiten.
Fritz-Thyssen-Stiftung
Die Stiftung fördert im Rahmen internationaler Stipendien- und Austauschprogramme auch Doktorand*innen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Fritz-Thyssen-Stiftung.
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Einige Stipendienprogramme der Stiftung fördern auch Forschungsaufenthalte von Doktorand*innen im Ausland. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studienstiftung.
Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission
Die Kommission schreibt Doktorand*innen-Stipendien für Promotionsstudierende aus, die vier- bis sechsmonatiges Forschungsprojekt in den USA durchführen möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Fulbright-Kommission.
"EFR Zukunftsstipendien - Grüner Wasserstoff" des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
Es bietet internationalen Wissenschaftler*innen Stipendien für ein Studium, Praktikum oder Forschungsaufenthalte zum Grünem Wasserstoff an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.daad.de/gh2
Stipendien ausländischer Regierungen & Organisationen
Frankreich
Stipendien der französischen Regierung
Die französische Regierung bietet für deutsche Staatsangehörige Graduierten-Stipendien zur Materialsammlung für Forschungszwecke an französischen Institutionen an. Die Stipendien werden für eine Dauer von zwei Wochen vergeben und richten sich an Studierende geisteswissenschaftlicher Fachgebiete. Bewerbungen, bestehend aus Lebenslauf und Projektbeschreibung, sind laufend möglich, mindestens aber 3 Monate vor Beginn des Aufenthaltes, und zu richten an:
- Ambassade de France en République Fédérale d’Allemagne
Service Culturel, Relations Universitaires
Pariser Platz 5, 10117 Berlin - Info
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Das DFJW vergibt Stipendien zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten. Doktorand*innen, die nicht älter als 30 Jahre sind, können Unterstützung für einen Aufenthalt zur Materialsammlung in Frankreich erhalten. Das Stipendium steht allen Fachrichtungen offen und kann für eine Dauer von 2-4 Wochen beantragt werden. Je nach Sprachkenntnissen kann auch ein Stipendium für einen Sprachkurs beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DFJW.
Israel
Der Staat Israel bietet für deutsche Graduierte aller Fachrichtungen Stipendien für Forschungsvorhaben an einer israelischen Universität an. Anträge sind bei der israelischen Botschaft in Berlin zu stellen. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der israelischen Botschaft.
Italien
Die italienische Regierung vergibt Stipendien für Deutsche zu Studien- und Forschungsaufenthalten an einer anerkannten italienischen Hochschule. Sie stehen Bewerbern aller Fächer (Ausnahme künstlerische und musische Fächer) offen. Alle Informationen,Voraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten finden Sie auf den Seiten des italienischen Außenministeriums.
Japan
Japan Research Fellowship
The Canon Foundation in Europe grants up to 15 research fellowships annually to highly qualified European and Japanese researchers. Candidates should hold a doctorate or at least a master’s degree. They are eligible during the ten-year period following the successful completion of their Ph.D or master's degree. Extensions to the ten-year rule are possible in principle in case of exceptional circumstances which should be explained in the application, and supporting documents are required. Non-nationals have to have a permanent citizenship in either Europe or Japan. The European fellowship holders pursue a period of research in Japan whereas the Japanese fellows do their research at host institutions in Europe. The fellowships are awarded for a minimum period of three months and a maximum period of one year. Applications for research fellowships in all fields of research are welcome. The aim of the Foundation is to contribute to international understanding, in particular between Europe and Japan. More information: www.canonfoundation.org/programmes/research-fellowships/
JSPS Summer Program in Japan
Kurzstipendien für junge Nachwuchswissenschaftler*innen zur Durchführung von ca. zweimonatigen Forschungsaufenthalten an staatlichen Universitäten und ausgewählten Forschungsinstituten. Bestandteil ist ein intensiver einwöchiger Einführungskurs. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der JSPS.
JSPS Postdoctoral Fellowship (short-term), für Doktoranden und Postdoktoranden
Bewerber*innen:
- Doktorand*innen: Promotion muss innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Förderbeginn abgeschlossen sein.
- Postdoktorand*innen: Promotion darf zum 1. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
- Alle Fachrichtungen
- Teilnehmer*innen des JSPS Postdoctoral Fellowship (standard) sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Dauer: 1 bis 12 Monate
Bewerbungswege und weitere Informationen:
- 1 bis 12 Monate für Doktoranden und
- 1 bis 6 Monate für Postdoktoranden
beim DAAD
- Postdoktorand*innen mit Aufenthaltsdauer ab 6 Monate:
- bei der A.v.Humboldt-Stiftung, Bewerbung jederzeit möglich
- über den Gastgeber bei JSPS Tokyo
Es wird die Bewerbung über die deutschen Partnerorganisationen empfohlen, da es hier festgelegte Kontingente für deutsche Bewerber*innen gibt.
Kanada
Eine Datenbank mit Stipendien für Graduierte und Post-Docs in Kanada finden Sie auf folgender Webseite
Korea
Die Regierung der Republik Südkorea vergibt Stipendien an deutsche Graduierte und Doktorand*innen für Studien- und Forschungsaufenthalte in Korea. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des National Institute of International Education.
Neuseeland
Die neuseeländische Regierung vergibt New Zealand International Doctoral Research Scholarships. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Education New Zealand.
Rumänien
- Das Rumänische Kulturinstitut (Institutul Cultural Român, ICR) bietet ein Förderprogramm für ausländische Forscher an.
- Das New Europe College (NEC) bietet verschiedene Förderprogramme.
Spanien
Die spanische Regierung bietet jährlich Stipendien für Studierende und Graduierte an. Weitere Informationen finden Sie unter www.mae.es oder www.aecid.es.
Uruguay
Infomationen zu den Regierungsstipendien finden Sie hier.
USA
Die Fulbright-Kommission fördert den akademischen Austausch zwischen den USA und 180 Ländern, darunter Deutschland. Unter anderem werden Doktorand*innen gefördert, die am Beginn ihrer Promotion stehen und einen Forschungsaufenthalt an einer amerikanischen Gasthochschule planen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf den Seiten der Fulbright Kommission.
Kontakt
Eva Voßhagen
Koordinatorin Studium & Lehre im Ausland
C5.127
+49.4131.677-1073
eva.vosshagen@leuphana.de