Trauer um Honorarprofessor Heinrich Reincke

10.05.2023 Lüneburg. Plötzlich und unerwartet verstarb am 25. April dieses Jahres Dr. Heinrich Reincke im Alter von 74 Jahren. Er war seit 1994 Honorarprofessor zunächst an der Fachhochschule Nordostniedersachsen, Standort Buxtehude, und nach der Fusion der Lüneburger Hochschulen an der Universität Lüneburg.

Nach dem Studium des Bauingenieurwesens in Buxtehude und Hannover war Heinrich Reincke bei der Bezirksregierung Lüneburg und beim Wasserwirtschaftsamt Stade tätig, später leitete er die Wassergütestelle Elbe und machte sich während dieser Zeit mit seiner großen Expertise unter anderem auch um das Niedersächsische Elbschlickforum verdient. 2004 wechselte Reincke in die Hamburger Senatskanzlei, wo er als langjähriger Moderator unter anderem für die Fahrrinnenanpassung der Elbe unter drei verschiedenen Ersten Bürgermeistern in der Hansestadt wirkte.

2011 wurde Reincke zum hauptamtlichen Vorstand der Stiftung Lebensraum Elbe gewählt, die für die Verbesserung der ökologischen Situation der Tideelbe eingerichtet wurde. Dieses Amt hatte er bis zu seiner Pensionierung für zwei Jahre inne. Über viele Jahrzehnte hat sich Reincke intensiv mit seiner „Freundin Elbe“ beschäftigt und sich leidenschaftlich und mit großem Verhandlungsgeschick für die Verbesserung des ökologischen Zustands des Gewässers eingesetzt.

An der Leuphana hat Heinrich Reincke in den letzten Jahren aus seiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Verbandsvorsteher des Wasser-Unterhaltungsverbands Kehdingen heraus vor allem in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Schomerus Bachelor- und Masterarbeiten betreut. Die dabei behandelten Themen wie Deichrückverlegung, Versalzung von Gräben aufgrund der Elbvertiefung oder Nutzung von Windenergie für den Betrieb von Entwässerungspumpen, waren stets praxisorientiert. Bei den Studierenden war er wegen seiner freundlichen Art und seines norddeutschen Humors sehr beliebt.

Die Leuphana wird Heinrich Reincke ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl als universitäre Gemeinschaft gilt seiner Familie, seinen Angehörigen und Freunden.