Informationen für Studierende und Lehrende zur Prüfungsphase und zum weiteren Verlauf des Sommersemesters 2022

30.06.2022

Sehr geehrte Universitätsmitglieder,
liebe Lehrende, liebe Studierende, liebe Kolleg*innen,

angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Infektionszahlen hat das Präsidium in dieser Woche gemeinsam den Dekanen und Studiendekan*innen, den Leitungen der Einrichtungen und Abteilungen und den Vertreter*innen der Studierenden und des Personalrats über die Durchführung der Prüfungsphase und des weiteren Verlaufs des Sommersemesters 2022 beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Grundsätzlich werden Prüfungen im Sommersemester 2022 regulär gemäß der jeweils geltenden Rahmenprüfungsordnung durchgeführt, d.h. in Präsenz vor Ort auf dem Campus.
     
  2. Als Ausnahme zur regulären Durchführung wird die Leuphana auch im Sommersemester 2022 eine digitale Abgabe von schriftlichen Prüfungsleistungen bei folgenden Prüfungsleistungen akzeptieren:
    a) schriftliche Teile von kombinierten wissenschaftlichen Arbeiten (zu senden an die Prüfer*innen),
    b) schriftliche wissenschaftliche Arbeiten (zu senden an die Prüfer*innen),
    c) Abschlussarbeiten (zu senden an die Prüfer*innen und an den Studierendenservice unter infoportal@leuphana.de unter Verwendung der Leuphana E-Mail-Adresse).
     
  3. Als weitere Ausnahme wird es für Studierende auch im Sommersemester 2022 im Wege einer Anpassung der Verwaltungspraxis an die aus dem Wintersemester 2021/2022 bekannte Handhabung möglich sein, bis zum Beginn einer Präsenzklausur von dieser zurückzutreten. Dabei gilt das Nichterscheinen zur Prüfung als Rücktrittserklärung. Lehrende sind in diesen Fällen gebeten, ein Nichterscheinen (NE) in den Notenlisten zu notieren. Der Studierendenservice wird den Rücktritt in der Folge in der digitalen Prüfungsverwaltung dokumentieren. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben weiterhin schriftliche wissenschaftliche Arbeiten sowie der schriftliche Teil von Abschlussarbeiten.
     
  4. Studierende, die coronabedingt aus nachgewiesenen medizinischen Gründen (ärztliches Attest) auch unter Berücksichtigung des Hygienekonzepts der Universität eine Prüfung nicht in einem Raum mit anderen Personen durchführen können, können im Rahmen der räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten ihre Prüfung als Infektionsschutzmaßnahme auch in einem anderen Raum durchführen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall frühzeitig an die für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen im Studierendenservice: www.leuphana.de/services/studierendenservice/ansprechpartner-im-studierendenservice.
     
  5. Lehrende, die coronabedingt aus nachgewiesenen medizinischen Gründen (ärztliches Attest) eine Prüfung nicht in Präsenz durchführen können und die Prüfung auch nicht durch andere Aufsichtspersonen durchführen lassen können, sind gebeten, individuell mit dem für sie zuständigen Studiendekanat abzustimmen, dass die in myStudy angegebene alternative Prüfungsdurchführung umgesetzt werden kann. Bitte informieren Sie Ihre Studierenden und den Studierendenservice entsprechend.
     
  6. Auf dem Weg zu und von Prüfungen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Atemschutzmaske. Auch während der Durchführung der Prüfungen gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer Atemschutzmaske; aufgrund der während Prüfungen gegebenen Abstände ist das Tragen einer Maske allerdings nicht verpflichtend.
     
  7. Auf dem Weg zu und von Lehrveranstaltungen und während der Lehrveranstaltungen bleibt dagegen das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Atemschutzmaske innerhalb von Gebäuden verpflichtend. Diese Pflicht gilt derzeit bis zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters, also bis zum 8. Juli 2022.
     
  8. Die Durchführung von Corona-Tests wird auf dem Campus bis auf Weiteres weiterhin möglich sein. Das DRK wird nach aktuellem Stand seine Teststation auf dem Campus (Ladenzeile/Gebäude 25) auch nach Änderung der Corona-Testverordnung weiter betreiben.
     
  9. Auch Corona-Impfungen werden auf dem Campus bis auf weiteres weiterhin möglich sein. Mobile Impfteams des Landkreises werden nach aktuellem Stand weiterhin dienstags ebenfalls in der Ladenzeile/Gebäude 25 eine Impfmöglichkeit anbieten; eine Anmeldung ist weiterhin nicht notwendig.

Mit den genannten Regelungen hoffen wir, dass die Universität wie schon in den zurückliegenden Semestern einen pragmatischen Umgang und einen guten Ausgleich zwischen den Interessen des Gesundheitsschutzes und den Interessen einer guten, vergleichbaren und gerechten Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen finden wird.

Über die für das Wintersemester 2022/2023 geltenden Regelungen wird das Präsidium nach ausführlicher Beratung spätestens Ende September 2022 wieder informieren.

Bitte melden Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen weiterhin gerne bei den für Sie zuständigen Studiendekanaten oder unter der zentralen Mailadresse cv-info@leuphana.de. Alle Corona-Regelungen stehen wie gewohnt auch unter www.leuphana.de/portale/coronavirus zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School

Erich Hörl
Vizepräsident Forschung