Master studieren Sozialmanagement: FAQ

Vor der Aufnahme des berufsbegleitenden Masterstudiums Sozialmanagement stellen sich oft noch viele Fragen. Einige häufig gestellte Fragen und Antworten haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage auch damit nicht geklärt werden können, nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Studienorganisation

  • Kann ich das Studium verlängern oder muss ich in fünf Semestern abschließen?
  • Kann ich mein Studium unterbrechen?
  • Muss ich an allen Veranstaltungen teilnehmen - gibt es eine Anwesenheitspflicht?
  • Gibt es ein festes Raster für die Uhrzeiten der Präsenzveranstaltungen?
  • Schafft man das Studium neben dem Job - wie viel Zeit muss ich für das Studium aufbringen?

Studiengebühren

  • Kann ich die Studiengebühren in Raten bezahlen?
  • Wenn ich das Studium abbreche, erhalte ich dann meine Studiengebühren zurück?

Prüfungen

  • Wie viele Prüfungen muss ich für den Masterabschluss absolvieren?
  • Kann ich Prüfungen wiederholen, wenn ich einmal durchfalle?

Credit Points und Anrechnung

  • Kann ich mir im Beruf erworbene Kompetenzen auf das Studium Sozialmanagement anrechnen lassen?
  • Kann ich zusätzliche Credit Points (CP) erwerben, wenn mir - zu den für den Masterabschluss notwendigen 300 CP - noch CPs fehlen?

Studienorganisation

Kann ich das Studium verlängern oder muss ich in fünf Semestern abschließen?

Nein, Sie können ihr Studium unterbrechen und auch verlängern. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. Danach können Sie Ihr Studium um einige Semester verlängern und müssen für diese über das fünfte Semester hinausgehenden keine Studiengebühren entrichten. Lediglich die Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeiträge müsssen auch dort entrichtet werden.

Kann ich mein Studium unterbrechen?

Ja, Sie können Ihr Studium jederzeit durch ein Urlaubssemester unterbrechen. Bis zu vier Semester können Sie dies ohne besondere Begründung machen. Ab dem fünften Semester ist ein begündeter Antrag zu stellen. In beiden Fällen können nur bis zu zwei Urlaubssemester am Stück genommen werden. Während eines Urlaubssemesters ruht der Studierendenstatus. Sie können in einem Urlaubssemester keine Prüfungsleistungen erbringen.

Muss ich an allen Veranstaltungen teilnehmen - gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Nein, es gibt keine Anwesenheitspflicht. Die Präsenzeiten sind aber ein Kernelement des Studiums. Auch die Prüfungen stehen in engem Zusammenhang mit den Inhalten der Präsenszeiten. Insofern ist es ratsam, alle Veranstaltungen zu besuchen. Sollten Sie einmal krank sein oder andere zwingende Gründe Sie an einer Teilnahme hindern, so können Sie trotzdem an der Modulprüfung teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie sich bei den Studienkolleg*innen, den Lehrenden oder auch auf der Lernplattform über die Inhalte informieren oder Sie besuchen die Veranstaltung in einer anderen laufenden Studiengruppe. In diesem Fall verschiebt sich dann allerdings auch der Prüfungszeitraum, denn eine Modulprüfung kann erst nach Stattfinden aller zu dem Modul gehörenden Veranstaltungen absolviert werden.

Gibt es ein festes Raster für die Uhrzeiten der Präsenzveranstaltungen?

Ja, in der Regel finden die Wochenend-Veranstaltungen am Fr. von 10.00 - 17.00 oder 18.00 Uhr, am Sa. von 09.00 - 17.00 Uhr und am So. von 09.00 - 13.00 statt. Nur in einigen Fällen, wenn  z. B. an dem Präsenzfreitag eine Klausur stattfindet, wird von diesen Standardzeiten abgewichen.

Schafft man das Studium neben dem Job - wie viel Zeit muss ich für das Studium aufbringen?

Ja, das ist zu schaffen. Dies zeigt nicht nur der Anteil von erfolgreichen Abschlüssen nach den fünf Studiensemestern. Auch in den regelmäßig stattfindenen Akkreditierungsprozessen wird gutachterlich geprüft, ob die erwarteten Studienleistungen neben dem Beruf in dem angegebenen Workload leistbar sind. Rein rechnerisch beträgt der Workload 2700 Stunden. Sie verteilen sich auf 2,5 Jahre. Hieraus ergibt sich eine Belastung von max. 90 Std. im Monat. Allerdings ist dies eine rein rechnerische Darstellung. Dies hängt auch sehr stark von dem Faktor der indiviuellen Lernfähigkeit, dem Anspruch an das zu erreichende Leistungsniveau, den unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. Ganztags- oder Teilzeitstelle), der sozialen Lebenssituation (z. B. Kinder) und ähnlich individuellen Faktoren ab. Grundsätzlich muss man für dieses Studium nicht die gesamte Freizeit oder den ganzen Jahresurlaub aufbringen, aber ein gewisser Anteil sollte für ein gewinnbringendes Studium eingeplant werden.

