Information für Beschäftigte: Dienstliche Erklärung

11.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen,

Ich möchte Sie auf diesem Wege ergänzend zur Rundmail vom 6. Oktober noch einmal darüber informieren, dass ab dieser Woche für Zutritt und Aufenthalt in den Gebäuden der Universität eine dienstliche Erklärung notwendig ist, mit der Sie bestätigen, entweder geimpft, genesen oder getestet zu sein. Bitte führen Sie die dienstliche Erklärung ab Montag, den 11. Oktober mit sich und zeigen Sie auf Bitten anderer Universitätsmitglieder vor Besprechungen oder Zusammenkünften vor. Bitte informieren Sie auch die Lehrbeauftragten in Ihrem Bereich über die Regelung, sofern diese noch nicht über eine Leuphana-Mailadresse verfügen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass Sie die dienstliche Erklärung gerne auch digital mitführen können, z.B. als gespeicherte Kopie auf Ihrem Smartphone. Darüber hinaus hat sich nach ersten Rückmeldungen die schriftliche Kenntnisnahme durch die Vorgesetzten als nicht notwendig herausgestellt. Eine schriftliche Unterzeichnung der dienstlichen Erklärung nur durch Sie selbst ist ausreichend. Bereits gezeichnete Erklärungen bleiben selbstverständlich gültig.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident