Vornamensänderung ist an der Leuphana möglich
04.07.2022
Sie haben an der Leuphana zwei Möglichkeiten Ihren Geschlechtseintrags und/ oder den Vornamen zu ändern. Eine amtliche Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz und die vorzeitige Namensänderung.
Seit Juni 2022 wird eine vorzeitige Vornamensänderung an der Leuphana ermöglicht. Damit wird der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.) anerkannt.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit dem 1. November 2024 in Kraft. Sobald eine amtliche Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch das Standesamt erfolgt ist, können Studierende einen formlosen Antrag beim Studierendenservice stellen.
Weitere Informationen und eine ausführliche Erläuterung des Vorgehens finden Sie auf dieser Seite.
Kontakt und Rückfragen
- Valentina Seidel, M.A.
- Dr. Kathrin van Riesen