Plagiate

Plagiate sind nicht gekennzeichnete wörtliche oder kaum veränderte Entlehnungen aus anderen Quellen. Sie stellen eine schwerwiegende Verletzung der Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens dar, ist doch die Transparenz der Herkunft von Wissensinhalten ein zentrales Kriterium von Wissenschaft. Wer in Seminar- oder Abschlussarbeiten fremde Texte für die eigenen ausgibt, lässt es nicht nur an der notwendigen Sorgfalt wissenschaftlichen Arbeitens fehlen, er/sie begeht eine Verletzung geistigen Eigentums und nimmt gegenüber Dozent*innen eine bewusste Täuschung vor.

Plagiate haben an der Hochschule eine moralische und eine juristische Seite.

Aus juristischer Sicht muss wissenschaftlichen Arbeiten obligatorisch eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung der Verfasser*in beigefügt werden (zur Formulierung vgl. die Rahmenprüfungsordnung § 7 Abs. 8). An der Leuphana Universität Lüneburg wird eine plagiierte schriftliche wissenschaftliche Arbeit dem Prüfungsausschuss vorgelegt und bei Feststellung des Plagiats als ‚ungenügend‘ (5,0) bewertet. Auch gravierendere rechtliche Schritte sind möglich (vgl. die Rahmenprüfungsordnung § 16 Abs. 4). Die Rahmenprüfungsordnung finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.leuphana.de/college/studium/pruefungen.html.

Aus moralischer Sicht stellen plagiierte Seminararbeiten zudem einen schwerwiegenden Vertrauensbruch im Verhältnis zwischen Lehrenden und Studierenden dar. Wer plagiierte Seminararbeiten abgibt, muss sich im Klaren sein, dass er/sie möglicherweise nicht nur seiner eigenen Laufbahn Schaden zufügt, sondern auch das Klima des universitären Lernens und Lehrens nachhaltig beschädigt.