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Professur „Steuerrecht“ (W2/W3, nebenberuflich 20%)

25.06.2026 AN DER FAKULTÄT STAATSWISSENSCHAFTEN UND AN DER PROFESSIONAL SCHOOL DER LEUPHANA UNIVERSITÄT LÜNEBURG IST FOLGENDE NEBENBERUFLICHE PROFESSUR (20% IN ANLEHNUNG W2/W3) GEMÄß § 29 DES NIEDERSÄCHSISCHEN HOCHSCHULGESETZES ZU BESETZEN:

Steuerrecht (W2/W3, nebenberuflich 20%)

Für die Position suchen wir eine engagierte Persönlichkeit mit einem herausragenden fachlichen Profil im Bereich Steuerrecht mit wirtschaftsnahem Schwerpunkt und einem ausgewiesenen Portfolio an erfolgreich umgesetzten und einzigartigen Ideen, die sowohl in das Fachgebiet als auch in die Praxis wirken. Sie vertreten das Steuerrecht mit Fokus auf der Beratung von Familienunternehmen, Unternehmenssteuerrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögensstrukturierung. Dabei setzen Sie sich mit den Entwicklungen und Herausforderungen gesellschaftlicher Transformation aus steuerrechtlicher Perspektive (potenzielle Themen: verhaltenslenkende Steuererhebung, Umverteilung zur Reduzierung sozioökonomischer Disparitäten) auseinander. Sie verfügen zu mindestens einem, bevorzugt mehreren Schwerpunktthemen des Steuerrechts über entsprechende außerhochschulische Berufserfahrung in leitender Position. Akademisch sind Sie durch einen Publikationstrack in führenden Fachzeitschriften/Sammelwerken im Steuerrecht hervorragend ausgewiesen. Sie verfügen über ein national und international sichtbares Netzwerk für fachliche Kooperationen.

Die Professur ist an der Leuphana Law School der Fakultät Staatswissenschaften angesiedelt und strukturell an die Leuphana Professional School angebunden. Sie wirken als Studiengangsleitung für den berufsbegleitenden Master Tax Law – Steuerrecht (LL.M.) in der Leuphana Professional School und erbringen Lehre im Umfang von 2,4 LVS. Sie sind bereit, an der Entwicklung des Weiterbildungsprogramms im Bereich Steuerrecht innovativ mitzuwirken und können Erfahrungen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung vorweisen.

Die Einstellungsvoraussetzungen (W2/W3) richten sich im Übrigen nach § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) und umfassen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaft; das zweite juristische Staatsexamen und eine abgeschlossene Steuerberaterprüfung; Ihre durch Erfahrung und den Einsatz innovativer Lehrformen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung und Ihre besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche, für das Profil der Professur einschlägige Promotion nachgewiesen wird, sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder nachgewiesen als habilitationsäquivalente Leistungen.

Die Professur wird zunächst befristet für die Dauer von fünf Jahren eingerichtet und entsprechend befristet ausgeschrieben. Abhängig von einer Verstetigung der Finanzierung wird eine spätere Entfristung angestrebt. 

An der Leuphana Universität Lüneburg finden Sie eine akademische Gemeinschaft, die offen für wechselnde Perspektiven ist und die den Dialog zwischen den Disziplinen sowie zwischen Forschung und Praxis kultiviert. Wir widmen uns den Herausforderungen der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts mit Engagement und Nachdruck. Als eine Institution in der liberal arts-Tradition leiten wir unsere Studierenden zum selbstständigen Denken, Hinterfragen und Handeln an. Unsere Professor*innen fördern das Bewusstsein für Gender- und Diversitätsaspekte sowohl in der Lehre als auch in der Forschung. 

Die Leuphana Universität Lüneburg strebt eine Erhöhung ihres Professorinnenanteils an. Sie lädt qualifizierte Wissenschaftlerinnen zu einer Bewerbung ausdrücklich ein. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Stellenbesetzung bevorzugt berücksichtigt.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Dekanin der Fakultät Staatswissenschaften, Prof. Dr. Johanna Croon-Gestefeld (johanna.croon-gestefeld@leuphana.de) sowie der Leiter der Professional School, Vizepräsident Prof. Dr. Markus Reihlen (markus.reihlen@leuphana.de) gerne zur Verfügung.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung (bitte ohne Foto) die im Folgenden aufgeführten Unterlagen enthält und bündeln Sie diese für den elektronischen Versand in zwei PDF-Dokumente: a) Anschreiben, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Ergebnisse von Lehrevaluationen (zu max. 3 Veranstaltungen), Kopien der akademischen Abschlüsse, Lehrkonzept sowie b) drei thematisch einschlägige Veröffentlichungen. Bitte fügen Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen (als Excel-Datei) Ihren Unterlagen bei. Hinweise zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

Senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 16. August 2026 mit dem Stichwort „Steuerrecht“ (W2/W3, nebenberuflich) vorzugsweise elektronisch an beko@leuphana.de oder an den Präsidenten der Leuphana Universität Lüneburg, Postfach 2440, 21314 Lüneburg. Im Original zugesandte Bewerbungsunterlagen können wir nicht zurücksenden.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise für Bewerber*innen.

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