Informationen für Studierende: Studium im Wintersemester 2021/22

13.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,

Wie Sie wissen, streben wir für das kommende Studienjahr soweit wie möglich wieder eine Durchführung unserer Lehrveranstaltungen in Präsenz und eine bestmögliche Nutzung unseres Campus an. Vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der Leuphana als Präsenzuniversität folgt dies dem Ziel, dass wir uns im Studium, in der Lehre, in der Forschung und bei der Arbeit persönlich begegnen können.

Für Ihre emotionale Ausdauer, für Ihre Verbundenheit mit Ihrem Studium und mit der Universität auch unter schwierigen Bedingungen, für Ihre aktive Beteiligung an den digital durchgeführten Lehrveranstaltungen und für Ihr andauerndes Engagement in Initiativen und Projekten auch im digitalen Modus während der letzten Semester danken wir Ihnen zunächst noch einmal ausdrücklich und sehr herzlich. Wir wissen, dass ein Studium in einer Zeit der Krise nicht einfach war und auch weiterhin nicht einfach ist, besonders für diejenigen von Ihnen, die Ihr Studium im letzten Jahr weitgehend online beginnen mussten. Gerne wollen wir alle in den letzten Semestern gewonnenen Erfahrungen nutzen, um innovative digitale Lehr-/Lernformate auch nach Rückkehr in die Präsenzlehre nutzen und weiterentwickeln zu können. Digitale Lehr-/Lernformate können und sollen die Präsenzlehre auf dem Campus nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen, ohne die für die Leuphana so wichtige persönliche Begegnung und Interaktion auf dem Campus einzuschränken.

Der Präsenzbetrieb im jetzt kommenden Wintersemester wird vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im sogenannten „3G-Modus“ stattfinden. Die hierfür notwendigen Entscheidungen haben wir nach umfangreichen Abstimmungsprozessen getroffen, auch unter Beteiligung des AStA, der die studentischen Interessen breit und in allen verschiedenen Aspekten vertreten hat. Wir haben dabei intensiv diskutiert und abgewogen zwischen dem vielfältigen Wunsch nach Präsenz und universitärem Leben, den Anforderungen für einen sicheren Universitätsbetrieb, aber auch den zusätzlichen Belastungen und Einschränkungen, die der Präsenzbetrieb im 3G-Modus nach sich zieht.

Wir wollen diesen Weg gemeinsam mit Ihnen und im wechselseitigen Vertrauen umsetzen. Wir müssen dabei wissen, dass es sowohl Universitätsmitglieder gibt, die eine möglichst umfassende Sicherheit bevorzugen, als auch Universitätsmitglieder, die anderen Beweggründen und Risikoeinschätzungen folgen. Vor diesem Hintergrund geht es uns um gute Abwägung von sich teilweise widersprechenden Interessen und um das Suchen und Finden von Lösungen für einen von möglichst allen getragenen pragmatischen Universitätsbetrieb in Präsenz – auch unter sich ggf. im Verlauf des Semesters noch verändernden Rahmenbedingungen. Wir stellen dabei fest, dass die Rückkehr zur Präsenz unter den Bedingungen einer noch nicht vollständig zum Ende gekommenen Pandemie in mancher Hinsicht komplexer ist als die Umstellung auf Onlinelehre zu Beginn der Pandemie. Wir hoffen, dass sich vieles einspielen wird und ab Frühjahr – und damit möglichst ab dem Sommersemester 2022 – alle gewohnten Freiheiten des Studiums wieder vollständig möglich sein werden.

Ihre Bereitschaft, sich im kommenden Wintersemester erneut auf veränderte Rahmenbedingungen einzustellen – und ggf. wiederum zusätzliche Anstrengungen in Kauf zu nehmen, um ein gutes Studium für Sie selbst wie auch für Ihre Kommiliton*innen zu erreichen – schätzen wir vor diesem Hintergrund außerordentlich. Dies ist eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der Universität, und dafür danken wir Ihnen sehr herzlich.

