Prof. Halfmeier als Sachverständiger im Bundestag

08.09.2020 Lüneburg/Berlin. Der Abgasskandal bei Volkswagen hat zu milliardenschweren Klagen von Investoren geführt, die aktuell vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden. Auch im Fall Wirecard sind umfangreiche Aktionärsklagen zu erwarten. Für diese Klagen gibt es in Deutschland seit 15 Jahren ein spezielles Gesetz, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Aber: Das Gesetz ist befristet und läuft schon am 1. November 2020 aus. Soll es verlängert werden? Welche Reformen sind nötig?

Darüber berät morgen (Mittwoch) der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. Leuphana-Professor Axel Halfmeier ist einer der acht Sachverständigen, die im Rechtsausschuss angehört werden. Er wird für eine Verlängerung der Regelungen plädieren: „Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz muss jetzt verlängert werden, damit diese umfangreichen Prozesse geordnet weiter laufen können. Außerdem sollte der Bundestag aber ein allgemeines Gesetz für Gruppenklagen ausarbeiten. Die Skandale bei Volkswagen und Wirecard zeigen, dass hier mehr kollektiver Rechtsschutz dringend nötig ist.“

Halfmeier und andere Experten haben dazu Vorschläge vorgelegt, die auf der Webseite des Bundestags abgerufen werden können.