Universitätsbetrieb unter Pandemiebedingungen im Wintersemester 2022/2023

28.09.2022

Sehr geehrte Universitätsmitglieder,
liebe Kolleg*innen, liebe Lehrende, liebe Studierende,

wir hoffen, dass Sie alle eine schöne Sommerzeit erleben konnten und freuen uns, dass wir im zurückliegenden Sommersemester eine weitgehende Normalisierung des Universitätsbetriebs erlebt haben. Wie Sie sicherlich wissen, haben Bundestag und Bundesrat kürzlich anlässlich der grundsätzlich weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen; die Landesregierung hat darauf aufbauend einen dreistufigen „Corona-Fahrplan“ für den Herbst und Winter mit entsprechenden Anpassungen der Coronaschutzverordnung angekündigt.

Das Präsidium hat vor diesem Hintergrund nach umfassender Beratung mit den Dekanen und Studiendekan*innen, den Leiter*innen unserer Einrichtungen und Abteilungen sowie den Vertreter*innen von Studierenden und Personalrat einen ebenfalls dreistufigen Plan zur Durchführung des Universitätsbetriebs im Wintersemesters 2022/2023 beschlossen, der sich an den vom Land Niedersachsen angekündigten Stufen (Basisschutz, Schutzstufe 1 und Schutzstufe 2) orientiert. Im Einzelnen gilt für den Universitätsbetrieb im Wintersemester 2022/23:

1. WINTERSEMESTER IN VOLLSTÄNDIGER PRÄSENZ: Der Universitätsbetrieb wird im Wintersemester 2022/2023 grundsätzlich wie schon im zurückliegenden Sommersemester vollständig in Präsenz durchgeführt. Alle Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich in Präsenz vor Ort angeboten. Alle Einrichtungen der Leuphana sind regulär geöffnet, alle Forschungsprojekte können regulär durchgeführt werden. Im dritten Jahr der Pandemie wollen wir damit ein klares Zeichen setzen, dass die Leuphana auf die persönliche Begegnung und den direkten inhaltlichen Diskurs in Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung setzt und die Kultur der Präsenz auf dem Campus zum Wohle von Wissenschaft und Bildung pflegt. Zudem ist unser Bestreben, den Universitätsbetrieb vollständig in Präsenz durchzuführen, Ausdruck einer immer größer werdenden Sorge der Dekan*innen und Studiendekan*innen um die Qualität des Studiums und der Einschätzung, dass die Studienqualität unter den Bedingungen einer weitgehenden digitalen bzw. hybriden Lehre in den zurückliegenden Semestern deutlich gelitten hat. Wir verstehen es als unsere Verantwortung, dass wir diese Entwicklung umkehren und setzen daher klar auf den persönlichen Austausch in Präsenz.

2. SCHUTZMASSNAHMEN BLEIBEN: Derzeit gelten an der Leuphana für das Wintersemester 2022/23 grundlegende Maßnahmen zum Basisschutz (Basis-Schutzstufe: „Allwetter-Szenario“). Hiernach sind alle Universitätsmitglieder wie schon in vorhergehenden Semestern weiterhin verpflichtet, Räume regelmäßig zu lüften (bitte unbedingt per Stoßlüftung, nicht per Dauerlüftung!) und Abstände wann immer möglich einzuhalten. Darüber hinaus empfehlen wir weiterhin, in allen Räumen der Universität eine medizinische oder FFP2-Atemschutzmaske zu tragen, insbesondere in Lehrveranstaltungen. Das Tragen einer Maske ist jedoch bis auf weiteres nicht verpflichtend, auch nicht mehr in Lehrveranstaltungen. Bitte nehmen Sie jedoch unbedingt weiterhin Rücksicht auf die Bedürfnisse von Personen, für die eine Coronainfektion ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellen könnte und treffen Sie auf Bitten dieser Personen angemessene und geeignete Schutzmaßnahmen.

Sollte sich die Pandemie wieder deutlich verschärfen und das Land Niedersachsen aufgrund einer „höheren Belastung des Gesundheitssystems“ entsprechende Verordnungen erlassen, würde an der Leuphana in Lehrveranstaltungen und allen Innenräumen wieder eine allgemeine Pflicht zum Tragen von medizinischen Atemschutzmasken gelten müssen (Schutzstufe 1: „Winterreifen-Szenario“).

Sollte das Land Niedersachsen im weiteren Verlauf des Wintersemesters aufgrund einer „extremen Belastung des Gesundheitssystems“ eine „konkrete Gefahr“ feststellen, würde an der Leuphana wieder eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske gelten (Schutzstufe 2: „Schneeketten-Szenario“). Auch in diesem Szenario würden wir grundsätzlich versuchen, den Universitätsbetrieb weiterhin in Präsenz durchzuführen; würden uns aber in Abhängigkeit von der Schwere der Situation auch vorbehalten, den Universitätsbetrieb wieder weitgehend in digitalen Formaten zu organisieren. Das Land Niedersachsen weist darauf hin, dass es sich hierbei um das „mit Abstand unwahrscheinlichste Szenario“ handelt.

3. LEHRENDE LEHREN IN PRÄSENZ: Alle Lehrenden sind verpflichtet, ihre Lehrveranstaltungen in Präsenz vor Ort durchzuführen. Ausnahmen aufgrund nachgewiesener gesundheitlicher Beschwerden, die eine Lehre in Präsenz nicht erlauben, sind wie in den vorangegangenen Semestern möglich; bitte holen Sie in diesem Fall die Zustimmung des für Ihre Lehrveranstaltung zuständigen Studiendekanats nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests ein.

4. STUDIERENDE STUDIEREN IN PRÄSENZ: Auch alle Studierenden nehmen an ihren Lehrveranstaltungen grundsätzlich in Präsenz vor Ort teil. Lehrende haben die Möglichkeit, wenn es den Lehrbetrieb nicht stört, Studierenden aufgrund spezifischer gesundheitlicher Beschwerden, die eine Lehre in Präsenz nicht erlauben, eine passive Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen per Video-Stream anzubieten, sind dazu aber nicht verpflichtet.

5. BESCHÄFTIGTE KÖNNEN BESTEHENDE HOME-OFFICE-REGELUNGEN NUTZEN: Alle Beschäftigten können weiterhin die in der Zwischenzeit auf Basis der neuen Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit bzw. zur Telearbeit abgestimmten Homeoffice-Regelungen in Anspruch nehmen, sofern eine entsprechende Genehmigung seitens der Personalabteilung vorliegt. Mit Blick auf eine Stärkung der Präsenzkultur auf dem Campus ist darüber hinaus derzeit nicht geplant, die bestehenden Regelungen erneut auszuweiten.

6. IMPFSCHUTZ BLEIBT ENTSCHEIDEND: Uns allen ist daran gelegen, den Universitätsbetrieb auch im kommenden Wintersemester wieder verlässlich in Präsenz durchführen und erleben zu können. Wir möchten Sie daher auch heute noch einmal daran erinnern, dass nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden das zentrale Element für die Überwindung der Pandemie weiterhin der Impfschutz bleibt und seit kurzem aktualisierte Booster-Impfungen zur Verfügung stehen, die noch einmal sehr viel besser auch gegen die aktuell vorherrschenden Omikron-Varianten des Virus schützen – insbesondere auch gegen schwere Krankheitsverläufe. Impfungen werden vom Landkreis Lüneburg auf unserem Campus bis auf weiteres immer dienstags in der ehemaligen Ladenzeile (Raum C25.021) angeboten. Wir laden diejenigen ein, die bisher noch nicht über einen aufgefrischten Impfschutz verfügen, sich (ggf. erneut) impfen bzw. bei weitergehendem Informationsbedarf von Ärzt*innen Ihres Vertrauens entsprechend beraten zu lassen. Impfungen sind weiterhin während der Arbeitszeit möglich.

7. TESTANGEBOTE BLEIBEN BESTEHEN: Das Testzentrum auf dem Campus bleibt bis auf weiteres bestehen und wird in den Räumen der ehemaligen Ladenzeile (Räume C25.008 und C25.009, Zugang über die Rückseite) angeboten. Gleiches gilt derzeit auch für das Testangebot für Beschäftigte der Universität. Bitte testen Sie sich auch weiterhin regelmäßig, um einer Weitergabe von Infektionen vorzubeugen.

Es ist uns als Präsidium ein sehr wichtiges Anliegen, im Interesse einer guten allgemeinen Universitätskultur, eines inhalts- und erfahrungsreichen Betriebs in Forschung, Lehre und Studium und eines guten Miteinanders die Präsenzkultur an der Leuphana auch unter den weiterhin schwierigen Bedingungen beizubehalten und zu stärken. Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren umfangreiche Erfahrungen mit dem Gesundheitsschutz der Universitätsmitglieder unter den Bedingungen der Pandemie gesammelt und sind überzeugt, dass wir unter den genannten Rahmenbedingungen auch im kommenden Wintersemester sowohl den Gesundheitsschutz der Universitätsmitglieder als auch eine gute Kultur der Präsenz in Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung gewährleisten können. Wie schon in den Vorjahren bitten wir Sie dafür auch im kommenden Wintersemester um Ihre achtsame und verständnisvolle Mithilfe und Unterstützung.

Eine besondere Herausforderung im kommenden Wintersemester wird es für uns alle werden, sowohl mit der andauernden Pandemie als auch mit der akuten Energiekrise umzugehen. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund auch hierbei sehr herzlich darum, bei der notwendigen regelmäßigen Lüftung unserer Räume mit einem grundsätzlichen Dilemma umzugehen, denn wir alle sind angehalten regelmäßig zu lüften, dabei aber möglichst Energie zu sparen. Bitte halten Sie daher Fenster und Türen grundsätzlich geschlossen, lüften aber sehr regelmäßig per Stoßlüftung. Bitte verzichten Sie auf Dauerlüftung bei offenen Fenstern und Türen. Auch hierfür: ausgesprochenen Dank. Weitere Informationen zum Umgang mit der Energiekrise finden Sie unter www.leuphana.de/universitaet/entwicklung/nachhaltig/fragen-und-antworten-zum-umgang-mit-der-energiekrise.

Alle aktuellen Informationen zum Umgang der Universität mit dem Coronavirus finden Sie weiterhin unter www.leuphana.de/portale/coronavirus. Für Ihre Fragen, Anmerkungen und Anregungen steht Ihnen darüber hinaus auch weiterhin die Adresse cv-info@leuphana.de zur Verfügung.

Für den Abschluss Ihrer Vorbereitungen auf das Wintersemester 2022/23 wünschen wir Ihnen herzlich alles Gute und bereits heute einen guten Verlauf des nun kommenden Semesters.

Mit großem Dank und herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Jelena Bäumler
Vizepräsidentin College

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Philipp Terhechte
Vizepräsident Professional School

Erich Hörl
Vizepräsident Forschung