Master in Auditing - Wirtschaftsprüfung: Bewerbung
Wir freuen uns, dass Sie den Masterstudiengang Auditing an der Professional School der Leuphana Universität Lüneburg studieren möchten. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Bewerbung für das Studium der Wirtschaftsprüfung.
Hinweis: Die Bewerbungsfrist endet offiziell am 30.11.2024. Spätere Bewerbungen können auf persönliche Anfrage und je nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Bitte senden Sie eine E-Mail an die Studiengangskoordination.
Eine Anleitung zu Ihrer Bewerbung an der Professional School mit dem System myCampus finden Sie hier.
Bitte wählen Sie in myCampus unter "Meine Bewerbungen" folgendes aus:
- Studienbeginn: Sommersemester 2025
- Art des Studiums: Masterstudium
- Abschlussziel: Master of Arts
- Studium: Master in Auditing
- Einstiegssemester: 1
- Form des Studiums: Weiterbildungsstudium
Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Master in Auditing erfordert
- einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss,
- mindestens 6 Monate Berufserfahrung in der Wirtschaftsprüfung, davon drei Monate Prüfungstätigkeit (vor Aufnahme des Studiums)
- eine erfolgreich absolvierte Leuphana-Zugangsprüfung: die Zugangsprüfung findet in an zwei aufeinander folgenden Tagen in der ersten Januarwoche statt (1. Tag BWL/VWL/Wirtschaftsrecht). Sollten nach der ersten Zugangsprüfung noch Studienplätze verfügbar sein, findet eine zweite Zugangsprüfung in der dritten Februarwoche statt.
Die Zugangsklausuren für den Studienstart 2025 finden am Montag, 6., sowie Dienstag, 7. Januar 2025, statt.
Ordnungen zu Zugang, Zulassung und Gebühren im Master Auditing
Rechtlich verbindliche Informationen rund um Zugang, Zulassung sowie die Gebühren finden Sie in den nachstehenden Ordnungen.
Studienstart und Bewerbungsfrist
Der berufsbegleitende Master in Auditing startet am 2. Mai eines jeden Jahres. Bewerbungen sind bis 30. November des Vorjahres online möglich.
Hinweis:
Bis zum Studienstart ist der Nachweis über die Ableistung von
- drei Monaten Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine Beschäftigung in einer vereidigten Buchprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen, einer Buchprüfungsgesellschaft, einem genossenschaftlichen Prüfungsverband oder der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder einer überörtlichen Prüfungseinrichtung für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 3 WPAnrV) sowie
- drei Monaten Prüfungstätigkeit gemäß § 9 Abs. 2 der Wirtschaftsprüfungsordnung(WPO) nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, aber vor Beginn des Masterstudiengangs
nachzuweisen. Dieser Nachweis kann nachgereicht werden, d .h. sofern Sie den Nachweis der Bewerbung noch nicht beifügen können, senden Sie an dessen Stelle einen formlosen Antrag auf Nachreichung. Gern steht die Studiengangskoordinatorin für Rückfragen bereit.
Bewerbungsunterlagen
Für eine Bewerbung für den Master in Auditing (M.A.) reichen Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Online-Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (oder Äquivalent),
- beglaubigte Zeugniskopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (soweit vorhanden mit Transcript of Records),
- tabellarischer Lebenslauf,
- Motivationsschreiben,
- Nachweise über die gemäß § 3 WPAnrV erforderliche Praxiszeit inklusive Prüfungstätigkeit sowie
- Freistellungs- und Finanzierungszusage des Arbeitgebers.
Für die Nachweise Freistellung und Finanzierungszusage sowie Praxis- und Prüfungszeiten können Sie Nachreichung beantragen.
Zulassung
Nach Eingang und Prüfung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen beschließt der Zulassungsausschuss über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zur Zugangsprüfung.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Zugangsprüfung werden die Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zugelassen, sofern die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die vakanten Studienplätze nicht überschreitet. Andernfalls greifen die Regelungen der Zulassungsordnung.
Die Zugangsprüfung dient dazu eine breite wirtschaftswissenschaftliche Grundausbildung der Studierenden sicherzustellen, die dem Niveau eines wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums entspricht. Daneben sind weitere Auflagen zu erfüllen, um die Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen für ein späteres Wirtschaftsprüferexamen zu gewährleisten (§ 8 a WPO sowie § 3 Nr. 2 WPAnrV).
Die Zugangsprüfung besteht aus zwei dreistündigen Klausuren. Prüfungsgegenstand sind die Gebiete Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Grundlagen der wirtschaftlich relevanten Teile des Rechts, Grundlagen des Steuerrechts, Mathematik und Statistik sowie betriebliches Rechnungswesen und Grundlagen der Wirtschaftsinformatik.
Zur zielgerichteten Vorbereitung auf die Zugangsklausuren finden Sie hier Literaturhinweise und Musterklausuren (Musterklausur I, Anlage Musterklausur 1, Musterklausur II, Anlage Musterklausur 2). Lösungshinweise können allen Bewerberinnen und Bewerbern nach Eingang der Bewerbung auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Zu Ihrer Information finden Sie hier:
- die Vorgaben des Referenzrahmens für die Anerkennung von Studiengängen nach § 8a WPO und die Anerkennung von Studienleistungen nach § 13b WPO
Außerdem können Sie hier folgende Dokumente einsehen:
- Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den berufsspezifischen, fakultätsübergreifenden, weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität Lüneburg mit der fachspezifischen Anlage 2.1
- Rahmenprüfungsordnung über die berufsspezifischen, fakultätsübergreifenden, weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg
Kontakt & Beratung
Dipl.Kffr. Heike Hagemann
Universitätsallee 1, C6.326
21336 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1954
heike.hagemann@leuphana.de
E-Mail-Kontakt
Sie erreichen das Team des Studiengangs per E-Mail unter teamaud@leuphana.de.