Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst auf das Lehramt an berufsbildenden Schulen für Sozialpädagogik und Nachweis dafür erforderlicher berufspraktischer Tätigkeiten:

Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist der Nachweis über eine einjährige bzw. zweijährige für die Fachrichtung förderliche berufspraktische Tätigkeit oder Berufsausbildung. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst.

- Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Land Niedersachsen)

Staatliche Anerkennung

Erwerb der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in:

Mit dem Abschluss Ihres BA Sozialpädagogik an der Leuphana Universität haben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben. Zum Erwerb des Berufsschutzes und damit verbundener Sonderstellungen, Rechte und höherer Vergütungsansprüche nach dem Tarifrecht haben Sie nach dem Studium noch die Möglichkeit, die sogenannte staatliche Anerkennung zu als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in zu erwerben. An der Leuphana Professional School wird deshalb im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur das Berufspraktikum angeboten, das sich postgradual an Ihr Studium anschließt und mit dem Sie diese staatliche Anerkennung erwerben können.

Weitere Informationen zum Berufspraktikum und zum Erwerb der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in