Informationen für Beschäftigte: Arbeits- und Dienstrechtliche Regelungen im Wintersemester 2021/2022

06.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen,

Die Universität strebt nach den ersten Erfolgen der Impfkampagne und aufgrund aktuell verhältnismäßig niedriger Infektionszahlen zum Beginn des Wintersemesters wieder einen weitgehenden Präsenzbetrieb auf dem Universitätscampus an. Dies ist gerade für Studierende, die drei Semester weitgehend nur online studieren konnten, und für viele Forschungsvorhaben eine wichtige und gute Nachricht und entspricht auch unserem universitären Selbstverständnis als Präsenzuniversität, in der wir uns persönlich begegnen und austauschen.

Mit dieser Nachricht möchte ich Sie nach umfangreichen Abstimmungen zwischen Präsidium, Personalrat und den Leitungen der verschiedenen Abteilungen und Einrichtungen der Leuphana über die in diesem Zusammenhang beschlossenen konkreten Regelungen informieren.

  1. PRÄSENZ: Das Präsidium ermutigt alle Beschäftigten der Universität – und hier insbesondere die bereits geimpften und genesenen Kolleg*innen – weiterhin, soweit möglich wieder vollständig in Präsenz auf dem Campus zu arbeiten. Gleichzeitig wissen wir alle um die Sorgen, die die Pandemie weiterhin auslöst. Das Präsidium hat daher beschlossen, die derzeit pandemiebedingt noch geltende Dienstvereinbarung zu Arbeitsplatzalternativen zunächst bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Das bedeutet, dass alle Beschäftigten der Universität mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten auch weiterhin von zu Hause aus arbeiten können, soweit es die Anforderungen der Arbeit erlauben. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 wird der Arbeitsort dann grundsätzlich wieder regulär in Präsenz in der Universität sein. Für mobiles Arbeiten und Telearbeit wird dann eine neue Dienstvereinbarung gelten, die weiterhin Flexibilität ermöglichen wird. Über den Inhalt der neuen Dienstvereinbarung werde ich Sie in Kürze separat informieren.
     
  2. 3G-MODUS: In Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile und Möglichkeiten für einen möglichst geeigneten Betrieb auf dem Campus unter den pandemischen und landesrechtlichen Rahmenbedingungen werden wir im Wintersemester 2021/22 im sogenannten 3G Modus arbeiten. Ab dem 11. Oktober sind daher alle Beschäftigten und auch alle Lehrbeauftragten dazu verpflichtet, bei Anwesenheit innerhalb von Gebäuden der Universität einen 3G-Nachweis erbringen zu können. Dies bedeutet, dass alle Beschäftigten und alle Lehrenden – wie auch alle Studierenden und Besucher*innen der Universität – nachweisen müssen, dass sie entweder vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind (PCR-Test: nicht älter als 48 Stunden, Antigen-Test: nicht älter als 24 Stunden).
     
  3. DIENSTLICHE ERKLÄRUNG: Als geeignetste Form eines Nachweises für Beschäftigte und Lehrende haben wir nach intensiver Abwägung eine sogenannte Dienstliche Erklärung erkannt. Alle Beschäftigten und Lehrenden sind daher dazu verpflichtet, den 3G-Nachweis in Form einer dienstlichen Erklärung zu erbringen. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Universität als Arbeitgeber bzw. dass Vorgesetzte individuelle Kenntnis des Impf-, Genesungs- bzw. Teststatus der Beschäftigten erhalten. Vielmehr reicht eine formalisierte Eigenerklärung, dass ein Status als geimpft, genesen oder getestet vorliegt, ohne dass der spezifische Status erkennbar wird. Bitte gehen Sie mit der Dienstlichen Erklärung gewissenhaft um, da bewusst oder vorsätzlich falsche Angaben schwerwiegende arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können und führen die dienstliche Erklärung künftig immer mit sich, wenn Sie sich in Gebäuden der Universität aufhalten.
    Die Vorlage für die Dienstliche Erklärung finden Sie unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus/beschaeftigte.html.
     
  4. 3G-NACHWEIS: Alle Universitätsmitglieder können ab dem 11. Oktober, z. B. vor Beginn von Besprechungen und Zusammenkünften, verlangen, dass die Teilnehmenden einen 3G-Nachweis in Form der dienstlichen Erklärung vorlegen. Hierdurch soll ein möglichst hohes Sicherheitsniveau für alle Universitätsmitglieder erreicht werden. Im Sinne des gemeinschaftlichen Sicherheitsgefühls und des Infektionsschutzes möchten wir Sie bitten, rege und mit einer Selbstverständlichkeit davon Gebrauch zu machen. Wenn das Vorzeigen der Erklärung so selbstverständlich ist, wie das „Guten Morgen“ zur Begrüßung, wird es schon in wenigen Wochen als normal empfunden werden.
     
  5. TESTNACHWEIS DURCH TESTZENTRUM: Alle nicht geimpften und nicht genesenen Beschäftigten und Lehrenden können den notwendigen tagesaktuellen Test durch einen durch ein Testzentrum bestätigten Testnachweis erbringen. Auf dem Campus der Leuphana steht weiterhin das durch das DRK betriebene Testzentrum zur Verfügung, derzeit in der Cafeteria des Zentralgebäudes. Eine Übernahme der Kosten des Tests durch die Universität kann leider nicht erfolgen.
     
  6. TESTNACHWEIS DURCH KOLLEGIAL ÜBERWACHTEN SELBSTTEST: Alternativ zur Testung durch ein Testzentrum können nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte und Lehrende den notwendigen tagesaktuellen Test durch einen durch Kolleg*innen der Leuphana beaufsichtigten und bestätigten Selbsttest erbringen. Die Universität stellt den betroffenen Kolleg*innen dafür kostenfrei bis zu 5 Selbsttests pro Woche zur Verfügung. Die Beaufsichtigung der Selbsttests kann durch alle hauptberuflich an der Universität beschäftigten Kolleg*innen und bei Bedarf auch durch die einem besonderen Vertrauensschutz unterliegenden Vertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbüro, Vertrauensperson für Schwerbehinderte) erfolgen. Eine Verpflichtung für Kolleg*innen, die Durchführung von Tests zu beaufsichtigen, besteht dabei nicht. Für die beaufsichtigende Person gilt die Zeit der Durchführung als Arbeitszeit, für die zu testende Person dagegen nicht als Arbeitszeit. Bitte bewahren Sie die Bestätigung über einen kollegial beaufsichtigten und bestätigten Selbsttest für den Fall einer notwendigen Nachverfolgung von Infektionsketten für drei Wochen auf.
    Die Vorlage für die Bestätigung eines kollegial beaufsichtigten Selbsttests finden Sie unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus/beschaeftigte.html.
     
  7. SELBSTTESTS: Auch alle bereits geimpften und genesenen Beschäftigten und Lehrbeauftragte können von der Universität weiterhin bis zu zwei Selbsttests pro Woche erhalten. Das Präsidium bittet alle Beschäftigten der Universität, diese Möglichkeit für Selbsttests wahrzunehmen, um Infektionen insbesondere bei Personen ohne Krankheitssymptome weiterhin möglichst frühzeitig entdecken zu können.
    Selbsttests können Sie über die Leitungen Ihrer Abteilung bzw. Einrichtung weiterhin bei der Abteilung Arbeitssicherheit unter arbeitssicherheit@leuphana.de anfordern.
     
  8. MASKENPFLICHT: In allen Universitätsgebäuden besteht weiterhin grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Am Arbeitsplatz bzw. auf einem Sitzplatz dürfen die Masken abgenommen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
     
  9. BESPRECHUNGEN UND ZUSAMMENKÜNFTE: Die Durchführung von Besprechungen und Zusammenkünften ist grundsätzlich wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden über einen 3G-Nachweis in Form der oben genannten Dienstlichen Erklärung verfügen.
     
  10. MENSA: Nachdem die Mensa im Wintersemester ursprünglich zunächst weiterhin im To-Go-Betrieb geöffnet sein sollte, hat uns das Studentenwerk Nordostniedersachsen nach intensiver Abstimmung mit der Universität zwischenzeitlich über ihre Planungen zur Öffnung der Mensa im Wintersemester informiert. Nach aktuellem Stand wird die Mensa während der Startwoche zwischen 7. und 15. Oktober nicht nur ein To-Go-Angebot anbieten, sondern zusätzlich auch den Speisesaal öffnen; ein Zutritt zum Speisesaal wird dabei nur im 2G-Modus (geimpft oder genesen) möglich sein. Zwischen 18. und 22. Oktober wird aufgrund der Personalsituation des Studentenwerks nur ein To-Go-Angebot erhältlich sein. Ab dem 25. Oktober wird die Mensa dann wieder regulär öffnen; auch eine Nutzung des Speisesaals wird dann wieder regulär möglich sein. Für den Zutritt benötigen Sie einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen); ein Zutritt nur mit Tests wird nicht möglich sein. Bis Ende des Jahres werden darüber hinaus Foodtrucks das Essensangebot auf dem Campus ergänzen.
     
  11. ÖFFNUNG DER UNIVERSITÄTSGEBÄUDE: Mit dem Beginn der Startwoche ab Donnerstag, 7. Oktober, werden alle Gebäude der Universität wieder regulär geöffnet sein. Ein Zutritt ist für alle Beschäftigte, Lehrende, Studierende und Besucher*innen der Universität möglich, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Ausgenommen sind lediglich Dienstleister der Universität (wie z.B. Post, Baufirmen etc.), für die jeweils die Regelungen ihres eigenen Hygienekonzeptes gelten.
     
  12. WEITERGEHENDE INFORMATIONEN: Die konkret ab Oktober geltenden arbeits- bzw. dienstrechtlichen Regelungen ebenso wie eine Vorlage für die dienstliche Erklärung sowie eine Vorlage für die Bestätigung eines kollegial beaufsichtigten Selbsttests finden Sie unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus/beschaeftigte.html.
    Bei weitergehenden Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich darüber hinaus bitte gerne weiterhin an cv-info@leuphana.de.

Wir alle wissen um die Sensibilität, die eine Rückkehr in den Präsenzbetrieb auf den Campus erfordert. Aus allen Rückmeldungen der letzten Wochen erkennen wir, dass der Wunsch nach einer Wiederaufnahme des Betriebs der Universität in Präsenz überwältigend groß ist. Andererseits sehen wir auch die Sorgen vor einer Infektion, die die Pandemie bei vielen nach wie vor auslöst. Diese Sorgen einerseits ernst zu nehmen, den Wunsch nach Präsenz andererseits aber möglich zu machen, stand und steht hinter allen Diskussionen, Entscheidungen und Vorbereitungen der letzten Wochen. Es war und ist unser Ziel, einen möglichst vollständigen, aber weiterhin verantwortbaren Präsenzbetrieb zu erreichen.

Die notwendigen intensiven Abwägungen zwischen oftmals widerstreitenden Zielen waren und sind dabei schwierig. Im Namen aller Mitglieder des Präsidiums ist es mir deshalb wichtig zu betonen: So wie wir als Universität und universitäre Gemeinschaft es geschafft haben, die Universität seit März 2020 weitgehend online zu organisieren, so werden wir auch die Rückkehr in einen (sicheren) Präsenzbetrieb schaffen. Ruhe und Gelassenheit im Umgang miteinander und mit auftretenden Problemen und Unsicherheiten werden dabei wichtig sein – und vor allem: Verständnis für die jeweils unterschiedlichen Perspektiven von anderen und der Wille, gemeinsam nach pragmatischen, aber verantwortungsvollen Lösungen zu suchen.

Ihnen allen danke ich vor diesem Hintergrund im Namen aller Präsidiumsmitglieder für Ihr fortwährendes verlässliches Engagement und für Ihr andauerndes Verständnis für die im Einzelnen oftmals schwierigen Herausforderungen. Ein ganz besonderer Dank geht dabei an alle Kolleg*innen, die besonders intensiv in der schwierigen und zeitintensiven Vorbereitung des jetzt anstehenden Wintersemesters und der Abwägung aller unterschiedlichen Interessen beteiligt waren.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident