Journalist*innen und Aktivist*innen vor missbräuchlichen Zivilklagen schützen

Bernhard Hohlbein im Interview zur aktuellen SLAPP-Richtlinie der EU

26.06.2024 Seit geraumer Zeit greift eine Methode um sich, mit der versucht wird, engagierte Journalist*innen, Aktivist*innen oder Whistleblower, die unliebsame Themen ans Licht bringen, mit einschüchternden Klagen mundtot zu machen.

Deswegen hat der EU-Gesetzgeber eine SLAPP-Richtlinie verbschiedet. Damit sollen zukünftig diejenigen vor missbräuchlichen Zivilklagen mit grenzüberschreitendem Bezug geschützt werden, die sich an der öffentlichen Diskussion beteiligen. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, entsprechende Klagen frühzeitig abzuweisen, um die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Im Interview wird die Richtlinie angesprochen und eine Konkretisierung bei der Umsetzung in deutsches Recht angeregt. Zudem werden mögliche Konsequenzen für die Versicherungswirtschaft erörtert.

„Die EU-Richtlinie hilft diejenigen zu schützen, die Unliebsames in der öffentlichen Diskussion benennen", erklärt Prof. Dr. Bernhard Hohlbein von der Leuphana Law School. „Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sollte der Gesetzgeber den zeitlichen Verfahrensablauf ambitionierter gestalten, als es der weite Rahmen der Richtlinie zulässt.“

Hier finden Sie das komplette Interview mit Professor Hohlbein zur SLAPP-Richtlinie in der Zeitschrift für Versicherungswesen.

©Bernhard Hohlbein
„Don't let them slap you“ - die EU-Richtlinie hilft diejenigen zu schützen, die Unliebsames in der öffentlichen Diskussion benennen.

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  • Prof. Dr. Bernhard Hohlbein