Ausschreibung der Austauschprogramme
2. Ausschreibung 2023/24
Das Auswahlverfahren für die Austauschplätze an Partnerhochschulen im Studienjahr 2023/24 nach der 1. Ausschreibung ist abgeschlossen. Die bisher nicht vergebenen Austauschplätze werden am 20.03.23 erneut ausgeschrieben.
Sie finden die 2. Ausschreibung unten in einem pdf-Dokument mit detaillierten Informationen darüber, welche Programme für welche Studiengänge oder –fächer bzw. Fakultäten zur Verfügung stehen. Änderungen, die sich während des Ausschreibungszeitraums ergeben, werden rot markiert.
Für jedes Austauschprogramm gibt es eine*n akademischen Koordinator*in, der/die zu den Studienmöglichkeiten an der Partnerhochschule berät. Informationen zu den einzelnen Partnerhochschulen und Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings finden Sie in unserer Datenbank der Partnerhochschulen. Studierende, die im vergangenen Jahr nicht an den Infoveranstaltungen des IO teilgenommen haben, finden die Präsentationen zu den Veranstaltungen auf dieser Seite unter "Infoveranstaltungen".
Bitte prüfen Sie die Semesterzeiten und Lehrangebote, bevor Sie sich für ein Programm entscheiden.
Unabhängig davon, ob sie sich bereits in der ersten Runde beworben haben, durchlaufen alle Bewerber*innen dasselbe Bewerbungsverfahren. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie nachfolgend.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung für bis zu zwei Austauschprogramme bis zum 14.04.2023!
Sofern nach der 2. Ausschreibung noch Plätze frei sind, können in Einzelfällen und nur nach Rücksprache mit dem International Office verspätete Bewerbungen eingereicht werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Austauschprogramme stehen grundsätzlich allen Bachelor- und Masterstudierenden offen. Bachelor-Studierende sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben. Master-Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel noch keine Prüfungsleistungen aus dem aktuellen Studium nachweisen können, bewerben sich i.d.R. mit dem Bachelor-Zeugnis/Notenübersicht im 1. für das 3. Fachsemester im Ausland, erhalten aber grundsätzlich Zusagen unter Vorbehalt bis zum Nachweis der im 1. Fachsemester erbrachten Leistungen.
Internationale Regelstudierende mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland können bis zu 360 Tage in einem anderen EU-Land studieren, wenn der Aufenthaltstitel für Deutschland für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig ist, ein gültiger Reisepass und eine Krankenversicherung für das Gastland vorliegen und der Lebensunterhalt im Gastland finanziell abgesichert ist: www.bamf.de.
Internationale Regelstudierende, die Studienaufenthalte im außereuropäischen Ausland planen, sollten sich bereits vor der Bewerbung über das Visa-Prozedere des Gastlandes informieren.
Die Teilnahme an einem Austauschprogramm ist nicht im Heimatland des/der Studierenden möglich.
Nur in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit International Office und Programmkoordinator*in können Sie sich für ein Programm bewerben, das nicht für Ihren Major ausgeschrieben ist, da die Fächer in den Kooperationsverträgen oft genau festgelegt sind. Dies gilt auch, wenn Sie das in der Ausschreibung genannte Fach im Minor studieren.
Wenn in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sollten die bisher erbrachten Prüfungsleistungen mindestens einen Notendurchschnitt von 3,0 ergeben. Kenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden (siehe Nachweis der Sprachkenntnisse).
Bewerbungsverfahren und -frist
Die Bewerbung muss online über das Bewerbungsportal erfolgen, den Zugang finden Sie hier.
Das Bewerbungsformular ist vom 20.03. bis 14.04.2023 (23:59 Uhr) aktiv.
Bewerbungsfrist: 14.04.2023
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung sorgfältig und vollständig aus und übermitteln Sie sie mit folgenden Anlagen auf Deutsch oder Englisch:
- Motivationsschreiben bezogen auf den Erstwunsch (max. 2 Seiten)
- tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- ggf. Hochschulzeugnisse, z.B. Bachelor-Zeugnis
- aktuelle Qis-Übersicht über alle erbrachten Prüfungsleistungen (entfällt für Master-Studierende im 1. Semester)
- Qis-Bescheinigung über angemeldete Prüfungen (nur bei noch ausstehenden Noten aus vorherigen Semestern)
- ausschließlich vom Sprachenzentrum ausgestellte Nachweis(e) über die Kenntnisse der Unterrichtssprache(n) für Erst- und Zweitwunsch
- Datenschutzhinweise mit Einwilligungserklärung (für Erst- und Zweitwunsch):
- Bewerber*innen: Datenschutzerklärung ALLE
- zusätzlich Bewerber*innen für ein Nicht-EU-Land (ausgenommen Argentinien, Japan, USA): Datenschutzerklärung Nicht-EU
- zusätzlich Bewerber*innen für USA: Datenschutzerklärung USA
Prüfen Sie vor Übermittlung Ihrer Bewerbung unbedingt die aktuelle Version der Ausschreibung und stellen Sie sicher, dass Sie alle geforderten Unterlagen hochgeladen haben. Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.
Auswahlkriterien & Platzvergabe
Alle Studienplätze an Partnerhochschulen werden nach den folgenden zentral festgelegten Kriterien vergeben:
- abgeschlossenes erstes Studienjahr (Bachelor-Studierende)
- Studienleistungen und Studienstand
- Sprachkenntnisse
- Motivation
- ehrenamtliches Engagement
- Eignung als Repräsentant*in der Leuphana.
Die Auswahl erfolgt nach Sichtung der eingereichten Bewerbungsunterlagen bei mehr Studienplätzen als Bewerber*innen und mit Zustimmung des/der Koordinator*in durch das International Office (einstufiges Verfahren). Bei weniger Studienplätzen als Bewerber*innen oder auf Wunsch des/der Koordinator*in erfolgt die Auswahl durch den/die Koordinator*in, ggfs. nach einem Interview (zweistufiges Verfahren).
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Eignung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Studienplatz an einer Partnerhochschule.
Nachweis der Sprachkenntnisse
Für die Bewerbung um ein Austauschprogramm müssen alle Bewerber*innen (also auch die aus englischsprachigen Studiengängen) bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partneruniversität nachweisen; das gilt für den Erst- und den Zweitwunsch. Lediglich Muttersprachler*innen sind von dieser Regelung ausgenommen. Wenn in der Ausschreibung nicht anders angegeben, benötigen Sie Nachweise der Unterrichtssprache Englisch mindestens auf B2-, in allen anderen Unterrichtssprachen auf B1-Niveau. Studierende, deren Testergebnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine ausreichenden Kenntnisse der Unterrichtssprache Französisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch bestätigt, können eine „Zusage unter Vorbehalt“ bekommen mit der Maßgabe, den notwendigen Sprachnachweis nachzureichen. Sprachkenntnisse müssen immer vom Sprachenzentrum bescheinigt werden.
Sprachtests können Sie ab 28.03.23 ohne vorherige Anmeldung zu den Öffnungszeiten des Selbstlernzentrums im Sprachenzentrum absolvieren. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
Infoveranstaltungen
Für Bewerber*innen in der 2. Runde werden keine Infoveranstaltungen angeboten. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Ihre Fragen auf unseren Webseiten und in den Präsentationen, die hier zum download bereitstehen, nicht beantwortet werden.
02.11.2022, 14:15-15:45 Uhr
Studieren an Partnerhochschulen: Ausschreibung der Austauschplätze, Bewerbungsverfahren, Finanzierungsmöglichkeiten, organisatorische Fragen
Präsentation: download
09.11.2022, 14:15-15:45 Uhr
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte: Alternativen zu Studienaufenthalten an Partneruniversitäten
Studienaufenthalte für „free mover“, Auslandspraktika, Abschlussarbeiten im Ausland, Fachkurse im Rahmen von internationalen Sommer- und Winterschulen
Präsentation: download
07.12.2022, 14:15-15:45 Uhr
Studieren an Partnerhochschulen: Bewerbungsverfahren
Organisatorischer und zeitlicher Ablauf, Hinweise zu Bewerbungsformular und –unterlagen wie Motivationsschreiben, Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichtssprache, Auswahlverfahren etc.
Präsentation: download
18.01.2023, 14:15-15:45 Uhr
Auslandspraktika
Unterstützungsangebote an der Leuphana, Erasmus Mobilitätsprojekt MIX IT: Förderung von Praktika in Europa, Praktikumsprogramme des DAAD
Präsentation: download
Sprechstunden
Offene Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Dienstag und Donnerstag, 10-12.30 Uhr in C14.112
Natürlich können Sie uns Ihre Fragen gern auch telefonisch oder per E-Mail stellen.
Für eine akademische Beratung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Programmkoordinator*innen (siehe Ausschreibung).
Folgen Sie uns auf Instagram #leuphanainternational: Viele Lüneburger Outgoings stellen hier „ihre“ Gastuniversitäten vor!
Kontakt und Beratung
Sandra Schnell
Erstberatung/Sachbearbeitung Outgoing-Studierende
International Office / C14.110
+49.4131.677-1078
sandra.schnell@leuphana.de
Eva Voßhagen
Koordinatorin Studium & Lehre im Ausland
International Office / C14.111b
+49.4131.677-1073
eva.vosshagen@leuphana.de
Offene Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Di und Do 10 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.