Bitte verstehen und beachten Sie die nachfolgenden ausführlichen organisatorischen Hinweise für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im kommenden Wintersemester in diesem Sinne:

  1. STUDIUM UND PRÜFUNGEN IN PRÄSENZ
    Alle Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/22 finden im Grundsatz in Präsenz auf dem Campus der Universität in einem regulären Modus statt, d.h. in der Regel als wöchentliche Lehrveranstaltung oder als Blockveranstaltung. Dies bedeutet, dass Sie als Studierende grundsätzlich wie gewohnt in Präsenz auf dem Campus studieren. Gleiches gilt für Prüfungen.

    Wenn Sie zu denjenigen Studierenden gehören, die a) sich aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können oder b) zu einer Personengruppe gehören, für die das RKI eine Impfung (noch) nicht empfiehlt bzw. erst kürzlich empfohlen hat – und sich deswegen trotz 3G-Regel nicht dem Kontakt mit möglicherweise trotz Impfung oder negativen Tests ansteckenden Personen aussetzen wollen –, oder c) sich regelmäßig im Ausland aufhalten und glaubhaft machen, pandemiebedingt nicht nach Deutschland einreisen zu können, wenden Sie sich bitte an ihre Lehrenden, um eine individuelle Lösung zu finden und im Einzelfall eine Vereinbarung zu treffen, auf welche Weise Sie sich den Inhalt ihrer Lehrveranstaltung alternativ aneignen können. Eine entsprechende Lösung kann beispielsweise in einer individuellen Betreuung durch Ihre Lehrenden (z.B. Literaturstudium mit individuellen Feedbackmöglichkeiten, Moodle-Aufgaben, Leseprotokolle in Verbindung mit Sprechstunden o. ä.) liegen. Voraussetzung ist, dass Sie die oben genannten Voraussetzungen gegenüber Ihren Lehrenden glaubhaft machen, im Fall medizinischer Gründe durch die Vorlage eines ärztlichen Attests.
     
  2. 3G-MODUS
    Aufgrund der rechtlichen Erfordernisse und des Gesundheitsschutzes gilt im Wintersemester 2021/22 in Abwägung der verschiedenen Belange und Rechtsgüter innerhalb aller Gebäude der Leuphana Universität Lüneburg grundsätzlich ein 3G-Modus. Der Zutritt zu und der Aufenthalt in Gebäuden ist damit für Studierende – wie im Übrigen auch für Lehrende, Beschäftigte und Besucher*innen der Universität – nur möglich, wenn Sie vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind (Antigen-Test: 24 Stunden gültig, PCR-Test: 48 Stunden gültig).

    Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie für den Aufenthalt in Gebäuden der Universität (z.B. in der Bibliothek) müssen Sie den Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind, jederzeit erbringen können. Ein Coronatest muss von einem anerkannten Testzentrum bestätigt sein; Selbsttests sind nicht zulässig.

    Um insbesondere jüngere Studierende, deren vollständige Impfung aufgrund der späten Impfempfehlung für 12 bis 17jährige noch nicht abgeschlossen werden konnte, in einer Übergangsphase zu unterstützen, wird die Leuphana die Kosten für die Durchführung von Coronatests im Testzentrum auf dem Campus (in der Cafeteria des Zentralgebäudes) während der Startwoche und während der ersten Semesterwoche (11.-22. Oktober) weiterhin übernehmen. Bei Vorlage Ihres Studierendenausweises ist die Durchführung von Coronatests für Sie damit bis zum 22. Oktober kostenlos möglich. Die Übernahme der Kosten für Tests, die in anderen Testzentren oder nach dem 22. Oktober durchgeführt werden, wird nach aktuellem Stand leider nicht möglich sein. Die Universität folgt damit den politisch von Bund und Ländern ausgehandelten Prinzipien zum Umgang mit den Coronatests.

    Wenn Sie zu denjenigen Studierenden gehören, die sich aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, können Sie Coronatests bei allen Teststellen weiterhin kostenlos durchführen.

    Wenn Sie zu denjenigen Studierenden gehören, die im Ausland mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff geimpft worden sind, empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich einer erneuten Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff zu informieren und ggf. die Impfangebote bei Ihren Hausärzten oder bei den auf dem Campus der Leuphana angebotenen Impfterminen wahrzunehmen. Solange Sie nicht vollständig mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft sind, sind sie verpflichtet, für den Zutritt zu Gebäuden der Universität einen gültigen Coronatest nachweisen zu können.
     
  3. EINLASSKONTROLLEN IN HÖRSÄLEN
    Bei allen Lehrveranstaltungen mit großen Studierendenzahlen, die im Auditorium (ggf. in Verbindung mit dem Forum) oder in den Hörsälen 1-4 stattfinden, wird eine 3G-Kontrolle am Einlass durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Im Zugangsbereich zu den Hörsälen werden hierfür Container aufgestellt; die Kontrollen für das Auditorium werden sich im Foyer des Zentralgebäudes befinden. Alle Kontrollen werden digital mit Hilfe der zur Kontrolle der europäischen Coronazertifikate entwickelten Cov Pass Check-App durchgeführt. Zur Vermeidung von Verzögerungen durch die Kontrollen bitten wir Sie, nach Möglichkeit bereits 15-30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn zu erscheinen; Sie benötigen für den Zugang einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mit digitalem oder ausgedrucktem QR-Code und ein Ausweisdokument. Die 3G-Kontrollen in Hörsälen werden vollständig für alle Teilnehmenden unabhängig von der Höhe der Inzidenz oder vom Vorliegen einer Warnstufe im Landkreis Lüneburg durchgeführt.
     
  4. EINLASSKONTROLLEN IN SEMINARRÄUMEN
    Bei allen Lehrveranstaltungen, die in anderen Lehrveranstaltungsräumen als im Auditorium oder in den Hörsälen 1-4 stattfinden, findet die 3G-Kontrolle direkt durch die Lehrenden vor Beginn Ihrer Lehrveranstaltung am Eingang oder im Seminarraum statt.

    Für den Fall, dass für den Landkreis Lüneburg keine Warnstufe gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung gilt und die wöchentliche Inzidenz pro 100.000 Einwohner unter 50 liegt, sind Lehrende gebeten, Ihren 3G-Nachweis und Ihren Identitätsnachweis in Stichproben zu kontrollieren. Wenn Sie aufgrund Ihres individuellen Sicherheitsbedürfnisses eine vollständige 3G-Kontrolle wünschen, haben alle Studierenden allerdings das Recht, von Ihren Lehrenden die vollständige Durchführung einer 3G-Kontrolle zu verlangen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall möglichst einige Zeit vor Beginn der Lehrveranstaltung per E-Mail bei Ihren Lehrenden.

    Für den Fall, dass für den Landkreis Lüneburg entweder die Warnstufe 1 gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung oder eine wöchentliche Inzidenz pro 100.000 Einwohner*innen von mehr als 50 festgestellt würde, wird eine flächendeckende Kontrolle des 3G-Status der Studierenden verpflichtend und notwendig. Die Durchführung von Stichprobenkontrollen wäre in diesem Fall gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung nicht mehr ausreichend. Dieser Fall liegt derzeit allerdings glücklicherweise nicht vor.

    Ihre Lehrenden sind gebeten, bei der 3G-Kontrolle auf die gebotene Vertraulichkeit zu achten. Lehrende haben die Möglichkeit, zur Überprüfung bei Bedarf eine Unterstützung durch weitere Mitarbeitende bzw. durch studentische Hilfskräfte zu nutzen.

