Niedersachsen fördert Weiterbildung zu Lieferkettenmanagement für regionale Unternehmen
05.12.2023 Lüneburg. Seit dem Januar dieses Jahres ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten stärken soll. Ein neues Weiterbildungsangebot der Leuphana Professional School nimmt darauf Bezug und beschäftigt sich mit nachhaltigem Lieferkettenmanagement. Der Europäische Sozialfonds und das Land Niedersachsen finanzieren bis zu 70 Prozent der Studiengebühren für Studieninteressierte aus elf Landkreisen Nordostniedersachsens. Das sechsmonatige, berufsbegleitende Zertifikatsstudium startet im April 2024.
Das online angebotene Programm vermittelt akademisch fundiertes Wissen für die praxisnahe Anwendung in regionalen Unternehmen. Ausgehend von internationalen Standards wie dem EU-Lieferkettengesetz und einer unternehmensspezifischen Risikoanalyse entwickeln die Teilnehmenden eine individuelle Lieferkettenstrategie, erwerben Kenntnisse zum Lieferantenmanagement und zur Gestaltung nachhaltiger Liefernetzwerke. Der Nachhaltigkeits-Experte Prof. Dr. Stefan Schaltegger vom Centre for Sustainability Management (CSM) leitet das Zertifikatsstudium „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“.
Das aus vier Modulen bestehende, flexibel studierbare Angebot richtet sich an Fachkräfte aller Branchen und Organisationen, vor allem an Einkäufer*innen, Qualitätsmanager*innen, Supply Chain Manager*innen oder Logistiker*innen. Vorausgesetzt werden eine Hochschulzugangsberechtigung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Um die Förderung bewerben können sich Mitarbeitende regionaler Unternehmen aus den Landkreisen Cuxhaven, Stade, Rotenburg, Osterholz, Verden, Heidekreis, Harburg, Lüneburg, Uelzen, Celle und Lüchow-Dannenberg.
Bewerbungsschluss ist am 29. Februar 2024. Für Interessierte besteht am 18. Januar 2024 bei einem Online-Infoabend die Möglichkeit, das Programm näher kennenzulernen. Weitere Informationen gibt es unter: www.leuphana.de/ze-nachhaltiges-lieferkettenmanagement
Hintergrund:
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen: Sie müssen sicherstellen, dass in ihren Lieferketten alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erfüllt sind, um Reputations- und Sanktionsschäden zu vermeiden. Das Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000, ab Januar 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen und damit dann auch viele Unternehmen in der Region.