Der Stiftungsrat: Beratung und Rechtsaufsicht

Der Stiftungsrat ist das Gremium, das die Universitätsleitung berät und über wichtige Angelegenheiten entscheidet. Als eine der ersten Universitäten Deutschlands ist die Leuphana Universität Lüneburg in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts gewechselt. Damit hat das Land Niedersachsen der Universität einen hohen Grad an Autonomie und Eigenverantwortung zugestanden. Der Stiftungsrat ist das höchste Gremium der Stiftung.

Mitglieder des Stiftungsrats

  • Dr. Georg Schütte – Vorsitz, Generalsekretär der VolkswagenStiftung
  • Dr. Adelheid Ehmke  – stellvertretender Vorsitz, ehemalige Präsidentin der European Platform of Women Scientists & ehemalige Vizerektorin der Universität Luxemburg
  • Prof. Dr. Anke Kaysser-Pyzalla, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR)
  • Prof. Dr. Gabriele Oettingen, Professorin für Psychologie an der Universität Hamburg und der New York University
  • Prof. Dr. Emer O’Sullivan, Professorin für Englische Literaturwissenschaft, Mitglied der Leuphana Universität Lüneburg
  • Krista Sager, Ehemalige zweite Bürgermeisterin & Senatorin der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Prof. Dr. Joachim Schachtner, Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Vertreter des Nds. MWK

Die Mitglieder des Präsidiums, ein*e Vertreter*in der Studierendenschaft, die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied der Personalvertretung nehmen in der Regel an den Sitzungen des Stiftungsrats beratend teil.

Beirat des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat hat im August 2014 die Einrichtung eines Beirates beschlossen.

Dem Beirat gehören jeweils ein Vertreter der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, des technischen- und Verwaltungspersonals, des Personalrats und der Professor_innen an. Die Vertreter werden vom Senat benannt. Zudem gehört die Gleichstellungsbeauftragte dem Beirat an. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich.

Aufgaben und Arbeitsweise des Stiftungsrates

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Stiftungsrates regeln das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG),  die Satzung der Stiftung Universität Lüneburg und die Geschäftsordnung des Stiftungsrats.

Der Stiftungsrat ist einerseits Aufsichtsorgan im Sinne des Hochschulgesetzes. Er berät die Hochschule, beschließt über Stiftungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, überwacht die Tätigkeit des Präsidiums, bereitet Maßnahmen der Rechtsaufsicht vor und führt diese aus. Der Stiftungsrat ist andererseits ein Gremium zur Beratung der Universitätsleitung insbesondere in strategischen Fragen.

Zu den konkreten Aufgaben des Stiftungsrats gehört unter anderem:

  1. die Mitwirkung an der Findung und Bestellung der Mitglieder des Präsidiums,
  2. die Beschlussfassung zu Wirtschaftsplan und Entwicklungsplanung der Universität,
  3. die Entgegennahme von Rechenschaftsberichten des Präsidiums,
  4. die Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Präsidiums,
  5. die Beschlussfassung über Berufungsvorschläge.

Der Stiftungsrat tagt im Regelfall dreimal pro Jahr. Auf seinen Sitzungen und in Umlaufverfahren fasst er Beschlüsse gemäß der ihm obliegenden gesetzlichen Aufgaben. Daneben tauscht er sich regelmäßig mit Funktionsträger*innen der Universität aus. Der Stiftungsrat tagt in der Regel nicht-öffentlich. Er kann die Öffentlichkeit zu Sitzungen zulassen oder auch einzelne Mitglieder und Angehörige zu seinen Beratungen hinzuziehen.

Die ehrenamtlich und ohne Vergütung tätigen Stiftungsratsmitglieder sind durch ihre Nähe zur Wissenschaft und ihre persönlichen beruflichen Hintergründe ausgewiesen in unterschiedlichen wissenschaftsrelevanten Themenfeldern und bringen sich aus ihren Spezialgebieten heraus beratend ein. Die Stiftungsratsmitglieder werden zu allen wichtigen zentralen Veranstaltungen der Universität eingeladen. Das bietet ihnen die Gelegenheit, sich auch über ihre sonstige Tätigkeit hinaus mit Universitätsmitgliedern auszutauschen und sich ein Bild vom Universitätsleben zu machen.

Kommende Sitzungstermine

9. Mai 2023
21. Juli 2023
18. Dezember 2023

Kontakt

Geschäftsstelle des Stiftungsrats
Dr. Matthias Becker
Fon +49.4131.677-1802
stiftungsrat@leuphana.de