    Für die Durchführung der Kontrollen geben wir folgende weitere organisatorische Hinweise:
    a) Sie können Ihren 3G-Nachweis sowohl digital über die Corona-Warn-App oder die CovPass-App als auch analog über einen Papierausdruck (mit QR-Code) erbringen.
    b) Die Kontrolle Ihres Nachweises wird entweder über die „CovPass Check“-App des Robert-Koch-Instituts oder analog erfolgen. Beim Scannen der digitalen Zertifikate prüft und bestätigt die App die Gültigkeit Ihres Zertifikats. Es erfolgt keine Speicherung oder Weiterleitung von Daten.
    c) Wenn Sie einen 3G-Nachweis nicht erbringen können, dürfen Sie die Lehrveranstaltungsräume nicht betreten. Lehrende sind dazu befugt und auch dazu verpflichtet, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Studierende von einer Lehrveranstaltung auszuschließen und des Raumes zu verweisen, wenn sie sich der Kontrolle widersetzen oder einen gültigen 3G-Nachweis nicht erbringen können.
     
  5. ABSTANDSREGELN, MASKENPFLICHT UND LÜFTUNG
    Aufgrund der verfügbaren Raumkapazitäten und Raumgrößen werden die Lehrveranstaltungsräume der Leuphana im Wintersemester wieder mit regulärer Kapazität und Sitzplatzanzahl eingerichtet. Wann immer es die Raumkapazitäten erlauben, soll jedoch weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wir bitten Sie, wann immer möglich weiterhin auf die Einhaltung dieses Mindestabstands zu achten.

    Grundsätzlich gilt in allen Gebäuden der Universität weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske. An einem Sitzplatz in Lehrveranstaltungen darf die Maske abgenommen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Lehrende dürfen die Maske in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ebenfalls abnehmen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

    Sofern Ihr Lehrveranstaltungsraum nicht über eine Lüftungsanlage verfügt, bitten wir Sie um Mithilfe, den Raum regelmäßig in einem Abstand von 20 Minuten für eine Dauer von mindestens 3 bis 10 Minuten durch vollständiges Öffnen der Fenster zu lüften. Alternativ können Sie den Raum durch Öffnen eines Drittels der Fensterfläche dauerlüften. Lüftungsanlagen werden durch das Gebäudemanagement unter Volllast betrieben, eine zusätzliche Lüftung ist in diesen Räumen in der Regel nicht notwendig.
     
  6. KONTAKTNACHVERFOLGUNG
    Die Universität ist verpflichtet, im Infektionsfall zur schnellen und präzisen Unterstützung der Gesundheitsämter eine Kontaktnachverfolgung aller Teilnehmenden an (Lehr-)Veranstaltungen zu gewährleisten. Im Wintersemester wird die Kontaktverfolgung anders als in den vorhergehenden Semestern nicht mehr über myStudy, sondern über ein QR-Code basiertes System erfolgen, das ursprünglich an der Ostfalia Hochschule in Niedersachsen entwickelt und an die Bedürfnisse der Leuphana angepasst worden ist. Zum Einsatz dieses Systems geben wir Ihnen folgende organisatorische Hinweise:
    a) Alle Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen sind verpflichtet, sich mit ihren Kontaktdaten zu registrieren bzw. vor Beginn der Lehrveranstaltung anzumelden.
    b) Zur Registrierung finden Sie in allen Seminarräumen und Hörsälen an den Eingängen einen QR-Code. Sie sind verpflichtet, diesen QR-Code vor Beginn ihrer ersten Veranstaltung mit ihrer Handy-, Tablet- oder Notebook-Kamera zu scannen, um zu einer mobilen Webseite zu gelangen, auf der einmalig eine Erfassung der persönlichen Kontaktdaten erfolgt. Die Registrierung in weiteren Räumen ist anschließend in der Regel direkt und ohne die erneute Erfassung von Kontaktdaten möglich, da diese Angaben in einem Cookie gespeichert und wiederverwendet werden.
    c) Bei jedem weiteren Besuch des Raumes führt der Scan des QR-Codes direkt zur Anmeldung im jeweiligen Raum („Kommen“).
    d) Bei Verlassen des Raumes müssen Sie den Code erneut scannen, um sich abzumelden. Ist die Webseite auf dem Mobilgerät noch geöffnet, ist auch die direkte Abmeldung möglich („Gehen“).
    e) An- und Abmeldung sind auch direkt über die Webseite https://qr.leuphana.de mit der im Raum aushängenden PIN möglich.
    f) Alle Daten werden datenschutzkonform auf Servern der Leuphana verarbeitet und nach der von den Gesundheitsämtern verlangten Frist gelöscht.
    g) Sollten Sie sich nicht digital über ein Smartphone, ein Tablet oder einen Laptop an- und abmelden können, liegen in den Seminarräumen Formulare zur Kontaktnachverfolgung aus; diese können auch unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus/studierende.html heruntergeladen werden.
    Die Registrierung über den QR-Code ist jedoch stets zu präferieren, da die Kontaktnachverfolgung auf diesem Weg bei Bedarf wesentlich einfacher möglich ist als über die analogen Formulare.
    Bitte übergeben Sie die ausgefüllten Formulare nach jeder Lehrveranstaltung an Ihre Lehrenden, die sie für einen Zeitraum von drei Wochen zwecks Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten vertraulich aufbewahren und im Anschluss datenschutzkonform vernichten werden.
    h) Eine Anleitung zur Nutzung der Kontaktverfolgung finden Sie auch hier: https://anleitungen.leuphana.de/doku.php/kontaktverfolgung
     
  7. DURCHFÜHRUNG GROSSER LEHRVERANSTALTUNGEN
    Nach intensiver Abwägung hat das Präsidium entschieden, dass Lehrveranstaltungen in den großen Hörsälen (Auditorium, Hörsäle 1-4) zwar in Präsenz und grundsätzlich ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl durchgeführt werden, diese Lehrveranstaltungen allerdings zusätzlich online übertragen werden sollen.

    Diese Entscheidung steht vor dem Hintergrund folgender Abwägung: Einerseits äußern Studierende wie auch Lehrende den Wunsch nach Lehrveranstaltungen in Präsenz wie auch den Wunsch nach Lehrveranstaltungen in Sicherheit. Andererseits würde eine Durchführung der großen Lehrveranstaltungen rein online dazu führen, dass ein logistisches Problem für all diejenigen Studierenden entstünde, die im Anschluss an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen müssen. Die Vorlesungen in den großen Hörsälen sollen daher in Präsenz stattfinden, aber auch online übertragen werden, um sowohl denjenigen Studierenden, die sich in großen Hörsälen mit vielen Kommiliton*innen nicht sicher fühlen, und zugleich denjenigen Studierenden, die im Anschluss an einer weiteren Veranstaltung in Präsenz teilnehmen, ein Studium zu ermöglichen. Wir erwarten, auf diese Weise eine Aufteilung der Teilnahmezahlen zwischen Präsenz vor Ort und Online zu Hause erreichen zu können, so dass ein sicherer Präsenzbetrieb und gleichzeitig ein stabiler Onlinebetrieb ohne Engpässe bei Arbeitsplätzen und WLAN-Verbindungen auf dem Campus erreicht werden können.

    Wenn Sie an den großen Lehrveranstaltungen im Auditorium oder in den Hörsälen 1-4 online von zu Hause aus oder ggf. auch in campusnahen Lerngruppen teilnehmen wollen, erhalten Sie den Link zur Lehrveranstaltung wie aus den vergangenen Semestern gewohnt über myStudy. Alternativ können Sie auch vor Ort im jeweiligen Hörsaal teilnehmen.

    Um das Maß an Sicherheit in den Hörsälen zusätzlich zu erhöhen, werden wir die Sitzplätze in unseren Hörsälen in Zonen aufteilen, so dass verbleibende Infektionsrisiken gemindert werden können. Die Zonen verfügen jeweils über getrennte QR-Codes zur Kontaktnachverfolgung, so dass im Infektionsfall die Kontaktnachverfolgung vereinfacht wird und das Risiko von Quarantänemaßnahmen verringert werden kann.
     
