Amtsblatt 2014

Im Amtsblatt der Leuphana Universität Lüneburg werden alle offiziellen Informationen aktuell veröffentlicht. Es ist gleichzeitig das Amtliche Mitteilungsblatt. Unter dem Titel Gazette sind die verbindlichen Texte des Amtsblatts zu Entscheidungen und allen Regelungen zu finden, welche die Universität und deren Organisation betreffen.

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Nr. 29/14 vom 17. Dezember 2014

  • Erste Änderung der Anlage Nr. 5.3 Coaching zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden ademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage Nr. 5.3 Coaching zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 19. November 2014
  • Erste Änderung der Anlage I zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden akademischen  Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage I zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 19. November 2014
  • Dritte Änderung der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Ordnung über Zugang und Zulassung für die fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 20. Juni 2012, der zweiten Änderung vom 15. Mai 2013 und der dritten Änderung vom 26. November 2014
  • Vierte Änderung der Ordnung des Präsidiums zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Studienangeboten der fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Ordnung des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 19. Juli 2012, der zweiten Änderung vom 22. Mai 2013, der dritten Änderung vom 4. Dezember 2013 und der vierten Änderung vom 26. November 2014
  • Anlage Nr. 5.5 Nachhaltiges Ausstellungsmanagement und Evaluation zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg

Nr. 28/14 vom 17. Dezember 2014

  • Berichtigung der vierten Änderung der Anlage 5.1 Manufacturing Management zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Dritte Änderung der Anlage 5.7 Prävention und Gesundheitsförderung zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage 5.7 Prävention und Gesundheitsförderung (MPH) zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 21. März 2012, der zweiten Änderung vom 20. Februar 2013 und der dritten Änderung vom 19. November 2014
  • Dritte Änderung der Anlage 5.4 Performance Management zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage 5.4 Performance Management (MBA) zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung 21. März 2012, der zweiten Änderung vom 20. Februar 2013 und der dritten Änderung vom 19. November 2014
  • Fünfte Änderung der Anlage 5.2 Sustainability Management zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage 5.2 Sustainability Management zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 19. Oktober 2011, der zweiten Änderung vom 21. März 2012, der dritten Änderung vom 20. Februar 2013, der vierten Änderung vom 20. November 2013 und der fünften Änderung vom 19. November 2014
  • Sechste Änderung der Ordnung des Präsidiums zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Studienangeboten der fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Ordnung des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Studienangeboten der fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 8. Juli 2009, der zweiten Änderung vom 19. August 2011, der dritten Änderung vom 6. November 2012, der vierten Änderung vom 20. Dezember 2012, der fünften Änderung vom 3. Juli 2014 und der sechsten Änderung vom 26. November 2014

Nr. 27/14 vom 03. Dezember 2014

  • Erste Änderung der Anlage 1: Besondere Zugangsvoraussetzungen für den MBA-Manufacturing Management/ Industriemanagement gem. § 4 Abs. 2 Nr. c) der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage 1: Besondere Zugangsvoraussetzungen für den MBA-Manufacturing Management/ Industriemanagement gem. § 4 Abs. 2 Nr. c) der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 18. Juni 2014
  • Erste Änderung der Anlage 2.5: Besondere Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwissenschaften gem. § 4 Abs. 2 Nr. b) der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität
  • Neubekanntmachung der Anlage 2.5: Besondere Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwissenschaften gem. § 4 Abs. 2 Nr. b) der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 18. Juni 2014
  • Vierte Änderung der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 20.06.2012, der zweiten Änderung vom 12.12.2012, der dritten Änderung vom 20. November 2013 und der vierten Änderung vom 18. Juni 2014
  • Vierte Änderung der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den  fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 18. Februar 2009, der zweiten Änderung vom 19. Oktober 2011, der dritten Änderung vom 20. November 2013 und der vierten Änderung vom 18. Juni 2014

Nr. 26/14 vom 29. Oktober 2014

  • Abweichende Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfrist für den LL.M. Studiengang International Economic Law (Dual Degree mit der University of Glasgow)im Masterprogramm Arts and Sciences zur Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden
  • Fachspezifische Anlage 5.4 International Economic Law (Dual Degree mit der University of Glasgow) für das Masterprogramm Arts and Sciences zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg

Nr. 25/14 vom 29. Oktober 2014

  • 11. Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neufassung der Finanzordnung der Studierendenschaft der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neufassung der Geschäftsordnung (GO) des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Lüneburg
  • Neufassung der Härtefallordnung zum SemesterTicket der Studierendenschaft der Universität Lüneburg
  • Neufassung der Wahlordnung der Studierendenschaft der Leuphana Universität Lüneburg

Nr. 24/14 vom 17. Oktober 2014

  • Abweichende Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfrist für den LL.M. Studiengang International Economic Law (Dual Degree mit der University of Glasgow) im Masterprogramm Arts and Sciences zur Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden
  • Fachspezifische Anlage 5.4 International Economic Law (Dual Degree mit der University of Glasgow) für das Masterprogramm Arts and Sciences zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg

Nr. 23/14 vom 17. Oktober 2014

  • Schließung von Minor-Studienprogrammen sowie Außer-Kraft-Treten der entsprechenden fachspezifischen Anlagen

Nr. 22/14 vom 04. September 2014

  • Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Leuphana Universität Lüneburg

Nr. 21/14 vom 24. Juli 2014

  • Fünfte Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.4 Major Volkswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.4 Major Volkswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 12. November 2008 und 14. Januar 2009, der zweiten Änderung vom 09. September 2009, der dritten Änderung vom 11. Mai und am 08. Juni 2011, der vierten Änderung vom 13. Februar 2013 und der fünften Änderung vom 12. März 2014
  • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 7.5 Minor Betriebswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Anlage zur Änderungssatzung der dritten Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 7.5 Minor Betriebswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 7.5 Minor Betriebswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 11. Mai 2011, der zweiten Änderung vom 18. Februar 2013 und der dritten Änderung vom 12. März 2014
  • Vierte Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 7.25 Minor Wirtschaftspsychologie zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage Nr. 7.25 Minor Wirtschaftspsychologie zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14. April und 04. Juni 2008, der zweiten Änderung vom 11. Februar 2009, der dritten Änderung vom 13. April 2011 und der vierten Änderung vom 12. März 2014
  • Vierte Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 7.22 Minor Volkswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Anlage zur Änderungssatzung der vierten Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 7.22 Minor Volkswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage Nr. 7.22 Minor Volkswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14. Januar 2009, der zweiten Änderung vom 11. Mai 2011, der dritten Änderung vom 13. Februar 2013 und der vierten Änderung vom 12. März 2014
  • Fünfte Änderung der fachspezifischen Anlage 2.1 Wirtschaftspädagogik (B.A.) - Allgemeiner Teil zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 2.1 Wirtschaftspädagogik (B.A.) - Allgemeiner Teil zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14. April 2010 und der zweiten Änderung vom 11. Mai 2011 und 08. Juni 2011, der dritten Änderung vom 08. Februar 2012, der vierten Änderung vom 13. Februar 2013 und der fünften Änderung vom 12. März 2014 für Studienbeginn ab 01. Oktober 2014
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 2.1 Wirtschaftspädagogik (B.A.) - Allgemeiner Teil zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14. April 2010 und der zweiten Änderung vom 11. Mai 2011 und 08. Juni 2011, der dritten Änderung vom 08. Februar 2012, der vierten Änderung vom 13. Februar 2013 und der fünften Änderung vom 12. März 2014 für Studienbeginn vor 01. Oktober 2014

Nr. 20/14 vom 24. Juli 2014

  • Erste Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.17 Major Betriebswirtschaftslehre PLUS zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Anlage zur Änderungssatzung der ersten Änderung der fachspezifischen Anlage 6.17 Major Betriebswirtschaftslehre PLUS zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.17 Major Betriebswirtschaftslehre PLUS zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 09. April 2014
  • Sechste Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.3 Major Betriebswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Anlage zur Änderungssatzung der sechsten Änderung der fachspezifischen Anlage 6.3. Major Betriebswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.3 Major Betriebswirtschaftslehre zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14. Mai und 04. Juni 2008, der zweiten Änderung vom 12. November 2008 und 14. Januar 2009, der dritten Änderung vom 27. Januar 2010, der vierten Änderung vom 09. März und 08. Juni 2011, der fünften Änderung vom 13. Februar 2013 und der sechsten Änderung vom 12. März und 09. April 2014
  • Vierte  Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.5 Major Wirtschaftspsychologie zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.5 Major Wirtschaftspsychologie zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14. Mai und 04. Juni 2008, der zweiten Änderung vom 11. Februar 2009, der dritten Änderung vom 09. März und 08. Juni 2011 und der vierten Änderung vom 12. März 2014

Nr. 19/14 vom 23. Juli 2014

  • Vierte Änderung der fachspezifischen Anlage 1.2 Biologie – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 1.2 Biologie – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter der Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14. April 2010, der zweiten Änderung vom 13. April 2011, der dritten Änderung vom 13. Februar 2013 und der vierten Änderung vom 14. Mai 2014
  • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 1.1 Allgemeiner Teil – Lehren und Lernen (B. A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 1.1 Allgemeiner Teil – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 13.04.2011 und der dritten Änderung vom 29.01.2014
  • Vierte Änderung der fachspezifischen Anlage 1.5 Englisch – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 1.5 Englisch - Lehren und Lernen (B. A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 08.02.2012 und der dritten Änderung vom 30.01.2013 und der vierten Änderung vom 29.01.2014
  • Vierte Änderung der fachspezifischen Anlage 2.3 Englisch – Wirtschaftspädagogik (B.A.), Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 2.3 Englisch –  Wirtschaftspädagogik (B. A.), Berufliche Bil-dung in der Sozialpädagogik (B. A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 08.02.2012 und der dritten Änderung vom 30.01.2013 und der vierten Änderung vom 29.01.2014
  • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 1.8 Mathematik – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraus-setzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 1.8 Mathematik – Lehren und Lernen (B. A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 08.02.2012 und der zweiten Änderung vom 09.01.2013 und der dritten Änderung vom 14.05.2014
  • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 2.5 Mathematik – Wirtschaftspädagogik (B.A.) und Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 2.5 Mathematik – Wirtschaftspädagogik (B.A.) und  Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 08.02.2012 und der zweiten Änderung vom 09.01.2013 und der dritten Änderung vom 14.05.2014
  • Vierte Änderung der fachspezifischen Anlage 3.1 Allgemeiner Teil – Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifische Anlage 3.1 Allgemeiner Teil – Berufliche Bildung in der Sozialpädago-gik (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ers-ten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 08.06.2011 und der dritten Änderung vom 09.05.2012 und der vierten Änderung vom 12.02.2014
  • Erste Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 7.6 Minor Bildungswissenschaften zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 7.6 Minor Bildungswissenschaft zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 29. Januar 2014

Nr. 18/14 vom 18. Juli 2014

  • Neufassung der Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Fünfte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.1 Major Kulturwissenschaften zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.1 Major Kulturwissenschaften zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 12. Mai 2010, der zweiten Änderung vom 08. Juni 2011, der dritten Änderung vom 19. März 2012, der vierten Änderung vom 17. April 2013 sowie der fünften Änderung vom 14. Mai 2014
  • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 1.11.1 Bezugsfach Biologie – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 1.11.1 Bezugsfach Biologie – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13. April 2011, der zweiten Änderung vom 13. Februar 2013 und der dritten Änderung vom 14. Mai 2014
  • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 1.3 Chemie – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
  • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 1.3 Chemie – Lehren und Lernen (B.A.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter der Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13. Februar 2013 und der zweiten Änderung vom 14. Mai 2014

Nr. 17/14 vom 16. Juli 2014

  • Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung der fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neufassung der Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 20. Juni 2012, der zweiten Änderung vom 20. November 2013 und der dritten Änderung vom 18. Juni 2014
  • Vierte Änderung der Anlage 5.1 Manufacturing Management zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage 5.1 Manufacturing Management/Industriemanagement zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 18. Februar 2009, der zweiten Änderung vom 21. März 2012 und der dritten Änderung vom 16. Januar 2013 und der vierten Änderung vom 18. Juni 2014
  • Fünfte Änderung der Ordnung des Präsidiums zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Studienangeboten der fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Ordnung des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Studienangeboten der fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 8. Juli 2009, der zweiten Änderung vom 19. August 2011, der dritten Änderung vom 6. November 2012, der vierten Änderung vom  20. Dezember 2012 und der fünften Änderung vom 03. Juli 2014
  • Erste Änderung der Anlage Nr. 5.5 Wirtschaftsingenieurwissenschaften zur Rahmenprüfungsordnung für die berufsspezifischen  fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage Nr. 5.5 Wirtschaftsingenieurwissenschaften zur Rahmenprüfungsordnung für die berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 18. Juni 2014

Nr. 16/14 vom 16. Juli 2014

  • Sechste Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 18. Februar 2009, der zweiten Änderung vom 25. November 2010, der dritten Änderung vom 21. März 2012 und der vierten Änderung vom 16. Januar 2013 und der Berichtigung, der fünften Änderung vom 20. November 2013 und der sechsten Änderung vom 18. Juni 2014
  • Dritte Änderung der Anlage 5.8 Strategic Management zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Anlage Nr. 5.8 Strategic Management zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 20. Oktober 2010, der zweiten Änderung vom 16. Januar 2013 und der dritten Änderung vom 18. Juni 2014
  • Dritte Änderung der Ordnung des Präsidiums zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Studienangeboten der berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Ordnung des Präsidiums zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Studienangeboten der berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg Berücksichtigung unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 8. Februar 2013, der zweiten Änderung vom 22. Mai 2013 und der dritten Änderung vom 03. Juli 2014
  • Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
  • Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für die berufsspezifischen fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 12. Dezember 2012, der zweiten Änderung vom 17. Juli 2013 und der dritten Änderung vom 18. Juni 2014
     

Nr. 15/14 vom 11. Juli 2014

  • Sechste Änderung der Anlage 5 Leuphana Semester zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der Anlage 5 Leuphana Semester zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 17.09.2008, der zweiten Änderung vom 21.07.2010, der dritten Änderung vom 13.07.2011, der vierten Änderung vom 18.07.2012 der fünften Änderung vom 19.6.2013 und der sechsten Änderung vom 21.05.2014
  • Berichtigung der siebten Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
  • Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 20. Februar 2008, der zweiten Änderung vom 19. März 2008, der dritten Änderung vom 21. Oktober 2009, der vierten Änderung vom 21. April 2010, der fünften Änderung vom 13. Juli 2011, der sechsten Änderung vom 18. Juli 2012 und der siebten Änderung vom 16. April 2014

    Nr. 14/14 vom 03. Juli 2014

    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.16 Management Studies zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.16 Management Studies zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 09.03.2011, der zweiten Änderung vom 13.02.2013 und der dritten Änderung vom 13.02.2014
    • Anlage zur fachspezifischen Anlage 6.16 Management Studies zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13.02.2014
    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.17 Major Management & Business Development zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.17 Major Management & Business Development zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 09.03.2011, der zweiten Änderung vom 13.02.2013 und der dritten Änderung vom 13.02.2014
    • Anlage zur fachspezifischen Anlage 6.17 Major Management & Business Development zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13.02.2013 und der zweiten Änderung vom 13.02.2014
    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.18 Major Management & Controlling/Information Systems zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.18 Major Management & Controlling/Information Systems zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 09.03.2011, der zweiten Änderung vom 13.02.2013 und der dritten Änderung vom 13.02.2014
    • Anlage zur fachspezifischen Anlage 6.18 Major Management & Controlling/Information Systems zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13.02.2014
    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.19 Major Management & Engineering zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.19 Major Management & Engineering zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 09.03.2011, der zweiten Änderung vom 13.02.2013 und der dritten Änderung vom 13.02.2014
    • Anlage zur fachspezifischen Anlage 6.19 Major Management & Engineering zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13.02.2013
    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.20 Major Management & Financial Institutions zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.20 Major Management & Financial Institutions zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 11.07.2012, der zweiten Änderung vom 13.02.2013 und der dritten Änderung vom 13.02.2014
    • Vierte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.21 Major Management & Human Resources zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.21 Major Management & Human Resources zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter  Berücksichtigung der ersten Änderung vom 09.03.2011, der zweiten Änderung vom 11.07.2012, der dritten Änderung vom 13.02.2013 und der vierten Änderung vom 13.02.2014
    • Anlage zur fachspezifischen Anlage 6.21 Major Management & Human Resources zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 11.07.2012 und der zweiten Änderung vom 13.02.2013
    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.22 Major Management & Marketing zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.22 Major Management & Marketing zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg unter  Berücksichtigung der ersten Änderung vom 09.03.2011, der zweiten Änderung vom 13.02.2013 und der dritten Änderung vom 13.02.2014
    • Anlage zur fachspezifischen Anlage 6.22 Major Management & Marketing zur Rahmenprüfungsordnung für das Masterprogramm Management & Entrepreneurship an der Graduate School der Leuphana Universität Lüneburg
    • Berichtigung der zweiten Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 15.11.2006 und der zweiten Änderung vom 16.04.2014

    Nr. 13/14 vom 27. Juni 2014

    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 6.15 Major Studium Individuale zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.15 Major Studium Individuale zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 04.12.2013 und der zweiten Änderung vom 14.05.2014
    • Erste Änderung der Grundordnung der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neubekanntmachung der Grundordnung der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten  Änderung vom 16.04.2014
    • Fachspezifische Anlage 7.33 Minor Studium Individuale zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
    • Fünfte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme an der Graduate School
    • Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 18.02.2009, der zweiten Änderung vom 21.10.2009, der dritten Änderung vom 21.04.2010, der vierten Änderung vom 19.10.2011 und der fünften Änderung vom 21.05.2014
    • Neufassung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School
    • Neufassung der Anlage 3 zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School

    Nr. 12/14 vom 20. Juni 2014

    • Vierte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.1 Allgemeiner Teil Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirt-schaftswissenschaften (M. Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Anlage zur Änderungssatzung der vierten Änderung der fachspezifischen Anlage 6.1 Allgemeiner Teil – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.1 Allgemeiner Teil Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (M. Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13.04.2011, der zweiten Änderungen vom 08.02.2012, der dritten Änderung vom 18.02.2013 und der vierten Änderung vom 09.04.2014
    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.2 Deutsch – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschafts-wissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.2 Deutsch – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirt-schaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M. Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13.04.2011 und der zweiten Änderung vom 09.01.2013 und der dritten Änderung vom 12.02.2014
    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.4 Evangelische Religion– Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.4 Evangelische Religion– Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 08.02.2012 und der dritten Änderung vom 14.05.2014
    • Dritte Änderung der fachspezifischen Anlage 6.5 Mathematik – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.5 Mathematik – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 08.02.2012 und der zweiten Änderung vom 09.01.2013 und der dritten Änderung vom 14.05.2014
    • Erste Änderung der fachspezifischen Anlage 6.6 Politik – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.6 Politik – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 09.04.2014
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 6.7 Sport – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.7 Sport – Lehramt an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialpädagogik (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Be-rücksichtigung der ersten Änderung vom 09.05.2012 und der zweiten Änderung vom 29.01.2014

    Nr. 11/14 vom 11. Juni 2014

    • Auslaufprüfungsordnung für die Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie für das Lehramt an Realschulen mit einer Regelstudienzeit von zwei Semestern   
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 4.1 Allgemeiner Teil – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 4.1 Allgemeiner Teil - Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 29.01.2014
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 5.1 Allgemeiner Teil – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 5.1 Allgemeiner Teil - Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 29.01.2014
    • Erste Änderung der fachspezifischen Anlage 4.11 Sachunterricht – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M. Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekannmachtung der fachspezifischen Anlage 4.11 Sachunterricht – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M. Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 30.01.2013
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 4.4 Deutsch – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 4.4 Deutsch – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13.04.2011 und der zweiten Ände-rung vom 12.02.2014
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 5.4 Deutsch – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 5.4 Deutsch – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 13.04.2011 und der zweiten Änderung vom 12.02.2014
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 4.5 Englisch – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 4.5 Englisch – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 29.01.2014
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 5.5 Englisch – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur 
Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 5.5 Englisch – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 14.04.2010 und der zweiten Änderung vom 29.01.2014
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 4.8 Mathematik – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 4.8 Mathematik – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 08.02.2012 und der zweiten Änderung vom 09.01.2013
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 5.8 Mathematik – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 5.8 Mathematik – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 08.02.2012 und der zweiten Änderung vom 09.01.2013
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 4.9 Musik – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 4.9 Musik – Lehramt an Grund- und Hauptschulen (M. Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 08.02.2012 und der zweiten Änderung vom 29.01.2014
    • Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage 5.9 Musik – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 5.9 Musik – Lehramt an Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 08.02.2012 und der zweiten Änderung vom 29.01.2014

    Nr. 10/14 vom 15. Mai 2014

    • Siebte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
    • Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 20. Februar 2008, der zweiten Änderung vom 19. März 2008, der dritten Änderung vom 21. Oktober 2009, der vierten Änderung vom 21. April 2010, der fünften Änderung vom 13. Juli 2011, der sechsten Änderung vom 18. Juli 2012 und der siebten Änderung vom 16. April 2014
    • Zweite Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Universität Lüneburg
    • Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Leuphana Universität Lüneburg

    Nr. 09/14 vom 14. Mai 2014

    • Fünfte Änderung der Allgemeinen Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den Zugang und die Zulassung zum „Leuphana-Bachelor“ mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen
    • Neubekanntmachung der Allgemeinen Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den Zugang und die Zulassung zum „Leuphana-Bachelor“ mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 19. Mai 2010, der zweiten Änderung vom 16. März 2011, der dritten Änderung vom 20. Juni 2012, der vierten Änderung vom 20. Februar 2013 und der fünften Änderung vom 16. April 2014

    Nr. 08/14 vom 07. Mai 2014

    • Dritte Änderung der Allgemeinen Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (2-Fach-Bachelor)
    • Neubekanntmachung der Allgemeinen Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (2-Fach-Bachelor) unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 16. März 2011, der zweiten Änderung vom 20. Februar 2013 und der dritten Änderung vom 11. Dezember 2013
    • Berichtigung der vierten Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden

    Nr. 07/14 vom 30. April 2014

    • Neufassung der Ordnung über die Vergabe von Promotionsstipendien an der Leuphana Universität Lüneburg
    • Neufassung der Ordnung über die Vergabe von Postdoc-Stipendien/Habilitationsstipendien an der Leuphana Universität Lüneburg

    Nr. 06/14 vom 17. April 2014

    • Fachspezifische Anlage 9.1 Allgemeiner Teil – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.2 Biologie – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.3 Chemie – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.4 Deutsch – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.5 Englisch – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.6 Evangelische Religion – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leupha- na Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.7 Kunst – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.8 Mathematik – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Univer- sität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.9 Musik – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.10 Politik – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
    • Fachspezifische Anlage 9.12 Sport – Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden

      Nr. 05/14 vom 16. April 2014

      • Dritte Änderung der Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden
      • Neubekanntmachung der „Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden“ unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 04.02.2009, der zweiten Änderung vom 16.01.2013 und der dritten Änderung vom 22.01.2014
      • Dritte Änderung der Zulassungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden
      • Neubekanntmachung der „Zulassungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden“ unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 04.02.2009, der zweiten Änderung vom 16.01.2013 und der dritten Änderung vom 22.01.2014

        Nr. 04/14 vom 02. April 2014

        • Fachspezifische Anlage 8.1 Allgemeiner Teil – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Fachspezifische Anlage 8.4 Deutsch – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Fachspezifische Anlage 8.5 Englisch – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Fachspezifische Anlage 8.6 Evangelische Religion – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Fachspezifische Anlage 8.7 Kunst – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Fachspezifische Anlage 8.8 Mathematik – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Fachspezifische Anlage 8.9 Musik – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Fachspezifische Anlage 8.11 Sachunterricht – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Fachspezifische Anlage 8.12 Sport – Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden

        Nr. 03/14 vom 28. März 2014

        • Vierte Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 21.04.2010 und der zweiten Änderung vom 13.07.2011 und der dritten Änderung vom 16.05.2012 und der vierten Änderung vom 19.02.2014
        • Erste Änderung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Master-Studiengänge (M. Ed.) der Leuphana Universität Lüneburg, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt an Grund- und Haupt-schulen bzw. an Realschulen, sowie für ein Lehramt  an Berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Wirtschaftswissenschaften vermittelt werden
        • Neubekanntmachung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Master-Studiengänge (M.Ed.) der Leuphana Universität Lüneburg, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt an Grundschulen bzw. an Haupt- und Realschulen, sowie für ein Lehramt an Berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Sozialpädagogik bzw. Wirtschaftswissenschaften vermittelt werden unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 19.02.2014
        • Fachspezifische Anlage 10.1 Zertifikat - Deutsch als Zweitsprache (DaZ-Zertifikat) für Lehramtsstudierende zur Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master-Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden
        • Erste Änderung der fachspezifischen Anlage 6.15 Major Studium Individuale zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
        • Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.15 Major Studium Individuale zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 04. Dezember 2013

        Nr. 02/14 vom 17. März 2014

        • Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Leuphana Universität Lüneburg
        • Erste Änderung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments
        • Zweite Änderung der Satzung der Studierendenschaft

        Nr. 01/14 vom 14. Februar 2014

        • Erste Änderung der Anlage 1 „Zeugnis über die Master-Prüfung“ und Anlage 3 „Transcript of Records“ zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme an der Leuphana Graduate School
        • Neubekanntmachung der Anlage 1 „Zeugnis über die Master-Prüfung“ und der Anlage 3 „Transcript of Records“ zur Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme an der Leuphana Graduate School unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 17. Juli 2013
        • Fachspezifische Anlage Nr. 6.17 Major Betriebswirtschaftslehre PLUS zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor