Information für Lehrende: Lehre und Studium im Wintersemester 2021/22

02.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Lehrende,

Nach drei fast ausschließlich digital durchgeführten Semestern plant die Leuphana Universität Lüneburg, ebenso wie die anderen Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen und Deutschland, mit dem kommenden Wintersemester wieder zu einer weitgehenden Präsenzlehre zurückzukehren. Zugleich hat das Land Niedersachsen am 25. August 2021 eine neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt, mit der das Land gemäß den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Phase der Pandemie reagiert. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie heute über die auf Basis der neuen Verordnung getroffenen Beschlüsse des Präsidiums und ihre Auswirkungen auf die Gestaltung von Lehrveranstaltungen an der Leuphana und auf die laufenden Vorbereitungen für das Wintersemester informieren.

  1. PRÄSENZ-LEHRE ALS GRUNDSATZ
    Da prinzipiell alle Universitätsmitglieder zu Beginn des Wintersemesters die Möglichkeit gehabt haben werden, sich vollständig gegen eine Infektion mit dem Coronavirus impfen zu lassen, werden Lehrveranstaltungen in Präsenz vor Ort an der Leuphana im kommenden Wintersemester wieder der Standard sein. Alle Lehrenden können damit – vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der pandemischen Lage und entsprechender Entscheidungen des Landes oder der Hochschulleitung – ihre Lehrveranstaltungen wieder in Präsenz und vor Ort in Lüneburg anbieten und sind grundsätzlich auch dazu verpflichtet. Ausnahmeregelungen für Lehrende und Studierende in besonderen Situationen finden Sie unter den Punkten 7 und 8.
     
  2. ONLINE- UND HYBRIDE LEHRE ALS ERGÄNZUNG
    Als Ergänzung zur Präsenz-Lehre, aber nicht mehr als ihr Substitut, kann und sollen vollständig online oder hybrid durchgeführte Lehrveranstaltungen künftig in denjenigen Fällen eingesetzt werden, in denen sich ein solches Angebot für die Qualität von Lehre und Studium als Verbesserung herausgestellt hat oder aus didaktischen Gründen (z.B. in der Professional School oder im Promotionsstudium) sinnvoll bzw. notwendig ist. Bitte holen Sie in diesem Fall die Einwilligung der für Sie zuständigen Studiendekanin bzw. des für Sie zuständigen Studiendekans vorab ein. Darüber hinaus ist die Anwendung von online oder hybrid durchgeführten Lehr- bzw. Studienelementen als Teil einer ansonsten vollständig in Präsenz vor Ort durchgeführten Lehrveranstaltung möglich. In den nächsten Semestern werden wir alle bisherigen Erfahrungen hierzu auswerten und den Lehrenden zur Verfügung stellen, insbesondere durch die beiden Projekte „Leuphana: Digital Transformation Lab for Teaching and Learning“ (DigiTaL) und „Souver@nes Digitales Lehren und Lernen in Niedersachsen“ (SOUVER@N), die federführend im Lehrservice koordiniert werden.
     
  3. 3G-REGEL FÜR LEHRVERANSTALTUNGEN IN PRÄSENZ
    Im Wintersemester 2021/22 wird an der Leuphana Universität Lüneburg eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Präsenz auf dem Campus nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Studierende möglich sein. Die Universität folgt damit der mit der jüngsten Corona-Verordnung des Landes eingeführten sogenannten 3G-Regel. Auch der Zugang zu spezifischen Angeboten und Einrichtungen der Universität, beispielsweise zur Bibliothek und zum Hochschulsport, wird wie schon derzeit nur mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich sein.

    Dabei sind einerseits nicht nur die Studierenden verpflichtet, Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweise beim Betreten einer Lehrveranstaltung vorzulegen; andererseits ist darüber hinaus auch die Universität verpflichtet, die Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweise von ihren Studierenden aktiv einzufordern. Da sich die Prüfung des Nachweises jeweils tagesaktuell auf die konkrete Lehrveranstaltung beziehen muss und Gesundheitsdaten nicht ohne Einwilligung der Studierenden gespeichert werden dürfen, wird eine Prüfung am Eingang zu den Hörsälen bzw. zu den Seminarräumen zu organisieren sein.

    Daher werden wir Sie als Lehrende bitten und verpflichten müssen, entsprechend mitzuwirken und vor Beginn einer Lehrveranstaltung sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden einen Nachweis über Impfung, Genesung oder Test gemäß den dann geltenden Regeln auch in ihrer Veranstaltung haben.

    Die einem Testnachweis zugrundeliegende Testung muss durch die testende Einrichtung bestätigt sein und darf zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns nicht länger als 24 Stunden (für Antigen-Schnelltests) bzw. 48 Stunden (für PCR-Tests) zurückliegen. Eine Testung wird bis auf weiteres weiterhin auch auf dem Campus in der durch das DRK betriebenen Teststation möglich sein. Anders als bisher müssen Tests bei Teststationen ab dem 11. Oktober jedoch in der Regel selbst bezahlt werden; kostenlose Tests werden voraussichtlich nur noch für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, angeboten werden können.

    Zur Entlastung von Lehrenden bei der Prüfung des 3G-Nachweises in Lehrveranstaltungen mit mehr als 100 Personen, die im Auditorium bzw. in den Hörsälen 1-4 stattfinden, wird bei Bedarf voraussichtlich eine zentrale Unterstützung durch das Gebäudemanagement der Universität zur Verfügung stehen, sofern nicht eine Unterstützung durch von den Lehrenden selbst beauftragte Personen (z.B. SHK-Team einer Lehrveranstaltung) organisiert werden kann. Bitte melden Sie sich in diesem Fall beim Gebäudemanagement (Frau Borodin, -1032, erika.borodin@leuphana.de).

    Als Lehrende sind Sie selbst von der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises befreit, da die Lehre die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit darstellt.
     
  4. MUND-NASENSCHUTZ FÜR LEHRVERANSTALTUNGEN IN PRÄSENZ
    Vor dem Hintergrund der 3G-Regel wird die bisher aufgrund der Coronaauflagen noch geltende Begrenzung der Anzahl der Plätze für Studierende in Seminarräumen und Hörsälen entfallen. Bitte achten Sie aber darauf, dass nur angemeldete Studierende an der Veranstaltung teilnehmen und die in myStudy ausgewiesenen regulären Raumkapazitäten nicht überschritten werden. Falls diese Kapazität überschritten werden sollte, melden Sie sich bitte beim Gebäudemanagement (Frau Borodin, -1032, erika.borodin@leuphana.de).

    Wo immer möglich, bleiben alle Teilnehmenden an einer Lehrveranstaltung weiterhin gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern möglichst einzuhalten. Aufgrund der begrenzten Raum- und Platzkapazitäten wird dies jedoch in vielen Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich sein. Aus diesem Grund bleiben alle Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen grundsätzlich gebeten, auch während der Lehrveranstaltung einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen. Der Mund-Nasenschutz darf nach derzeitigem Stand allerdings abgenommen werden, soweit und solange die Teilnehmenden einen Sitzplatz eingenommen haben. Auch Sie als Lehrende dürfen den Mund-Nasenschutz in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, also z.B. während einer Vorlesung bzw. eines Vortrags, abnehmen. In allen anderen Situationen, insbesondere bei Bewegung, ist ein Mund-Nasenschutz in allen Universitätsgebäuden, auch auf dem Weg zu/von und während der Lehrveranstaltungen, weiterhin verpflichtend zu tragen.
     
  5. KONTAKTREGISTRIERUNG FÜR LEHRVERANSTALTUNGEN IN PRÄSENZ
    Mit Blick auf die Arbeit der Gesundheitsämter zur Nachverfolgung möglicher Infektionen – und nur dafür – wird die Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen in Präsenz im Wintersemester wie schon bisher weiterhin für jede einzelne Lehrveranstaltung registriert werden müssen; entweder digital durch die Studierenden selbst oder durch Sie als Lehrende. Zu den genauen Regelungen hierzu werden wir rechtzeitig vor Beginn des Semesters noch einmal separat informieren.
     
  6. LEHRVERANSTALTUNGEN IN ALTERNATIVEN FORMATEN
    Die weitere Entwicklung der Pandemie lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß noch nicht absehen. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, dass steigende Inzidenz- oder Hospitalisierungsraten eine zumindest teilweise Rückkehr auch zu digitalen Formaten erforderlich machen könnten. Wir bitten Sie daher, Ihre Veranstaltungsplanung für das kommende Wintersemester so vorzunehmen, dass Sie auch auf einen solchen Fall vorbereitet sind. Bitte folgen Sie den hierfür geltenden Regelungen der für Ihren Studiengang im kommenden Wintersemester geltenden Corona-Anlage zur Rahmenprüfungsordnung und veröffentlichen die entsprechenden Regelungen zur potentiell alternativen Durchführung in den Informationen zu Ihrer Lehrveranstaltung auf myStudy.

    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine Durchführung von Lehrveranstaltungen in alternativen Formaten ohne eine entsprechende (und derzeit generell nicht vorliegende) Beschlusslage des Landes bzw. des Präsidiums derzeit nicht vorgesehen bzw. nicht möglich ist.
     
  7. AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR LEHRENDE IN BESONDEREN SITUATIONEN
    Sollten Sie sich aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können bzw. sollten Sie zu einer Personengruppe gehören, für die das RKI eine Impfung (noch) nicht empfiehlt – und möchten Sie sich deswegen trotz 3G-Regel nicht dem Kontakt mit möglicherweise trotz Impfung oder negativen Tests ansteckenden Personen aussetzen – haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihre Lehre in einem alternativen (digitalen) Format im Sinne von § 2 Abs. 1 Corona-Anlage zu den Rahmenprüfungsordnungen anzubieten. Bitte holen Sie in diesem Fall die Einwilligung der für Sie zuständigen Studiendekanin bzw. des für Sie zuständigen Studiendekans vorab ein.
     
  8. AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR STUDIERENDE IN BESONDEREN SITUATIONEN
    Studierende, die sich a) aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können oder die b) zu einer Personengruppe gehören, für die das RKI eine Impfung (noch) nicht empfiehlt, und die sich deswegen nicht dem Kontakt mit möglicherweise – trotz Impfung oder negativen Tests – ansteckenden Personen aussetzen wollen, oder Studierende, die c) als internationale Studierende aufgrund geltender Visabeschränkungen nicht nach Deutschland einreisen können, sind gebeten, sich rechtzeitig vor Semesterbeginn an Sie als Lehrende zu wenden, um eine individuelle Lösung zur Teilnahme an Ihrer Lehrveranstaltung im Einzelfall zu finden. Eine entsprechende Lösung kann beispielsweise in einer individuellen Betreuung dieser Studierenden (z.B. Literaturstudium mit individuellen Feedbackmöglichkeiten, Leseprotokolle in Verbindung mit Sprechstunden o. ä.) liegen. Bitte stimmen Sie sich im Einzelfall mit dem für Sie zuständigen Studiendekanat ab.
     
  9. ABSTANDS- UND HYGIENEREGELN
    Mit Ausnahme der spezifischen Regelungen für Präsenz-Lehrveranstaltungen gelten die bestehenden und bekannten Regeln zur Infektionsvermeidung (Abstand halten, Hygiene beachten, Masken tragen und regelmäßiges Lüften) auch im kommenden Wintersemester weiterhin. Achten Sie deshalb bitte auch in Zukunft stets auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere bleibt es bei der Vorschrift, Räume regelmäßig zu lüften und eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wenn Sie sich innerhalb der Universitätsgebäude bewegen.

    Bitte achten Sie auf entsprechende Aktualisierungen der allgemeinen Hygienerichtlinie der Universität und der Hygienerichtlinie für Veranstaltungen. Diese werden voraussichtlich Anfang Oktober rechtzeitig vor Semesterbeginn noch einmal aktualisiert werden. Sie können die Richtlinien weiterhin hier abrufen: https://www.leuphana.de/intranet/leitlinien-fuer-den-arbeitsplatz/ordnungen-und-richtlinien-der-universitaet.html

    Darüber hinaus bleibt es bei der Aufforderung: Bitte kommen Sie bei Anzeichen von Atemwegserkrankungen nicht auf den Campus – auch nicht bei leichten Symptomen. Bitte bleiben Sie in diesen Fällen zu Hause und suchen ggf. ärztlichen Rat.
     
  10. WEITERE INFORMATIONEN
    Bei allen die Universität betreffenden weitergehenden Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus können Sie sich auch weiterhin an die Adresse cv-info@leuphana.de wenden. Allgemeine Informationen erhalten Sie zusätzlich unter
  11. https://www.leuphana.de/portale/coronavirus.html. Bei spezifischen Fragen zur Durchführung Ihrer Lehrveranstaltungen wenden Sie sich darüber hinaus bitte an das für Sie zuständige Studiendekanat. Auch der Lehrservice steht Ihnen bei Bedarf wie schon bisher gerne mit Unterstützung zur Seite.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident