Berufsbegleitende Master: Prüfungsinformationen

Ob Sie sich über Anrechnungsmöglichkeiten oder die Rahmenprüfungsordnung informieren wollen, die Fachspezifischen Anlagen Ihres berufsbegleitenden Studiengangs suchen oder Fragen zur Noteneinsicht haben - Informationen zu diesen und weiteren Themen finden Sie auf dieser Webseite gebündelt. 

Anrechnungsleitlinien

Die Anrechnungsleitlinien regeln das Verfahren der Anrechnung für den zusätzlichen Erwerb von Credit Points zur Erfüllung etwaiger Zulassungsauflagen zu den weiterbildenden Masterstudiengängen (300 CP-Leitlinie), die Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen sowie die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf die weiterbildenden Masterstudiengänge.

Rahmenprüfungsordnung

Rahmenprüfungsordnung fakultätsübergreifende weiterbildende Masterstudiengänge (ab Sommersemester 2018)

Die Rahmenprüfungsordnung legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen,  Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten u.v.a.m..

 

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge

Archiv

Fachspezifische Anlagen (FSA)

Die fachspezifischen Anlagen (FSAn), die bei jedem Studiengang hinterlegt sind, gehören zur Rahmenprüfungsordnung und enthalten das fachspezifische Curriculum. Rechtsverbindlich und detailliert sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen sowie die zu erwerbenden Credit Points geregelt.

  • Komplementäres Modul weiterbildende Masterstudiengänge
  • Fachspezifische Anlage Arts and Cultural Management - M.A.
  • Fachspezifische Anlage Auditing - M.A.
  • Fachspezifische Anlage Baurecht und Baumanagement - M.A.
  • Fachspezifische Anlage Competition & Regulation LL.M.
  • Fachspezifische Anlage Corporate & Business Law LL.M.
  • Fachspezifische Anlage Data Science M.Sc.
  • Fachspezifische Anlage Digital Production Management
  • Fachspezifische Anlage Digital Transformation Management
  • Fachspezifische Anlage 5.3 Governance and Human Rights - M.A.
  • Fachspezifische Anlage Manufacturing Management/Industriemanagement - MBA (auslaufend)
  • Fachspezifische Anlage Nachhaltigkeitsrecht - Energie, Ressourcen, Umwelt - LL.M.
  • Fachspezifische Anlage Performance Management - MBA
  • Fachspezifische Anlage Performance Leadership
  • Fachspezifische Anlage Prävention & Gesundheitsförderung - MPH
  • Fachspezifische Anlage Sozialmanagement MSM
  • Fachspezifische Anlage Strategic Management
  • Fachspezifische Anlage Sustainable Chemistry
  • Fachspezifische Anlage Sustainable Chemistry Management
  • Fachspezifische Anlage Sustainability Management - MBA
  • Fachspezifische Anlage Tax Law - Steuerrecht - LL.M.
  • Fachspezifische Anlage Wirtschaftsingenieurwesen M.SC.

Fachspezifische Anlage Digital Transformation Management

Prüfungsleistungen

Anmeldung zu Prüfungsleistungen (außer Abschlussarbeit)

Anmeldung zu PS-Prüfungsleistungen (außer Masterarbeit)

Ab dem Beginn eines Semesters können Sie sich über myCampus zu allen Prüfungen des jeweiligen Semesters anmelden und bis einen Tag vor der Prüfung auch selbständig wieder abmelden.

Informationen zur Prüfungsanmeldung über myCampus

Anmeldung Masterarbeit

Die Masterarbeit wird am Ende Ihres Studiums angefertigt. Nähere Informationen zu Bearbeitungszeit und zu spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Studienganges.

Das Antragsformular muss von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte achten Sie auf einen leserlichen Themenvorschlag (in englischer und deutscher Sprache).

Anschließend holen Sie die Unterschriften der Prüfer/innen und der Studiengangsleitung ein und reichen den Antrag im Original im Studierendenservice ein.

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Masterarbeit mit dem genauen Abgabetermin.

Erkrankung

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original - je nach Art der Prüfung - beim Prüfer/bei der Prüferin oder im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Nähere Informationen finden Sie in den Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.

Prüfungsberechtigte Personen

Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen. Bitte vergewissern Sie sich vor Antragsstellung im Studiengang, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

Anrechnung und Anerkennung

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht haben oder außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben können diese für Ihr jetziges Studium an der Leuphana Universität angerechnet werden.

Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis (z. B. Transcript of Records, Zertifikat) sowie mit relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z. B. Modulbeschreibung) im Studiengang ein.

Nach der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid ob eine Anerkennung erfolgt.

Anrechnungsverfahren für zusätzlichen CP-Erwerb zur Erfüllung etwaiger Zulassungsauflagen

Für den Erwerb des Mastergrades müssen Sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus Bachelor- und Masterstudium zusammen 300 Credit Points nachweisen.

Aus dem Erststudium bringen einige Studierende jedoch nur 180 oder 210 Credit Points mit und erwerben 60 oder 90 Credit Points im berufsbegleitenden Masterstudium. In einigen Fällen entsteht also eine CP-Lücke, das sogenannte CP-Delta. Deshalb müssen bis zur Abgabe der Masterarbeit zusätzliche Credit Points erworben werden.

Die Veranstaltungen, mit denen Sie Ihr CP-Delta füllen wollen, werden vorab schriftlich zwischen Ihnen und der Studiengangsleitung festgehalten (Learning & Accreditation Agreement). Das Learning & Accreditation Agreement kann im Laufe des Studiums im Einvernehmen der Beteiligten angepasst werden.

Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen im Rahmen eines Brückenmoduls

Sollten Sie nicht über die zur Zulassung zu den weiterbildenden Masterstudiengängen notwendigen ECTS-Punkte hochschulisch erworbener Vorleistung verfügen (210 ECTS-Punkte für Master-Studiengänge mit 90 ECTS  bzw. 240 ECTS-Punkte für Master-Studiengänge mit 60 ECTS), haben Sie neben der Belegung von Zusatzangeboten der Professional School die Möglichkeit, ‚fehlende‘ Leistungen durch die Anerkennung und Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen im Rahmen eines Brückenmoduls (bis zu 30 ECTS-Punkte) auszugleichen.

Es können hierbei auch berufliche Kompetenzen angerechnet werden, die Sie im Rahmen der Berufstätigkeit erworben haben, die Sie als Nachweis notwendiger einschlägiger Berufserfahrung für den Zugang zum Masterstudiengang eingereicht haben.

Noteneinsicht und Bescheinigungen

Notenbescheinigungen per E-Mail

Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar, außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular im Infoportal des Studierendenservices ein.

Kontakt & Beratung

Andrea Formann
Universitätsallee 1, C8.004
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2005
studierendenservice@leuphana.de