Visum und Aufenthalt

Einreisebestimmungen

 

Grundsätzlich benötigen alle ausländischen Staatsangehörigen ein Einreisevisum. Ausgenommen davon sind Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten sowie der Staaten, für die die Europäische Union die Visumspflicht aufgehoben hat, wie z.B. Australien und Neuseeland, Kanada und USA, Japan und Korea sowie Israel.

Die aktuellen Visa- und Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte reisen Sie keinesfalls mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung oder Forschung umgewandelt werden kann.

Auskunft erteilen auch die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate). Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung, um die für Sie geltenden Einreise- oder Visabestimmungen – abhängig von Zweck und Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland – sowie die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags zu erfahren.

Aufenthaltsbestimmungen

Aufenthaltsbewilligung

Ein Visum gilt ausschließlich als Einreiseerlaubnis und ist maximal 3 Monate gültig. Innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland ist daher der sogenannte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen und der Wohnsitz anzumelden, ggf. auch für mitreisende Familienangehörige. Auch ausländische Wissenschaftler*innen, die nicht visumspflichtig sind, müssen diese Aufenthaltsbewilligung beantragen und ihren Wohnsitz anmelden. Die dafür notwendigen Dokumente sind:

  • Offizielle Einladung o.ä. der Leuphana Universität 
  • Reisepass (oder Personalausweis)   
  • 1 biometrisches Passfoto
  • Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung   
  • Erklärung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes   
  • Visum (nicht für EU-Angehörige)

 

Bürgeramt (Ausländerbehörde)
Bardowicker Straße 23
D-21335 Lüneburg
Telefon: +49.4131.3093252
termin-abh@stadt-lueneburg.de

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.

Arbeitserlaubnis

Ausländische Wissenschaftler*innen, die sich zum Zweck der Forschung und Lehre an einer deutschen Universität oder einem anerkannten Forschungsinstitut aufhalten, benötigen keine Arbeitserlaubnis, wenn sie eine Aufnahmevereinbarung mit der Universität geschlossen haben und einen Aufenthaltstitel nach §18d haben (gemäß Forscherrichtlinie).

Familienangehörige oder Partner, die in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben möchten, müssen jedoch bei der Ausländerbehörde Lüneburg eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Unterkunft finden

Eine geeignete Wohnung zu finden ist gerade in Städten mit einem hohen Studentenanteil wie Lüneburg nicht einfach. Die Nachfrage übersteigt häufig das Angebot, insbesondere bei möblierten Wohnungen, die nur für einen befristeten Zeitraum angemietet werden, ist der Wohnungsmarkt eng. Wir empfehlen daher, sich möglichst frühzeitig um eine Unterkunft zu kümmern.

Vermietungsangebote von Immobilienmaklern und Privatpersonen finden Sie auf Webportalen und in der lokalen Presse. Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler üblicherweise Vermittlungsgebühren in Höhe von 2-3 Monatsmieten erheben und zusätzlich eine Kaution in Höhe von etwa 2 Monatsmieten zu zahlen ist.

Internet-Portale: www.immoscout24.de und www.immonet.de

Lokale Tageszeitung: www.landeszeitung.de

Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie sich gern an den Leuphana Zimmervermittlungsservice wenden, der für Gaststudierende zuständig ist, nach Möglichkeit aber auch Gastwissenschaftler*innen unterstützt. E-Mail