Nicht nur für Driftkünstler: Vertragsrecht
Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag (I)
Zeit für eine Mittagspause. Gerade als Sie Ihr Büro in Richtung firmeneigenes Casino verlassen wollen, klingelt erneut Ihr Telefon.
„Hallo! Ich bin es, die Carlotta. Wir hatten doch letztes Wochenende das gemeinsame zweitägige Fahrsicherheitstraining mit dem Supersportwagen SCT gt absolviert. Das war doch klasse. Besonders die Drifts in den Kurven! Du sagtest, wenn ich mal was Rechtliches habe, könnte ich Dich fragen.“
„Also: Mein Auto macht es nicht mehr lange. Und ich wollte mir einen Gebrauchten kaufen. Da gibt es beispielsweise diese Fahrzeugbörsen. Tolle Sache. Aber sag´ mal, reicht da ein mündlicher Kaufvertrag oder wie sollte ich das angehen?“
„Überhaupt, was müssen wir da alles vereinbaren – müssen wir überhaupt außer dem Kaufpreis etwas vereinbaren; es gibt doch Vertragsfreiheit, oder nicht? Wie ist es bei Problemen mit Gewährleistung, wenn ich ein Auto von einer Privatperson oder von einem Händler erwerbe? Ich habe gehört, es gibt auch einen sogenannten Werk- und einen Dienstvertrag – wo liegen da eigentlich die Unterschiede zum Kaufvertrag? Ich blicke da nicht mehr durch. Weißt Du Rat?“
Sie sagen der Kollegin zu, ihr nach der Mittagspause eine kurze E-Mail mit Antworten auf Ihre Fragen zu schicken. Klicken Sie hier, um die E-Mail zu öffnen.