Studiengebühren

Kann ich die Studiengebühren in Raten bezahlen?

Ja, die Studiengebühren sind in fünf Raten zu entrichten. Diese werden jeweils zu Beginn des Semesters erhoben. Diese Semester-Teilraten der Gesamtsumme können Sie auch in max. drei definierten Teilsummen und Zeiträumen bezahlen.

Wenn ich das Studium abbreche, erhalte ich dann meine Studiengebühren zurück?

Nein, die Studiengebühren können leider nicht erstattet werden und fallen auch im Falle eines Studienabbruchs für 5 Semester an. Die Studiengänge der Weiterbildung unterliegen einer Vollkostenrechnung. Alle anfallenden Kosten für den Studienbetrieb sind aus den Einnahmen der Studiengebühren zu finanzieren. Dies muss selbstverständlich auch dann noch möglich sein, wenn einige Studierende das Studium abbrechen. Auch dann müssen noch alle Veranstaltungen des Currculums ggf. stattfinden und auch finanzierbar sein. Härtefälle sind hiervon auf Antrag ausgenommen, zum Beispiel wenn es sich um langfristige Erkrankungen o. ä. einzustufende Ereignisse handelt, die eine Fortsetzung eines Studiums nicht mehr ermöglichen.

Prüfungen

Wie viele Prüfungen muss ich für den Masterabschluss absolvieren?

Insgesamt neun Modulprüfungen und eine Abschlussarbeit. Zu jedem Modul müssen Sie eine Prüfungsleistung erbringen. Dies wird derzeit entweder in Form einer Klausur, einer Hausarbeit, eines Praxisberichtes oder einer Portfolioprüfung (ähnlich wie ein Praxisbericht) erbracht. Die schriftlichen Prüfungen im Master Sozialmanagement finden studienbegleitend statt. Auch für die Klausuren müssen Sie nicht extra anreisen. Sie finden an den Präsenzeiten der Seminare statt.

Kann ich Prüfungen wiederholen, wenn ich einmal durchfalle?

Ja, jede Modulprüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Die Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden.

Credit Points und Anrechnung

Kann ich mir im Beruf erworbene Kompetenzen auf das Studium Sozialmanagement anrechnen lassen?

Ja, das ist möglich. In einem individuellen Antragsverfahren können Sie sich erbrachte Leistungen auf das Studium anrechnen lassen, zum Beispiel durch

  • Studienleistungen, die nicht im Rahmen des Erststudiums als Zugansvoraussetzung erbracht wurden
  • besuchte umfänglichere berufliche Fort- und Weiterbildungsangebote.

Wird Ihnen z. B. ein Modul angerechnet, müssen Sie die Credit Points dafür nicht mehr erbringen und auch nicht an der Prüfung teilnehmen. Dieses Modul geht dann ohne Notenberechnung in die Ermittlung der Gesamtnote ein. In den Studiengängen der Professional School können Sie sich zudem Berufserfahrung im Umfang von bis zu 30 Credit Points anrechnen lassen.

Ausführliche Informationen zum Thema Anrechnung und CP-Delta finden Sie hier.

Kann ich zusätzliche Credit Points (CP) erwerben, wenn mir - zu den für den Masterabschluss notwendigen 300 CP - noch CPs fehlen?

Ja, Sie können im Studienverlauf zusätzliche CP erwerben. Sie müssen insgesamt 300 CP nach der Abschlussarbeit nachweisen können. Wenn Sie beispielsweise ein Fachochschulstudium oder ein sechssemestriges universitäres Studium absolviert haben, verfügen Sie in der Regel über 180 CP. Addiert man die 90 CP für das Masterstudium hinzu, fehlen Ihnen in diesem Bespiel noch 30 CP. Diese können Sie z. B. darüber erbringen, dass Sie über die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in verfügen. Diese rechnen wir Ihnen ggf. mit bis zu 30 CP an. Auch im Beruf erworbene Kompetenzen können wir Ihnen bis in die Höhe von 30 CP anerkennen. Auch durch den Besuch zusätzlicher Module oder die so genannte erweiterte Abschlussarbeit können weitere CPs erworben werden. Die beiden letztgenannten Formen sind kostenpflichtig.

Weitere Informationen zu CP-Delta und Anrechnung

Kontakt & Beratung

Koordination

Mike Krzywik-Groß
Wilschenbrucher Weg 84, RF.035
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-7741
mike.krzywik-gross@leuphana.de

E-Mail-Kontakt

Sie erreichen den Studiengang unter der E-Mail-Adresse som@leuphana.de.