Erwerb der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in
Mit dem Abschluss Ihres Bachelor- oder Diplom-Studiums in Sozialarbeit und Sozialpädagogik haben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben, erhalten jedoch noch nicht den Berufsschutz und die damit verbundenen Sonderstellungen, Rechte und höheren Vergütungsansprüche nach dem Tarifrecht. Dazu müssen Sie nach dem Studium noch die staatliche Anerkennung erwerben. An der Leuphana Professional School wird deshalb im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur das Berufspraktikum angeboten, das sich postgradual an Ihr Studium anschließt und mit dem Sie diese staatliche Anerkennung erwerben können.
Wenn Sie Ihren Abschluss an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erworben haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, über ein Berufspraktikum und die begleitenden Lehrveranstaltungen an der Leuphana Universität Lüneburg die staatliche Anerkennung zu erhalten. Bitte beachten Sie dafür zusätzlich den unteren Abschnitt "Weiterführende Hinweise".
Video
Eine Zusammenfassung des Prozesses zum Erwerb der staatlichen Anerkennung finden Sie auch in diesem Video (externer Link).
Der Erwerb der staatlichen Anerkennung über das Berufspraktikum
Ziele des Berufspraktikums
Im Berufspraktikum sollen Sie
- die im Studium erworbenen Kenntnisse in einem Arbeitsfeld exemplarisch anwenden und überprüfen
- sich sachgerecht in die praktische Sozialarbeit/Sozialpädagogik und die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten einarbeiten
- die eigenen Fachkenntnisse vertiefen
Die berufspraktische Phase dient auch dem Erwerb einer eigenen beruflichen Identität als Sozialarbeiter*in. Das Berufspraktikum besitzt zudem die Funktion einer Berufseinmündungsphase und kann als Sprungbett in ein späteres Beschäftigungsverhältnis dienen.
Ablauf des Berufspraktikums
Nach erfolgter Suche einer geeigneten Berufspraktikumsstelle stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung des Berufspraktikums binnen Monatsfrist bei der Praktikumsstelle. Diesem sind ein Ausbildungsvertrag sowie ein Ausbildungsplan, der Bestandteil des Vertrags ist, beizufügen. Zudem ist durch Sie eine Betreuungsperson der Hochschule zu wählen. Während des Berufspraktikums besuchen Sie die begleitenden Lehrveranstaltungen und reichen eine Zwischenbeurteilung der Ausbildungsstelle nach Ablauf der Hälfte der Ausbildungszeit ein. Die Berufspraktische Phase schließen Sie durch ein Kolloquium ab, zu dem neben dem Antrag auf Zulassung eine Endbeurteilung der Ausbildungsstelle sowie ein Praktikumsbericht einzureichen sind. Werden diese jeweils für sich positiv bewertet werden und wird über ein einzureichendes behördliches Führungszeugnis die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit bescheinigt, verleiht Ihnen die Hochschule die staatliche Anerkennung.
Detailinformationen und notwendige Formulare
Die Praktikumsverwaltung stellt Ihnen alle relevanten Informationen, zum Beispiel auch eine Liste mit aktuellen Berufspraktikumsstellen, auf der Lernplattform Moodle kennwortgeschützt zur Verfügung. Wenn Sie den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher absolviert haben, werden Sie dem Moodle-Kurs automatisch zugeordnet. Sind Sie Absolventin oder Absolvent der ausgelaufenen Studiengänge Diplom Sozialarbeit/Sozialpädagogik (FH Nordnostniedersachsen) oder des Bachelorstudiengangs Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Leuphana Universität Lüneburg), nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit der Praktikumsverwaltung auf. Sie erhalten dann die entsprechenden Zugangsdaten.
Weiterführende Hinweise für
Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen
Wenn Sie Ihren Abschluss in Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Sozialer Arbeit nicht in Lüneburg erworben haben, bietet Ihnen die Leuphana Universität Lüneburg prinzipiell die Möglichkeit, die von der entsendenden Hochschule geforderten das Berufspraktikum begleitenden Lehrveranstaltungen in Lüneburg im maximalen Umfang von 14 Tagen zu absolvieren. Dies geschieht zunächst unter der Voraussetzung, dass Sie eine entsprechende Praktikumsstelle im Einzugsbereich Lüneburgs gefunden haben und die entsendende Hochschule diese Möglichkeit des externen Absolvierens der Veranstaltungen ermöglicht. Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, wenden Sie sich einfach an die Praktikumsverwaltung. Wenn in Lüneburg zudem entsprechende Kapazitäten bestehen, können Sie die Veranstaltungen besuchen. Dieses wird auf einem von Ihnen vorzulegenden entsprechenden Formblatt der Hochschule oder einem formlosen Anschreiben bescheinigt.
Die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen ist für Sie – wie auch für die Absolventinnen und Absolventen in Lüneburg – gebührenpflichtig.
In Ausnahmefällen, wenn die entsendende Hochschule dies ermöglicht und in Lüneburg Kapazitäten sind, können Sie auch im gesamten Verfahren – von der Genehmigung bis zum Kolloquium – übernommen werden. Auch in diesen Fällen gilt das oben beschriebene.
Personen, die die Gleichstellung eines ausländischen Bildungsabschlusses beantragen
Wenn Sie einen Antrag auf Gleichstellung eines im Ausland erworbenen Abschlusses in Hinblick auf die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge stellen möchten, sollten Sie zunächst folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beschaffen bzw. bereithalten:
- eine tabellarische Übersicht in deutscher Sprache der absolvierten Ausbildungsgänge und der bisherigen einschlägigen Berufsausübung
- Nachweis des Ausbildungsabschlusses
- Informationen zum Ausbildungsabschluss (Inhalte des Studiums und deren zeitlicher Umfang etc.)
- Nachweise der einschlägigen Berufserfahrungen (Arbeitszeugnisse)
- falls vorhanden eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat
- ggf. sonstige relevante Befähigungsnachweise (zum Beispiel zu beruflichen Weiterbildungen)
- ggf. Zeugnis über die Kenntnisse der deutschen Sprache
- ggf. vorliegende Nachweise der einschlägigen Berufserfahrungen (Arbeitszeugnisse)
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- eine formlose Erklärung, ob schon bei einer anderen Stelle ein Antrag auf gleichwertige Befähigung gestellt wurde und ggf. den entsprechenden Bescheid
Sind die Dokumente im Original nicht in Deutsch abgefasst, reichen Sie bitte zusätzlich eine Übersetzung durch eine*n öffentlich bestellte*n oder vereidigte*n Dolmetscher*in oder Übersetzer*in im Original oder in beglaubigter Kopie ein.
Unter Umständen kann eine gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit bis zu einem halben Jahr auf das Berufspraktikum angerechnet werden (vor dem Beginn des Berufspraktikums haben Sie die Möglichkeit, dazu einen Antrag auf Anrechnung gleichwertiger hauptberuflicher Tätigkeitenzu stellen).
Hinweis: Die mögliche Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen wird nicht durch die Leuphana Universität Lüneburg vorgenommen. Die Praktikumsverwaltung prüft lediglich, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, die staatliche Anerkennung in Niedersachsen absolvieren zu können. Vor formeller Antragstellung empfehlen wir Ihnen ein (kostenloses) Beratungsgespräch.
Nach Antragstellung und Eingang der geforderten Unterlagen erhalten Sie innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch nach vier Monaten, einen Bescheid über das Prüfergebnis der gleichwertigen Befähigung.
In Folge dessen wird Ihnen ggf. die Teilnahme an einer Eignungsprüfung empfohlen oder erhalten Informationen über die Möglichkeit, einen Anpassungslehrgang zu studieren. Dessen Inhalte werden ggf. individuell für Sie zusammengestellt.
Der Antrag auf Gleichstellung ist gebührenpflichtig. Darüber hinaus können für Sie im Rahmen eines möglichen Anpassungslehrgangs noch weitere Gebühren anfallen.
Kontakt & Beratung
Leitung Praktikumsverwaltung
Dipl. Soz.Arb/Soz.Päd. Jens Gummlich
Rotenbleicher Weg 84, W.046
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-7842
jens.gummlich@leuphana.de