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Rechtswissenschaft in zwei Ländern: Bedirhan Erdem im Interview

24.06.2026 Bedirhan Erdem ist in der Türkei aufgewachsen; seit 2022 promoviert er an der HU Berlin, seit 2024 lehrt und forscht er parallel als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Leuphana Law School. Er ist Erstakademiker in der Familie. In seinem neuen Publikationsprojekt „Forschungserfahrung eines Fremdsprachlers” reflektiert er zweisprachige rechtswissenschaftliche Forschungspraxis.

©Leuphana/Tengo Tabatadze
„Die Leuphana war dann die erste Universität, die mir wirklich offen begegnet ist – die mich ausschließlich nach meinem Lebenslauf und meinen Publikationen bewertet hat“, sagt der Rechtswissenschaftler Bedirhan Erdem.

Bedirhan Erdem, warum sind Sie nach Deutschland gekommen?

Schon während meiner ersten Forschungserfahrungen an der Bilkent Universität in Ankara- wo ich meinen ersten Master in Rechtswissenschaft absolviert habe - war ich von der deutschen Wissenschaftskultur fasziniert – dieser Tradition, die auf der deutschen Aufklärung und einer echten Meinungsvielfalt aufbaut. Ich erinnere mich noch gut an die Neuauflage von „Strafrecht Allgemeiner Teil Bd. 1: Grundlagen“ von Claus Roxin und Luis Greco –, und an die schlaflosen Nächte, in denen ich mit dem Duden neben mir versucht habe, dieses Buch zu lesen und zu verstehen. 

Was meinen Weg nach Deutschland dann aber entscheidend geprägt hat, war auch der unglückliche Zustand der türkischen Rechtswissenschaft. Genauer gesagt: Wie wenig freier Raum für die türkischen Rechtsakademie gewährt wurde. Der aktuelle Academic Freedom Index 2026 stuft die Türkei auf der Stufe E ein, also „absolut eingeschränkte Wissenschaftsfreiheit“, und damit weit hinter dem kürzlich aus dem Bürgerkrieg herausgetretenen Syrien und in derselben Ländergruppe mit Iran und Nordkorea. Wenn man dann noch bedenkt, dass das Strafrecht und das Strafprozessrecht von Natur aus politisch aufgeladen sind, wird klar: Wer in diesen Bereichen wirklich unvoreingenommen wissenschaftlich arbeiten will, braucht akademische Freiheit. Das war für mich der ausschlaggebende Grund, nach Deutschland zu gehen. 

Warum sind Sie an die Leuphana gekommen?

Ich habe mich auf wissenschaftliche Mitarbeiterstellen an verschiedenen Universitäten beworben und stieß anfangs auf sehr viele Absagen, teils noch vor dem Vorstellungsgespräch, teils nach dem Einstellungsgespräch. ‚Wie kann ein ausländischer Wissenschaftler das deutsche Recht und die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er Muttersprachlerinnen und Muttersprachler unterrichtet oder auf Deutsch in einem deutschen Institut forscht und publiziert?‘ Selbst Einstellungsgespräche konnten diese Skepsis oft nicht ausräumen. Die Leuphana war dann die erste Universität, die mir wirklich offen begegnet ist – die mich ausschließlich nach meinem Lebenslauf und meinen Publikationen bewertet hat. Seit 2022 promoviere ich bei Herrn Professor Greco an der HU Berlin und arbeite seit 2024 parallel dazu am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht an der Leuphana Law School. 

Es ist sicher nicht leicht, sich als Nicht-Muttersprachler in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft zurechtzufinden.

Ja, klar, es war herausfordernd. Aber dieser Hintergrund bietet auch Chancen, vor allem indem er dazu zwingt, eine andere Perspektive einzunehmen. Gerade die Rechtswissenschaft ist als Disziplin sehr auf Sprache, auf Sprachlichkeit und Text angewiesen. Wenn diese Sprache nicht die eigene Muttersprache ist, hat man eine Art minimale Differenz zwischen Inhalt und Ausdruck und in vielen juristischen Problemen geht es genau um so eine Art Differenz.

In vielen Disziplinen ist die Wissenschaftssprache ja Englisch.

Das stimmt zwar grundsätzlich, gilt aber für die Rechtswissenschaft und bestimmte Geisteswissenschaften nur bedingt. Sprache ist in den normativ geprägten Wissenschaften unser einziges Werkzeug. Als jemand, der durchaus auch auf Englisch publiziert und forscht, kann ich ohne Weiteres feststellen: Deutsch als Wissenschaftssprache bietet uns mehr. Darüber hinaus sind in den westlichen Ländern zwei Rechtssysteme zu beobachten, common law im anglo-amerikanischen Raum und civil law im kontinentaleuropäischen Raum. Deutsch ist eine Wissenschaftssprache von großer Bedeutung im kontinentaleuropäischen Rechtsdenken und die deutschsprachige Rechtstradition besitzt eine ungebrochene Bedeutung – schon allein wenn man an dem Strafprozessrechtsliberalismus oder der Strafrechtsdogmatik denkt, die sind aus dem europäischen Recht nicht wegzudenken. 

Aber eben nur in der EU.

Nun, nein, denn die Rechtstradition im deutschsprachigen Raum im 20. Jahrhundert wurde durch die sogenannte Rezeption von Gesetzbüchern und Rechtsprechung (sog. legal transplant) zunehmend in Länder etwa wie die Türkei, Südkorea oder Japan übernommen. Diese Länder hatten die deutschsprachige Rechtskultur bewusst als Grundlage für ihre eigene Modernisierung und Liberalisierung eingesetzt und Deutsch als Fremd- und Wissenschaftssprache nimmt in den Rechtswissenschaften dieser Länder eine Sonderstellung ein. 

Worum geht es in Ihrer neuen Publikation?

Der Beitrag dreht sich im Grunde um eine Frage, die selten offen gestellt wird, nämlich was es eigentlich bedeutet, als Fremdsprachler in der deutschen Rechtswissenschaft zu forschen. Ich beschreibe dort zunächst eine Selbsttäuschung, der fast alle von uns irgendwann erliegen, nämlich die Vorstellung, dass man mit einem C1-Zeugnis in der Tasche quasi startklar ist. Das stimmt aber nicht. Alltagsdeutsch und juristische Fachsprache sind im Grunde zwei eigenständige Sprachen, die man beide separat erlernen muss. Ich erkläre auch, warum das so ist, denn sie sind in der deutschen Rechtsmethodik, konkret im sog. Gutachtenstil, auf eine sehr spezifische Art und Weise miteinander verzahnt. Dafür greife ich auf Bernd Schünemanns Konzept der sogenannten „Entnormativierung“ zurück, der diesen Zusammenhang sprachanalytisch sehr anschaulich erklärt.

Daneben gebe ich auch konkrete Hinweise für den Forschungsalltag, etwa wie man den eigenen Forschungsgegenstand sauber erfasst, wie man vermeidet, deutsche Literaturmeinungen kontextlos zu übernehmen, und welche Übersetzungsfallen bei Rechtsbegriffen lauern. Insgesamt ist es beides zugleich, ein persönlicher Erfahrungsbericht und eine Art Orientierungshilfe von jemandem, der noch unterwegs ist.

Was macht die deutsche Rechtstradition aus Ihrer Sicht besonders?

Was mich an der deutschen Rechtstradition fasziniert, ist zunächst, dass Rechtsgestaltung und Rechtsfortbildung stets von normativen Grundlagen hergedacht werden. Die Rechtsstaatlichkeit wird dem Effizienzgedanken nicht geopfert, und die Forschungsergebnisse der Gesamtstrafrechtswissenschaft werden nicht bewusst ignoriert oder von der Gesellschaft oder der Politik diffamiert, sondern wie in anderen Wissenschaften ernst genommen. Hinzu kommt, dass das Rechtsstudium in Deutschland Selbstdisziplin und Selbstständigkeit verlangt und man sich immer offenhalten muss, selbst zu reflektieren, Neues zu erlernen sowie bisher für richtig Gehaltenes zu verabschieden. Es gibt keinen Platz für Eitelkeit.

Wird KI-Nutzung dazu führen, dass individuelle Mehrsprachigkeit in der Rechtswissenschaft irrelevant wird?

Zum Thema bin ich eher skeptisch. LLMs (Large Language Models) sind noch nicht in der Lage, die historische Verfasstheit und kulturbedingte Ausprägung der Rechtswissenschaft zu erfassen. Darüber hinaus vermag ihre kritische Analyse nicht tiefer zu gehen. Allerdings könnten fremdsprachige Forscher LLMs dafür einsetzen, ihre Manuskripte rechtschreiblich und grammatikalisch korrigieren zu lassen, sofern die Endfassung schließlich von einem muttersprachlichen Lektorat sowie Korrektorat überprüft wird. LLMs halluzinieren nämlich nicht selten, wenn es auf juristische Fachsprache und Literatur ankommt. Dennoch kann man sich neuen Wegen und Technologien in der Forschung nicht entziehen. Wie sich das Verhältnis zwischen rechtswissenschaftlicher Forschung und KI-gestützten Werkzeugen langfristig gestalten wird, bleibt abzuwarten. 

Wenn Sie heute auf Ihren Weg zurückblicken, empfinden Sie Ihre Außenperspektive eher als Hürde oder als Vorteil?

Definitiv als Vorteil. Was anfangs wie eine Bürde wirkte, hat sich als wissenschaftliche Ressource erwiesen. Wer das deutsche Recht nicht als Muttersprachler erlernt, sondern sich aktiv und bewusst aneignet, entwickelt zwangsläufig eine analytische Distanz, die Muttersprachlern nicht immer zugänglich ist. Diese Distanz ist in einer dogmatisch geprägten Wissenschaft wie der Rechtswissenschaft kein Nachteil, sondern kann durchaus erkenntnisfördernd sein.

Vielen Dank!

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  • Bedirhan Erdem