Recht und Finanzen
BAföG
Studierende, die Leistungen nach dem BAföG erhalten, müssen ihre Praktikumsvergütung dem Studentenwerk mitteilen. Inwieweit die Mehreinnahmen auf BAföG-Leistungen angerechnet werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Informieren Sie sich hier oder nehmen Sie eine Beratung im Studentenwerk OstNiedersachsen wahr.
Beurlaubung
Bei einem freiwilligen Praktikum ist eine Beurlaubung vom Studium möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb des Urlaubssemesters keine Studienleistungen anrechnen lassen können. Informieren Sie sich hierzu bei Bedarf bei den jeweiligen Sachbearbeitern/-innen des Studierendenservice.
Sozialversicherungspflicht
Generell ist für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht zu unterscheiden, ob Sie das Praktikum vor Beginn des Studiums, während (Zwischenpraktikum) oder nach Abschluss des Studiums absolvieren. Darüber hinaus ist entscheidend, ob Sie ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum absolvieren. Verbindliche Auskünfte zur Sozialversicherungspflicht erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Darüber hinaus können Sie sich hier beraten lassen oder sich auf diesen Seiten informieren.
Steuerpflicht
Eine Steuerpflicht besteht für Praktikantinnen und Praktikanten dann, wenn für das Praktikum ein Entgelt gezahlt wird. Auskünfte zu möglichen Freibeträgen oder die Höhe der steuerlichen Abgaben im Praktikum erteilt die Personalabteilung des Praktikumsgebers oder das zuständige Finanzamt.
Vergütung und Mindestlohn
Seit 2015 haben Praktikant*innen aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Dieser beträgt 12,41 Euro brutto je Zeitstunde (Stand 01.01.2024). Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Der Mindestlohn muss demnach nur gezahlt werden, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert und wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. Für Pflichtpraktika, die von der Hochschule vorgeschrieben sind, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Weitere Auskünfte zum Mindestlohn
Haben Sie in Ihrem Praktikum Anspruch auf Mindestlohn? Jetzt prüfen
Vertrag
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, mit dem Praktikumsgeber einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Der Vertrag enthält neben den allgemeinen Arbeitsbedingungen auch die Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Worauf Sie beim ersten Arbeitsvertrag achten sollten, erfahren Sie hier.
Zeugnis
Ein Praktikumszeugnis enthält den Nachweis über geleistete Tätigkeiten während des Praktikums. Es besteht ein Recht auf ein Praktikumszeugnis. Hierbei sind zwei Arten von Praktikumszeugnissen zu unterscheiden:
Die „Einfache Bestätigung“ enthält die Rahmendaten zu Ihrem Praktikum. Es macht keine Aussagen über Ihre fachlichen und persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein „Qualifiziertes Zeugnis“ enthält neben den formalen Angaben auch eine Bewertung zur Arbeitsweise, Fachwissen, Motivation und überfachlichen Fähigkeiten.
Unterstützung durch Stipendien
Insbesondere Auslandspraktika werden durch Stipendien oder Förderprogrammen unterstützt. Unter folgenden Links finden Sie eine Übersicht verschiedener Ausschreibungen: