Informationen für alle Universitätsmitglieder über aktuelle Änderungen im Universitätsbetrieb

05.01.2022

Sehr geehrte Universitätsmitglieder,
liebe Kolleg*innen, liebe Lehrende, liebe Studierende,

mit der sich schnell durchsetzenden Omikron-Variante des Coronavirus und den infolgedessen europa- und weltweit stark ansteigenden Infektionszahlen beginnt das neue Jahr auch für uns als Universität unter schwierigen bzw. erneut schwieriger werdenden Bedingungen. Im Landkreis Lüneburg beträgt die vom RKI gemeldete Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bereits über 200, im benachbarten Hamburg bereits rund 400, in beiden Fällen mit stark steigender Tendenz. Das Land Niedersachsen hat zugleich die Weihnachts- und Neujahrsruhe derzeit bis einschließlich 15. Januar verlängert sowie seine Corona-Verordnung nochmals verschärft und landesweit Warnstufe 3 ausgerufen. Bund und Länder werden am kommenden Freitag über weitergehende Maßnahmen beraten.

Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium entschieden, dass auch die Leuphana Universität Lüneburg ihren Universitätsbetrieb wie schon seit dem 20. Dezember 2021 weiterhin soweit wie möglich online organisieren und einzelne Regelungen entsprechend anpassen wird. Diese Entscheidung gilt zunächst analog zu den Regelungen des Landes bis einschließlich 15. Januar 2022; wir rechnen mit einer weiteren Verlängerung. Über weitergehende Maßnahmen für die Universität werden wir im Anschluss an die Bund-Länder Beratungen, die Ende dieser Woche stattfinden, informieren.

Diese Entscheidung bedeutet für den Universitätsbetrieb konkret:

  1. Alle Lehrveranstaltungen sollen derzeit – soweit eine Lehrveranstaltung nicht aus didaktischen Gründen physische Präsenz auf dem Campus erfordert – online stattfinden. Die Einschätzung und Entscheidung über das didaktische Erfordernis einer Durchführung der Lehrveranstaltung online oder in Präsenz obliegt dabei weiterhin den Lehrenden. Lehrveranstaltungen, die aus didaktischen Gründen physische Präsenz auf dem Campus erfordern (insbesondere in den Naturwissenschaften, Musik, Kunst und Sport), können auch weiterhin in Präsenz durchgeführt werden; diese Lehrveranstaltungen sollen nach Möglichkeit auch weiterhin hybrid gestreamt werden, um Studierenden auch von zu Hause aus eine (zumindest passive) Teilnahme zu ermöglichen.
     
  2. Alle Teilnehmer*innen an Lehrveranstaltungen, die in Präsenz durchgeführt werden, müssen weiterhin über einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) verfügen. Alle Teilnehmer*innen an weiteren Veranstaltungen der Universität, die nicht Lehrveranstaltungen sind und in Präsenz durchgeführt werden, müssen neu über einen 2G-plus Nachweis verfügen (Impfnachweis oder Genesenennachweis, plus zusätzlich ein Nachweis über eine Auffrischungsimpfung, ein Nachweis über eine Genesung nach Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung oder ein Nachweis über eine negative Testung). Der Nachweis muss durch die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen beim Betreten der Veranstaltung kontrolliert werden.
     
  3. Alle Teilnehmer*innen an Lehrveranstaltungen und an weiteren Veranstaltungen der Universität müssen durchgehend eine FFP2-Atemschutzmaske (oder vergleichbar) tragen – solange Warnstufe 3 im Land Niedersachsen gilt auch dann, soweit und solange ein Sitzplatz eingenommen ist.
     
  4. Entscheidungen zur Durchführung der Prüfungsphase des Wintersemesters wird das Präsidium nach Beratung mit den Dekanaten, Abteilungsleitungen sowie den Vertretungen von Personalrat und Studierenden in der kommenden Woche treffen und kommunizieren.
     
  5. Die Universität und alle ihre Einrichtungen bleiben grundsätzlich weiterhin geöffnet. Alle in der Universität anwesenden Personen müssen zumindest einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) mit sich führen, der für Studierende durch Lehrende bzw. beim Zutritt zu Lehrveranstaltungen und für Beschäftigte durch Vorgesetzte kontrolliert wird.
     
  6. Für alle Beschäftigten und alle Lehrenden der Leuphana, die in Präsenz auf dem Campus arbeiten bzw. lehren, gilt darüber hinaus die Pflicht zur Dokumentation ihres 3G-Nachweises beim Personalservice; dies kann tagesaktuell erfolgen (für getestete Personen) oder dauerhaft (für geimpfte bzw. genesene Personen). Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen im Detail in unserer Rundmail vom 25.11.2021: https://www.leuphana.de/portale/coronavirus/aktuell/ansicht/2021/11/25/informationen-fuer-alle-beschaeftigen-und-lehrbeauftragten-zur-verpflichtenden-kontrolle-eines-3g-nachweises-beim-betreten-der-universitaet.html
     
  7. Für alle Beschäftigten der Leuphana gilt weiterhin die gesetzliche Verpflichtung, im Homeoffice zu arbeiten, soweit eine Anwesenheit in der Universität aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich ist. Bitte informieren Sie sich über die Regelungen im Detail in unserer Rundmail vom 25.11.2021: https://www.leuphana.de/portale/coronavirus/aktuell/ansicht/2021/11/25/informationen-fuer-alle-beschaeftigen-zur-erneuten-home-office-pflicht.html
     
  8. Das Präsidium bittet alle Abteilungen und Einrichtungen der Universität, ihre räumlichen und zeitlichen Personalplanungen zu prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auch im Fall von Omikron-Infektionsfällen von Universitätsmitgliedern oder möglicherweise daraus resultierenden Quarantänefällen die Funktionsfähigkeit der Universität weiterhin sichergestellt ist, insbesondere

    a) durch die weitest mögliche Arbeit im Homeoffice,
    b) die weitest mögliche räumliche Trennung von Arbeitsplätzen in der Universität, konkret also das Arbeiten nur in Einzelbüros,
    c) die weitest mögliche Vermeidung von Besprechungen und Sitzungen in Präsenz,
    d) die weitest mögliche zeitliche Trennung von dienstlich notwendigen Anwesenheitszeiten auf dem Campus in mehrere Teams, um eine Quarantänepflicht für alle Kolleg*innen eines Bereiches zu vermeiden.

Bitte beachten Sie auch weiterhin alle Informationen auf unserem Corona-Portal unter www.leuphana.de/portale/coronavirus. Impftermine sind weiterhin ohne Terminvereinbarung jeden Dienstag in der Cafeteria des Zentralgebäudes möglich. Für Fragen wenden Sie sich gerne weiterhin an die für Sie zuständigen Studiendekanate, Ihre Vorgesetzten oder zentral an cv-info@leuphana.de. Bestätigte Corona-Infektionen teilen Sie der Universität bitte weiterhin an cv-kontaktnachverfolgung@leuphana.de mit.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre fortdauernde Unterstützung und wünschen Ihnen allen auch an dieser Stelle ein ansonsten hoffentlich gutes neues Jahr.

Mit herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Erich Hörl
Vizepräsident College

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School

Susanne Leeb
Vizepräsidentin Forschung