Informationen für Lehrende und Studierende: 2. Prüfungsphase im Sommersemester 2021

02.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Lehrende,

Sie haben in der Rundmail vom 2.9.21 Informationen zur Vorbereitung auf die Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/22 auf Basis eines weiterentwickelten Hygienekonzepts der Leuphana erhalten, das sich an den Regelungen der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 25. August 2021 orientiert. Wir haben Sie in diesem Zusammenhang über die Einführung der sogenannten 3G-Regel für Lehrveranstaltungen im Wintersemester informiert, nach der für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen künftig vor jedem Veranstaltungstermin ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Antigen-Schnelltests: bis zu 24 Stunden, PCR-Tests: bis zu 48 Stunden) vorgelegt werden muss.

Nun informieren wir Sie hiermit ergänzend zu den Regelungen für die Lehrveranstaltungen im kommenden Wintersemester darüber, dass die Universität die 3G-Regel bereits ab kommender Woche für alle Prüfungen der 2. Prüfungsphase des Sommersemesters 2021 anwenden wird. Die für das Wintersemester getroffenen Regelungen gelten entsprechend.

Studierende sind entsprechend gebeten, vor Beginn einer Prüfung einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Prüfende sind gebeten, vor Beginn einer Prüfung diesen Nachweisen von den Studierenden einzufordern und zu prüfen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihre Prüfung bzw. Ihren Studiengang zuständigen Kolleg*innen im Studierendenservice.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident