Informationen für alle Universitätsmitglieder zu Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus im Sommersemester 2022

01.06.2022

Liebe Universitätsmitglieder,
liebe Kolleg*innen, liebe Lehrende, liebe Studierende,

vor dem Hintergrund der zuletzt deutlich gesunkenen Corona-Infektionszahlen, der veränderten juristischen Lage und der Praxis in anderen Hochschulen und Lebensbereichen hat das Präsidium in den letzten Tagen mit den Dekanen, Studiendekan*innen, Leitungen der Abteilungen und Einrichtungen und Vertreter*innen der Studierenden und des Personalrats zum weiteren Umgang der Universität mit dem Coronavirus ab 1. Juni 2022 beraten.

Auf Basis dieser gemeinsamen Beratung hat das Präsidium heute folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Für alle Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Atemschutzmaske zunächst bis zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters bestehen. Auch auf dem Weg zu und von Lehrveranstaltungen sind Teilnehmende an Lehrveranstaltungen verpflichtet, in Gebäuden der Universität eine Atemschutzmaske zu tragen. Lehrende dürfen die Maske wie bisher absetzen, sofern sie einen Abstand von 1,5 Metern zu den Teilnehmenden ihrer Lehrveranstaltung einhalten.
     
  2. In allen anderen Situationen außerhalb von Lehrveranstaltungen entfällt mit dem heutigen Tag die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske. Wir empfehlen allen Universitätsmitgliedern jedoch weiterhin, in allen Situationen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine FFP2- oder medizinische Atemschutzmaske zu tragen.
     
  3. Wir bitten alle Universitätsmitglieder, weiterhin besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse von Personen zu nehmen, für die eine Coronainfektion ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellen könnte. Bitte treffen Sie auf Bitten dieser Personen möglichst angemessene und geeignete Schutzmaßnahmen.
     
  4. Wir möchten alle Kolleg*innen ermutigen, die zum Beispiel aufgrund einer gesundheitlichen Risikosituation ein besonderes Schutzbedürfnis vor einer Infektion mit dem Coronavirus haben, andere Personen bei Bedarf in geeigneter Weise auf dieses Schutzbedürfnis hinzuweisen, z.B. durch einen Aushang an der Tür zu Ihrem Büro. Eine Vorlage können Sie im Intranet herunterladen unter Intranet --> Verwaltung --> Kommunikation --> Geschäftsausstattung.
     
  5. Alle ab heute konkret geltenden Regelungen finden Sie in der aktualisierten Hygienerichtlinie der Universität, die Sie im Intranet nachlesen können unter Intranet --> Grundsätzliches --> Ordnungen und Richtlinien.

Seitens des Präsidiums bedanken wir uns an dieser Stelle einmal mehr für Ihre Umsicht und die gegenseitige Rücksichtnahme aller Universitätsmitglieder in den letzten Wochen und Monaten. Wir hoffen, dass die derzeit sichtbare Normalisierung des universitären Lebens lange anhalten möge und wir weiterhin ein so persönliches, inhaltsreiches und gemeinschaftliches Sommersemester auf dem Campus der Leuphana erleben können.

Alle Informationen finden Sie wie üblich weiterhin unter www.leuphana.de/portale/coronavirus. Bei Fragen steht Ihnen weiterhin die zentrale Mailadresse cv-info@leuphana.de zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School

Erich Hörl
Vizepräsident Forschung