Zum Hauptinhalt springen

Gemeinsame Antrittsvorlesung von Johanna Croon-Gestefeld und Stefan Klingbeil

Im Zeichen von Zielen und Zauber

09.09.2026 In ihrer gemeinsamen Antrittsvorlesung im Sommersemester 2026 zeigten Prof. Dr. Johanna Croon-Gestefeld, LL.M. (EUI) und Prof. Dr. Stefan Klingbeil, LL.M. (Yale), wie Staatsziele in das Privatrecht hineinwirken – und wie das Recht durch seine eigene Sprache eine zauberhafte Welt hervorbringt.

Antrittsvorlesung Johanna Croon-Gestefeld ©Philipp Bachmann
Antrittsvorlesung Stefan Klingbeil ©Philipp Bachmann
Gemeinsame Antrittsvorlesung Danksagung ©Philipp Bachmann
Grußworte von Axel Halfmeier ©Lela Härke
Gruppenfoto ©Lela Härke
Übergabe der Blumen ©Lela Härke

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Jelena Bäumler, LL.M. (UWC) für das Präsidium sowie von Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M. (Michigan) für die Leuphana Law School. Beide hoben hervor, welche Bedeutung die beiden Berufungen für den weiteren Aufbau der Fakultät Staatswissenschaften und der Leuphana Law School hätten. Croon-Gestefeld und Klingbeil stünden für ein Verständnis von Rechtswissenschaft, das dogmatische Präzision mit einer Reflexion über die theoretischen Grundlagen, die europäischen Bezüge und das gesellschaftliche Wirken des Rechts verbinde.

Johanna Croon-Gestefeld sprach in ihrer Antrittsvorlesung über „Staatsziele und Privatrecht“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie verfassungsrechtliche Zielbestimmungen in das Privatrecht hineinwirkten und welche Folgen dies für die Ausgestaltung privatrechtlicher Ordnungen habe. Am Beispiel des Klimaschutzes arbeitete sie heraus, dass Staatsziele nicht nur den privatrechtlichen Gesetzgeber bänden, sondern auch für die Zivilgerichte Bedeutung gewinnen könnten. So könnten sie etwa bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Anwendung privatrechtlicher Generalklauseln in Rechtsbeziehungen zwischen Privaten ausstrahlen. Das Privatrecht sei daher nicht als abgeschlossene Sphäre zu verstehen, sondern in vielfältiger Weise mit gesellschaftlichen Transformationsprozessen, Fragen des Gemeinwohls und verfassungsrechtlichen Vorgaben verschränkt.

Stefan Klingbeil befasste sich in seinem Vortrag „Der Zauber der Rechtswelt“ mit der besonderen Sicht der Jurisprudenz auf die Wirklichkeit. Er legte dar, dass die Rechtswelt eine eigenständige Schicht der Wirklichkeit bilde, in welcher der Mensch als künstlich-virtuelle Rechtsperson existiere. Gerade dadurch würden magische Rechtsphänomene möglich. Klingbeil veranschaulichte dies am Beispiel der Stellvertretung: Mithilfe dieser Rechtsfigur könne ein Abwesender in der Welt des Rechts anwesend gemacht werden; zudem würden die Lebensäußerungen des Vertreters zu solchen des Geschäftsherrn. So könne man sich in der Rechtswelt gewissermaßen multiplizieren und an mehreren Orten gleichzeitig sein. Als Ergebnis seiner Überlegungen hielt Klingbeil fest: „Die Welt des Rechts ist weder ein graues Reich aus Paragrafen noch eine staubtrockene Bürokratenwelt, sondern ein wundersamer Ort voller Magie und Zauber.“

Im Anschluss an die Vorträge kamen die Gäste bei einem Empfang zusammen. „Wir sind an der Leuphana und in Lüneburg sehr herzlich aufgenommen worden“, erklärten Johanna Croon-Gestefeld und Stefan Klingbeil. „Die besondere Verbindung von wissenschaftlicher Offenheit, interdisziplinärem Anspruch und institutioneller Aufbruchsstimmung macht diesen Ort für uns außerordentlich reizvoll. Wir freuen uns sehr darauf, die weitere Entwicklung der Fakultät Staatswissenschaften gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen, den Studierenden und allen Beteiligten mitzugestalten.“