  8. WLAN-ABDECKUNG
    Aufgrund der stark gestiegenen Nutzung von Videokonferenzen und des verbleibenden Anteils von online bzw. hybrid durchgeführten Lehrveranstaltungen erwarten wir im Wintersemester eine sehr stark ansteigende Beanspruchung des WLAN-Netzes der Universität. Leider ist davon auszugehen, dass die Versorgung der Räume mit WLAN für die zu erwartende Beanspruchung nicht ausreichend ist und es zumindest bei Belastungsspitzen zu Einschränkungen kommen kann. Wir bitten Sie daher, wann immer möglich Alternativen zum WLAN (Mobile Daten) zu nutzen.
     
  9. MENSA
    Nachdem die Mensa im Wintersemester ursprünglich zunächst weiterhin im To-Go-Betrieb geöffnet sein sollte, hat uns das Studentenwerk Nordostniedersachsen zwischenzeitlich über seine Planungen zur Öffnung der Mensa im Wintersemester informiert. Während der derzeit laufenden Startwoche bietet die Mensa nicht nur ein To-Go-Angebot an, sondern hat erstmals seit langem zusätzlich auch den Speisesaal geöffnet; ein Zutritt zum Speisesaal ist dabei nur im 2G-Modus (geimpft oder genesen) möglich. Zwischen 18. und 22. Oktober wird aufgrund der Personalsituation des Studentenwerks nur ein To-Go-Angebot erhältlich sein. Das Studentenwerk plant, die Mensa voraussichtlich ab dem 25. Oktober dann wieder regulär zu öffnen; auch eine Nutzung des Speisesaals soll dann wieder regulär möglich sein. Für den Zutritt zum Speisesaal benötigen Sie einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen); ein Zutritt nur mit Tests wird nicht möglich sein. Bis Ende des Jahres werden darüber hinaus zusätzliche Foodtrucks das Essensangebot auf dem Campus ergänzen.
     
  10. STUDENTISCHE ARBEITSPLÄTZE
    Für Sie als Studierende stehen Arbeitsplätze grundsätzlich an verschiedenen Orten auf dem Campus zur Verfügung, u.a. im Lesesaal der Bibliothek, in allen nicht für Lehrveranstaltungen genutzten Seminarräumen (außer Labore), im Zentralgebäude und in Gebäude 14. Voraussichtlich werden außerhalb der Essenszeiten auch in der Mensa Arbeitsplätze eingerichtet werden können. Auch an diesen Orten sind Sie verpflichtet, sich mit ihren Kontaktdaten anzumelden, um eine Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall zu gewährleisten. Wir bitten Sie, diese Anmeldung gewissenhaft vorzunehmen.
     
  11. ÖFFNUNG DER UNIVERSITÄTSGEBÄUDE
    Alle Gebäude der Universität sind im Wintersemester wieder regulär geöffnet. Ein Zutritt ist für alle Beschäftigten, Lehrenden, Studierenden und Besucher*innen der Universität möglich, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen.
     
  12. WEITERGEHENDE INFORMATIONEN
    Weitere Informationen finden Sie unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus.html.
    Bei weitergehenden Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich darüber hinaus bitte gerne weiterhin an cv-info@leuphana.de.

Wir alle wissen um die Sensibilität, die eine Rückkehr in den Präsenzbetrieb auf den Campus erfordert. Ihnen allen danken wir vor diesem Hintergrund für Ihr fortwährendes Engagement in Ihrem Studium an der Leuphana und für Ihr andauerndes Verständnis für die im Einzelnen oftmals schwierigen Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen freuen wir uns zugleich auf ein inhaltsreiches Wintersemester an der Leuphana – wieder in Präsenz, wieder mit persönlichen Begegnungen, wieder mit Ideen und Austausch vor Ort, wieder auf einem belebten und lebhaften Campus.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident